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75 Jahre Verfassungsschutz – Verfassungsschutzschef profiliert sich im Bereich Spionageabwehr

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75 Jahre Verfassungsschutz – Verfassungsschutzschef profiliert sich im Bereich Spionageabwehr

Bestens im Bundesinnenministerium und in der nun von ihm geleiteten Behörde vernetzt: Sinan Selen (links), neuer Verfassungsschutzpräsident, am Montag mit Innenminister Dobrindt

Foto: dpa/Soeren Stache

In seiner Rede auf der Festveranstaltung zum 75. Gründungsjubiläum des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) sprach dessen Präsident Sinan Selen von einer »Transformation« seiner Behörde zum »Abwehrdienst«. Es gehe »vor allem um hybride Bedrohungen, Sabotage, Spionage, Cyberangriffe und Einflussoperationen insbesondere durch Russland«. Dazu zählten auch Drohnenüberflüge, Desinformations- und Diskreditierungskampagnen und Aktionen »bis hin zu Tötungsoperationen gegen erklärte Gegner«.

Seine Behörde habe nicht mit einem künftigen Spannungs- und Verteidigungsfall zu tun, sondern mit Bedrohungen, »die hier und jetzt auf uns einwirken«, betonte Selen. »Insbesondere Sicherheit ist wieder ein äußerst knappes Gut, das aktiv von unseren Gegnern und systemischen Rivalen verknappt wird. Es gilt daher, die Sicherheitsarchitektur zu härten – technisch, physisch und mental.«

Der BfV-Verfassungsschutzpräsident forderte eine Stärkung seiner Behörde und eine erneute Ausweitung ihrer Befugnisse. Ihr Auftrag, die Demokratie zu schützen, sei im Vergleich zu früheren Jahrzehnten schwieriger geworden: »In unserer praktischen Abwehrarbeit und Vorfeldaufklärung hat sich der Einsatzraum, seine Komplexität, die Anzahl der Gegner, ihre Fähigkeiten und die Geschwindigkeit drastisch erhöht.«

Derzeit hat das BfV 4500 Mitarbeiter. Das sind noch einmal 500 mehr als vor zwei Jahren. In den 20 Jahren bis 2023 hatte sich die Personalstärke der Bundesbehörde bereits auf fast 4000 verdoppelt, das jährliche Budget auf fast 500 Millionen Euro verdreifacht. Zu den Beschäftigten des BfV kommen die Mitarbeitenden der 16 Landesämter für Verfassungsschutz.

Selens Auftritt bei dem Festakt war zugleich seine Antrittsrede als Präsident des Geheimdienstes. Er wurde von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt am 8. Oktober zum offiziell ernannt. Zuvor hatte er das BfV als Vizepräsident bereits seit November 2024 kommissarisch geleitet, weil sein Amtsvorgänger Thomas Haldenwang zurückgetreten war. Dobrindt lobte Selen am Montag als »sensiblen und integren Wachmann«, dem er seine »volle Unterstützung« zusichere.

Im ZDF- »Morgenmagazin« hatte Selen von »multipolaren und multiplen Bedrohungen« gesprochen, denen es zu begegnen gelte. Außerdem bestehe die Bedrohung durch internationalen Terrorismus und durch »Extremisten« fort, sagte er. Der Politik sei die Bedeutung des Nachrichtendienstes bewusst. Zeichen ihrer »großen Wertschätzung« sei unter anderem die Tatsache, dass der Verfassungsschutz »aus der Schuldenbremse herausgezogen« sei.

Den Vorwurf, seine Behörde werde politisch instrumentalisiert, wies Selen zurück. Das BfV sei dafür da, »eine Situation zu beschreiben« und zu warnen, wenn »rote Linien« hinsichtlich der freiheitlich-demokratischen Grundordnung überschritten würden. Was die Politik aus den Informationen mache, sei nicht Sache der Behörde.

Selen wurde 1972 in Istanbul geboren und kam im Alter von vier Jahren mit seinen Eltern nach Deutschland. Seine Karriere begann im Jahr 2000 in der Abteilung Staatsschutz des Bundeskriminalamts. Ende 2006 wurde er Referatsleiter Ausländerterrorismus und -extremismus im Stab Terrorismusbekämpfung des Bundesinnenministeriums (BMI). 2009 wechselte er ins Bundespolizeipräsidium, 2012 ging Selen zurück ins BMI, wo er unter anderem für die Zusammenarbeit mit der Türkei bei der Terrorismusbekämpfung zuständig war. Von 2016 bis zu seiner Ernennung zum BfV-Vizepräsidenten am 21. Januar 2019 arbeitete er für den Tourismuskonzern Tui, wo er für Cybersicherheit und Krisenmanagement zuständig war. Mit Agenturen

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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet

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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet

EU verzögert CO₂-Ziele

Rückschlag für den Klimaschutz

Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.

