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“Let’s Dance”: Partnertausch wird Jeanette Biedermann zum Verhängnis

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"Let's Dance": Partnertausch wird Jeanette Biedermann zum Verhängnis

Am Karfreitag gab es keine “Let’s Dance”-Live-Ausgabe, am 25. April ist die beliebte RTL-Show (auch via RTL+) aber dafür mit gleich 14 Tänzen der Promis aus der Osterpause zurückgekehrt. Die verbliebenen Kandidatinnen und Kandidaten zog es zum einen mit ihren herkömmlichen Partnerinnen und Partnern aufs TV-Parkett, zum anderen mit neuen beim “Partner Switch”.

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Künftig gibt es gleich zwei berühmte Gesichter nicht mehr zu sehen. Wie schon vor der Freitagabendshow bekannt wurde, wird Schauspielerin Simone Thomalla (60) wegen Knieproblemen nicht weitertanzen können. Folgeschäden werde sie nicht davontragen, konnte sie aus dem Publikum aber Entwarnung geben. Für sie kehrte ihre zuvor ausgeschiedene Schauspielkollegin Christine Neubauer (62) zurück, die tatsächlich eine Runde weiterkam. Jeanette Biedermann (45) wurde am Freitag nach rund vier Stunden aus der Show gewählt.

Zwei Frauen zeigen dem Favoriten, wie es geht

Fabian Hambüchen (37) machte den Auftakt an der Seite einer neuen Tanzpartnerin. Zudem durfte er sich an der ersten Salsa der aktuellen Staffel versuchen. Der ehemalige Turner, der von Llambi in der letzten Ausgabe zum Top-Favoriten auf den Staffelsieg ernannt wurde, konnte den hohen Erwartungen neben Christina Hänni (35) aber nicht gerecht werden. “Das war der schwächste Tanz dieser Staffel von dir”, urteilte der Juror. 19 Punkte.

Auch Sängerin Biedermann kam mit Sergiu Maruster (32) und einer Rumba beim Partnertausch-Durchgang nicht über die 20-Punkte-Hürde hinaus. Zwar hatte es Biedermann “gefühlt, ey”, aber für sie gab es vom Jury-Trio ebenfalls nur 18 Zähler. Während sich Jorge González (57) und Motsi Mabuse (44) recht nachsichtig zeigten, fand Llambi die Vorstellung “überschaubar”. Auf die Frage der Sängerin, was sie denn tun könne, konterte er entsprechend: “Besser tanzen.”

Verona Pooths (56) Sohn Diego (21) und Malika Dzumaev (34) konnten Llambi aber etwas beschwichtigen. Ihre Samba sei Mabuse zufolge nicht perfekt gewesen, zuzuschauen habe aber “wahnsinnig Spaß” gemacht. Die insgesamt 23 von 30 möglichen Zähler der beiden konnten Content Creatorin selfiesandra (25) und Evgeny Vinokurov (34) im Anschluss nicht toppen, aber González hatte der Tanz “sehr gut gefallen”. Der Slowfox der beiden brachte ihnen entsprechend 22 Punkte ein.

Für den am Freitagabend ziemlich kritischen Llambi fehlte Para-Schwimmer Taliso Engel (22) bei seiner Samba mit Kathrin Menzinger (36) “ein bisschen diese Aggressivität”. Daher gab es 20 Punkte und damit etwas weniger als für die Samba von Pooth. Und auch Neubauer hatte bei ihrer Comeback-Samba mit Massimo Sinató (44) so ihre Problemchen. Sie habe ihre zweite Chance laut des Jurors aber “gar nicht so schlecht genutzt”. González fand, sie habe es “super gemacht” und Mabuse lobte: “Mach weiter so.” 21 Punkte und eine großartige Leistung, denn die Schauspielerin hatte nur rund sechs Stunden, um zu üben, wie Sinató verriet.

Das letzte Partnertausch-Tanzpaar bestand aus Stuntfrau Marie Mouroum (32) und Renata Lusin (37). Ihr Tango “an die Frauen da draußen” wurde zum ersten Höhepunkt des Abends. “Die erste Runde geht an euch, ganz klar”, schwärmte Mabuse. “Girls, ihr habt es gerockt!” Selbst Llambi lobte, dass die beiden von allen neuen Paaren am besten getanzt hätten. “Oh, là, là”, wiederholte González mehrfach. Sie staubten aber nur 27 Punkte ab – darunter sieben von Llambi, der dafür Buhrufe kassierte.

