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„Genuss-Michel“ in der Fischauktionshalle verliehen: Das sind die Gewinner

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„Genuss-Michel“ in der Fischauktionshalle verliehen: Das sind die Gewinner

Seit 40 Jahren wird der Hamburger „Genuss-Michel“ bereits vom Magazin „Genuss-Guide Hamburg“ verliehen. Für die Verleihung in diesem Jahr testete das Magazin mehr als 750 Restaurants und stellte Gewinner in mehreren Kategorien fest. Auf der Gala in der Fischauktionshalle waren nicht nur Promis aus der Gastro-Szene, sondern auch einer aus der Politik zugegen.

Am Montag stieg die Party am St. Pauli Fischmarkt. Eine Jury, bestehend aus der Foodstylistin und Köchin Eliane Neubert, foodlab-Gründerin Christin Siegmund, Stern-Journalistin Denise Wachter, Jens und Christian Sroka von
Heimathafen Hotels, Moderatorin und Coach Anke Harnack und Foodjournalist Stevan Paul, „Restauranttester“ Christian Rach und Gilbert Köcher, Geschäftsführer von Knussbert, hatte die Gewinner in den verschiedenen Kategorien ausgewählt, die anschließend von prominenten Köchen ausgezeichnet wurden.

Genuss-Michel Hamburg: Das sind die Preisträger

So hielt TV-Köchin Sarah Wiener die Laudatio auf die Initiative Chickpeace, die für ihr soziales Engagement in Hamburg ausgezeichnet wurde. Das Projekt schafft Arbeits- und Weiterbildungsmöglichkeiten für geflüchtete Frauen und gibt ihnen die Möglichkeit, die deutsche Sprache auch durch Vernetzung mit anderen besser zu lernen.

Der beste Newcomer wurde das mexikanische Restaurant Juan sin Miedo – geehrt von Gastroflüsterer Kemal Üres. Der ehemalige Betreiber der Mexiko Strasse auf St. Pauli eröffnete den Laden im vergangenen Jahr in den ehemaligen Räumlichkeiten der Filmhauskneipe in Ottensen. „Mit Juan sin Miedo hat ein echter Glücksfall die gastronomische Landschaft Hamburgs bereichert“, so Kemal Üres.

Miguel Zaldivar, Xavier López und Aurelio Moreno vom „Juan Sin Miedo“ in Ottensen. Julia Schumacher

Miguel Zaldivar, Xavier López und Aurelio Moreno vom „Juan Sin Miedo“ in Ottensen.

Den Titel „Bar des Jahres“ sicherte sich The Rabbithole auf St. Pauli.

Constanze Lay und Florian Sonneborn vom „The Rabbithole“ auf St. Pauli. Julia Schumacher

Constanze Lay und Florian Sonneborn vom „The Rabbithole“ auf St. Pauli.
Constanze Lay und Florian Sonneborn vom „The Rabbithole“ auf St. Pauli.

Zu Ehren von Rainer Sass, der für sein Lebenswerk ausgezeichnet wurde, kam der ehemalige Bundesminister und Vizekanzler Sigmar Gabriel in die Fischauktionshalle. Er ist mit dem Fernsehkoch befreundet und wollte ihm gleich auf der Bühne persönlich gratulieren. Steffen Henssler hielt die Laudatio.

38. Ausgabe des Genuss-Guides erscheint am 30. April

Die „Königsdisziplin“ des Genuss-Michel ist laut den Initiatoren die Auszeichnung als Restaurant des Jahres. Für 2025 waren drei Lokale nominiert: Der Player (Ottensen), Nikkei Nine (Neustadt) und Jing Jing (Eimsbüttel). Wegen der Authentizität, der feurigen thailändischen Streetfood-Küche und dem besonderen Ambiente in einer Lagerhalle gewann das thailändische Restaurant in Eimsbüttel die Ehrung.

Vena Steinkönig und Valentin Broer vom Gewinnerrestaurant „Jing Jing“. Julia Schumacher

Vena Steinkönig und Valentin Broer vom Gewinnerrestaurant „Jing Jing“.
Vena Steinkönig und Valentin Broer vom Gewinnerrestaurant „Jing Jing“.

Neu beim Genuss-Michel ist der HaspaJoker-Award. Die BrandherdEsskultur-Akademie des 100/200 Kitchen erhielt den Preis und 3000 Euro für das besondere Engagement in der Ausbildung und Förderung des gastronomischen Nachwuchses.

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TV-Koch Rainer Sass (71) wurde für sein Lebenswerk ausgezeichnet. Julia Schumacher

TV-Koch Rainer Sass (71) wurde für sein Lebenswerk ausgezeichnet.
TV-Koch Rainer Sass (71) wurde für sein Lebenswerk ausgezeichnet.

Die Besonderheit des Genuss-Michel laut Herausgeber Mathias Forkel: „Wir sind die einzigen, die die
gesamte Restaurantszene in Hamburg testen – anonym, kritisch und unabhängig.“ Die 38. Ausgabe des Genuss-Guides erscheint am 30. April. Neben den bei der Gala ausgezeichneten Preisträgern liest man in dem Magazin zahlreiche Informationen über die gesamte Gastro-Szene in Hamburg und Umgebung. Das Magazin steht unter dem Motto „Gastronomie im Wandel“. (prei)

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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet

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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet

EU verzögert CO₂-Ziele

Rückschlag für den Klimaschutz

Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.