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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.

Tricksereien bei Klimaprojekten

Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.

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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.

Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab

Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.

Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.

Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.

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Mafia soll die Finger im Spiel gehabt haben: Deutscher Klub um Europapokal betrogen?

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Mafia soll die Finger im Spiel gehabt haben: Deutscher Klub um Europapokal betrogen?

Eine legendäre Partie, bei der es nicht mit rechten Dingen zu sich ging und die auch drei Jahrzehnte später noch immer thematisiert wird. Die Rede ist vom Hinspiel des UEFA-Cup-Finals 1989 zwischen dem VfB Stuttgart und dem SSC Neapel. Vor 36 Jahren gewannen dort die Italiener mit 2:1 und sicherten sich damit später den Titel des Turniers. Doch aus Sicht des VfB hatten nicht nur ein mutmaßlich bestochener Schiedsrichter, sondern vielleicht sogar die Mafia ihre Finger im Spiel.

Die ARD-Dokumentation „Rise and Fall of VfB Stuttgart“ wühlt den Skandal um den damaligen Unparteiischen Gerasimos Germanakos in der ersten Folge noch einmal neu auf. Dort sagte Margit Mayer-Vorfelder, Witwe des Sportfunktionärs und Ex-VfB-Präsident Gerhard Mayer-Vorfelder: „Der war ja bestochen, der Schiedsrichter. Die haben erzählt, dass er ein Haus bekommen hat.“

Bestechungsvorwurf: Handelfmeter und Rückspiel-Sperre

Konkret richten sich die Stuttgarter Vorwürfe an zwei Entscheidungen, die den Ausgang des Endspiels maßgeblich beeinflusst hatten: Zum einen pfiff der griechische Schiri einen Handelfmeter gegen die Schwaben, obwohl Welt-Star Diego Maradona den Ball zuvor deutlich erkennbar selbst mit seiner Hand getroffen hatte. Und zum anderen zeigte er Guido Buchwald eine Gelbe Karte. Buchwald war daraufhin im Rückspiel gesperrt. Kurios daran war, dass Buchwald den Gegner sichtbar nicht berührte.

Allgöwer vermutet einen Eingriff der Mafia

Der ehemalige Stuttgarter Profi äußerte sich zu der Bestrafung: „Diese Ungerechtigkeit, mir die Gelbe Karte zu geben, ich bin wirklich zwei, drei Meter weg gestanden von Careca und der lässt sich fallen. Das war ganz klar, dass er gewusst hat: ,Buchwald steht auf der Liste und muss Gelb bekommen, damit er das Rückspiel nicht machen kann.‘“ Ein solcher Bestechungsvorwurf ist keine Neuigkeit in der Diskussion um das UEFA-Cup-Duell. Doch Karl Allgöwer sprach in der Doku noch einen weiteren Verdacht aus: „In Neapel gibt es ja die eine oder andere Organisation. Die hat da sicher dafür gesorgt, dass der schon richtig pfeift.“


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  • 28 Seiten Plan7: Pumuckl ist wieder da, der „Monat der Stadtwirtschaft“ & Virtual Reality-Schau in die Welt der Wikinger

Bereits in der 2012 erschienenen Autobiografie von Gerhard Mayer-Vorfelder „Ein stürmisches Leben“ schrieb dieser: „Erst später kam der Verdacht auf, dass Neapel erreicht hatte, dass der vorgesehene Schiedsrichter ausgetauscht wurde und das Spiel einem griechischen Schiri übertragen wurde. Es war sein letztes Spiel, danach zog er sich in sein Haus zurück, das unmittelbar nach dem Neapel-Spiel aus dem Boden wuchs.“

UEFA-Sperre gegen Germanakos blieb ohne Wirkung

Skurril außerdem: Die UEFA sperrte Germanakos im Nachhinein. Der Schiedsrichter hatte allerdings im Anschluss an das Spiel ohnehin sein Karriereende verkündet, wodurch die Sperre keine tatsächliche Wirkung auf ihn hatte. Mittlerweile ist der Grieche verstorben.

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Letztlich verlor der VfB Stuttgart das Finale um den UEFA-Cup, weil es im Rückspiel bei einem Unentschieden blieb (3:3). Ob der SSC Neapel den Titel nun tatsächlich verdient gewann, wird womöglich für immer unbeantwortet bleiben.

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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen

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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen

Auf dem Papier sind alle gleichberechtigt – in der Praxis gibt es hingegen noch viel Korrekturbedarf. (Symbolbild) © Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

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dpa

Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren. 

Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten. 

NRW will vorangehen

Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.

Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft. 

Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.

Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden

Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.

Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.

Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.

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