“Das sind ja Welten”: Vom Feuerwerk zur Explosion

In der zweiten Runde durften wieder die regulären Tanzpaare ihr Können zeigen. Mit Vadim Garbuzov (37) zeigte “eine neue Jeanette Biedermann” einen Paso Doble. “Was für ein Feuerwerk”, befand González. “Das sind ja Welten”, stellte Llambi fest – und so kamen bei diesem Durchgang auch 27 Punkte zusammen. Hambüchen fand bei einem spektakulären Tango mit Anastasia Maruster (27) ebenfalls größtenteils zu seiner Form zurück. Er ärgerte sich wahnsinnig über eine misslungene Hebefigur, “dieser Tango war Wahnsinn”, lobte Mabuse trotzdem – 26 Punkte für die leidenschaftliche Darbietung.

Viel Energie zeigte selfiesandra mit Zsolt Sándor Cseke (37) bei einem Paso Doble. Llambi lobte zwar die Gestaltung, hätte sich aber mehr Attitüde gewünscht. Zwar gab es gute 23 Punkte, doch Neubauer stahl ihr im Anschluss die Show. Nach ihrem Lieblingstanz, einem Tango mit Valentin Lusin (38), brach die Schauspielerin in Tränen aus. Von González gab es nach dem “sensationellen Tango” eine Umarmung. “Du kannst so stolz auf dich sein”, lobte Mabuse. Der Tanz habe für sich gesprochen. 28 Punkte. Auch bei einem Langsamen Walzer von Pooth und Ekaterina Leonova (38) ging González das Herz auf. Er sah das Ganze schon als künftigen “Hochzeitstanz” des laut eigenen Worten “extremst romantischen Vogels”. Llambi scherzte, dass ihm vor allem “ein Bett bei der Nummer” gefehlt habe. 29 Zähler!

Dann sorgte Mouroum für ein weiteres Highlight. “Heute ist dein Abend”, erklärte Mabuse über den Slowfox der Stuntfrau mit Alexandru Ionel (30). “Bester Tanz des Abends, dein bester Tanz bisher”, konnte Llambi nur beipflichten. So habe sie auch Chancen auf den Staffelsieg – und die vollen 30 Punkte für González’ “Geheimwaffe” waren damit nicht mehr überraschend. Und auch der letzte Auftritt des Abends war laut ihm “eine Explosion”. Engel zeigte mit Patricija Ionel (30) einen Wiener Walzer, der ihm 29 Punkte einbrachte. Nur Llambi kritisierte wenige Kleinigkeiten, die man verbessern könne.

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Vor der Auswertung der Anrufe des TV-Publikums teilten sich selfiesandra, Hambüchen und Biedermann mit jeweils 45 Punkten den letzten Platz – und sie alle mussten auch zittern. Am Ende musste sich die Sängerin verabschieden.


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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet

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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet

EU verzögert CO₂-Ziele

Rückschlag für den Klimaschutz

Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.

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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.

Tricksereien bei Klimaprojekten

Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.

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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.

Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab

Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.

Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.

Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.

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Mafia soll die Finger im Spiel gehabt haben: Deutscher Klub um Europapokal betrogen?

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Mafia soll die Finger im Spiel gehabt haben: Deutscher Klub um Europapokal betrogen?

Eine legendäre Partie, bei der es nicht mit rechten Dingen zu sich ging und die auch drei Jahrzehnte später noch immer thematisiert wird. Die Rede ist vom Hinspiel des UEFA-Cup-Finals 1989 zwischen dem VfB Stuttgart und dem SSC Neapel. Vor 36 Jahren gewannen dort die Italiener mit 2:1 und sicherten sich damit später den Titel des Turniers. Doch aus Sicht des VfB hatten nicht nur ein mutmaßlich bestochener Schiedsrichter, sondern vielleicht sogar die Mafia ihre Finger im Spiel.