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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.

Tricksereien bei Klimaprojekten

Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.

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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.

Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab

Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.

Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.

Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.

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Mafia soll die Finger im Spiel gehabt haben: Deutscher Klub um Europapokal betrogen?

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Mafia soll die Finger im Spiel gehabt haben: Deutscher Klub um Europapokal betrogen?

Eine legendäre Partie, bei der es nicht mit rechten Dingen zu sich ging und die auch drei Jahrzehnte später noch immer thematisiert wird. Die Rede ist vom Hinspiel des UEFA-Cup-Finals 1989 zwischen dem VfB Stuttgart und dem SSC Neapel. Vor 36 Jahren gewannen dort die Italiener mit 2:1 und sicherten sich damit später den Titel des Turniers. Doch aus Sicht des VfB hatten nicht nur ein mutmaßlich bestochener Schiedsrichter, sondern vielleicht sogar die Mafia ihre Finger im Spiel.

Die ARD-Dokumentation „Rise and Fall of VfB Stuttgart“ wühlt den Skandal um den damaligen Unparteiischen Gerasimos Germanakos in der ersten Folge noch einmal neu auf. Dort sagte Margit Mayer-Vorfelder, Witwe des Sportfunktionärs und Ex-VfB-Präsident Gerhard Mayer-Vorfelder: „Der war ja bestochen, der Schiedsrichter. Die haben erzählt, dass er ein Haus bekommen hat.“

Bestechungsvorwurf: Handelfmeter und Rückspiel-Sperre

Konkret richten sich die Stuttgarter Vorwürfe an zwei Entscheidungen, die den Ausgang des Endspiels maßgeblich beeinflusst hatten: Zum einen pfiff der griechische Schiri einen Handelfmeter gegen die Schwaben, obwohl Welt-Star Diego Maradona den Ball zuvor deutlich erkennbar selbst mit seiner Hand getroffen hatte. Und zum anderen zeigte er Guido Buchwald eine Gelbe Karte. Buchwald war daraufhin im Rückspiel gesperrt. Kurios daran war, dass Buchwald den Gegner sichtbar nicht berührte.

Allgöwer vermutet einen Eingriff der Mafia

Der ehemalige Stuttgarter Profi äußerte sich zu der Bestrafung: „Diese Ungerechtigkeit, mir die Gelbe Karte zu geben, ich bin wirklich zwei, drei Meter weg gestanden von Careca und der lässt sich fallen. Das war ganz klar, dass er gewusst hat: ,Buchwald steht auf der Liste und muss Gelb bekommen, damit er das Rückspiel nicht machen kann.‘“ Ein solcher Bestechungsvorwurf ist keine Neuigkeit in der Diskussion um das UEFA-Cup-Duell. Doch Karl Allgöwer sprach in der Doku noch einen weiteren Verdacht aus: „In Neapel gibt es ja die eine oder andere Organisation. Die hat da sicher dafür gesorgt, dass der schon richtig pfeift.“


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Die WochenMOPO – ab Donnerstag neu und überall, wo es Zeitungen gibt!
Diese Woche u.a. mit diesen Themen:

  • Hamburgs Most Wanted: BKA sucht Mörder, Dealer und Clan-Killer aus dem Norden
  • Olympia-Bewerbung: Was Hamburgs Befürworter sagen, wie die Gegner argumentieren
  • Schanze  &  St. Pauli: Kult-Kneipen schließen – das sind die neuen Macher
  • Große Rätselbeilage: Knobelspaß für jeden Tag
  • 20 Seiten Sport: Was der HSV verbessern muss & was Klub-Legende Ewald Lienen zu St. Pauli sagt
  • 28 Seiten Plan7: Pumuckl ist wieder da, der „Monat der Stadtwirtschaft“ & Virtual Reality-Schau in die Welt der Wikinger

Bereits in der 2012 erschienenen Autobiografie von Gerhard Mayer-Vorfelder „Ein stürmisches Leben“ schrieb dieser: „Erst später kam der Verdacht auf, dass Neapel erreicht hatte, dass der vorgesehene Schiedsrichter ausgetauscht wurde und das Spiel einem griechischen Schiri übertragen wurde. Es war sein letztes Spiel, danach zog er sich in sein Haus zurück, das unmittelbar nach dem Neapel-Spiel aus dem Boden wuchs.“

UEFA-Sperre gegen Germanakos blieb ohne Wirkung

Skurril außerdem: Die UEFA sperrte Germanakos im Nachhinein. Der Schiedsrichter hatte allerdings im Anschluss an das Spiel ohnehin sein Karriereende verkündet, wodurch die Sperre keine tatsächliche Wirkung auf ihn hatte. Mittlerweile ist der Grieche verstorben.

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Letztlich verlor der VfB Stuttgart das Finale um den UEFA-Cup, weil es im Rückspiel bei einem Unentschieden blieb (3:3). Ob der SSC Neapel den Titel nun tatsächlich verdient gewann, wird womöglich für immer unbeantwortet bleiben.

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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen

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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen

Auf dem Papier sind alle gleichberechtigt – in der Praxis gibt es hingegen noch viel Korrekturbedarf. (Symbolbild) © Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

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dpa

Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren. 

Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten. 

NRW will vorangehen

Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.

Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft. 

Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.

Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden

Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.

Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.

Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.

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