Die ARD-Dokumentation „Rise and Fall of VfB Stuttgart“ wühlt den Skandal um den damaligen Unparteiischen Gerasimos Germanakos in der ersten Folge noch einmal neu auf. Dort sagte Margit Mayer-Vorfelder, Witwe des Sportfunktionärs und Ex-VfB-Präsident Gerhard Mayer-Vorfelder: „Der war ja bestochen, der Schiedsrichter. Die haben erzählt, dass er ein Haus bekommen hat.“

Bestechungsvorwurf: Handelfmeter und Rückspiel-Sperre

Konkret richten sich die Stuttgarter Vorwürfe an zwei Entscheidungen, die den Ausgang des Endspiels maßgeblich beeinflusst hatten: Zum einen pfiff der griechische Schiri einen Handelfmeter gegen die Schwaben, obwohl Welt-Star Diego Maradona den Ball zuvor deutlich erkennbar selbst mit seiner Hand getroffen hatte. Und zum anderen zeigte er Guido Buchwald eine Gelbe Karte. Buchwald war daraufhin im Rückspiel gesperrt. Kurios daran war, dass Buchwald den Gegner sichtbar nicht berührte.

Allgöwer vermutet einen Eingriff der Mafia

Der ehemalige Stuttgarter Profi äußerte sich zu der Bestrafung: „Diese Ungerechtigkeit, mir die Gelbe Karte zu geben, ich bin wirklich zwei, drei Meter weg gestanden von Careca und der lässt sich fallen. Das war ganz klar, dass er gewusst hat: ,Buchwald steht auf der Liste und muss Gelb bekommen, damit er das Rückspiel nicht machen kann.‘“ Ein solcher Bestechungsvorwurf ist keine Neuigkeit in der Diskussion um das UEFA-Cup-Duell. Doch Karl Allgöwer sprach in der Doku noch einen weiteren Verdacht aus: „In Neapel gibt es ja die eine oder andere Organisation. Die hat da sicher dafür gesorgt, dass der schon richtig pfeift.“


MOPO

Die WochenMOPO – ab Donnerstag neu und überall, wo es Zeitungen gibt!
Diese Woche u.a. mit diesen Themen:

  • Hamburgs Most Wanted: BKA sucht Mörder, Dealer und Clan-Killer aus dem Norden
  • Olympia-Bewerbung: Was Hamburgs Befürworter sagen, wie die Gegner argumentieren
  • Schanze  &  St. Pauli: Kult-Kneipen schließen – das sind die neuen Macher
  • Große Rätselbeilage: Knobelspaß für jeden Tag
  • 20 Seiten Sport: Was der HSV verbessern muss & was Klub-Legende Ewald Lienen zu St. Pauli sagt
  • 28 Seiten Plan7: Pumuckl ist wieder da, der „Monat der Stadtwirtschaft“ & Virtual Reality-Schau in die Welt der Wikinger

Bereits in der 2012 erschienenen Autobiografie von Gerhard Mayer-Vorfelder „Ein stürmisches Leben“ schrieb dieser: „Erst später kam der Verdacht auf, dass Neapel erreicht hatte, dass der vorgesehene Schiedsrichter ausgetauscht wurde und das Spiel einem griechischen Schiri übertragen wurde. Es war sein letztes Spiel, danach zog er sich in sein Haus zurück, das unmittelbar nach dem Neapel-Spiel aus dem Boden wuchs.“

UEFA-Sperre gegen Germanakos blieb ohne Wirkung

Skurril außerdem: Die UEFA sperrte Germanakos im Nachhinein. Der Schiedsrichter hatte allerdings im Anschluss an das Spiel ohnehin sein Karriereende verkündet, wodurch die Sperre keine tatsächliche Wirkung auf ihn hatte. Mittlerweile ist der Grieche verstorben.

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Letztlich verlor der VfB Stuttgart das Finale um den UEFA-Cup, weil es im Rückspiel bei einem Unentschieden blieb (3:3). Ob der SSC Neapel den Titel nun tatsächlich verdient gewann, wird womöglich für immer unbeantwortet bleiben.

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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen

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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen

Auf dem Papier sind alle gleichberechtigt – in der Praxis gibt es hingegen noch viel Korrekturbedarf. (Symbolbild) © Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

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Verfasst von:
dpa

Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren. 

Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten. 

NRW will vorangehen

Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.

Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft. 

Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.

Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden

Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.

Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.

Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.

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