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Was bei der Suche sofort geändert werden muss
Sie heißen Inga, Maddie, David oder Leonie – ihre Schicksale und die vieler weiterer Kinder sind bewegend, jeder Fall für sich. Sie gelten seit vielen Jahren als vermisst. Kaum eine Spur deutet auf ihren Verbleib hin, selbst Fahndungsaufrufe in der reichweitenstarken Fernsehsendung „Aktenzeichen XY … ungelöst” blieben erfolglos, brachten kaum neue Hinweise.
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Das Leid der Familien: kaum vorstellbar. Unvergessen bleibt, wie Kate und Gerry McCann in eben jener Fahndungssendung im Jahr 2013 über ihre jahrelange Suche nach ihrer Tochter Maddie sprachen. Schwer gezeichnet von all den Anstrengungen, die sie unternommen haben, um ihr Kind zu finden. 2007 war die damals knapp Vierjährige im Urlaub in Portugal aus einer Hotelanlage spurlos verschwunden.
„Eltern, deren Kinder vermisst werden, können nicht aufhören, nach ihnen zu suchen“, sagte Gerry McCann (hier im Bild mit Maddies Mutter Kate) Jahre nach dem Verschwinden seiner Tochter. Der Fall Maddie McCann erregt(e) international enorme Aufmerksamkeit.
Quelle: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dp
Der Tag der vermissten Kinder, der seit 2003, Maddies Geburtsjahr, immer am 25. Mai in Deutschland begangen wird, soll an deren Schicksale erinnern, daran, dass sie nicht vergessen sind – und gleichzeitig den Eltern Hoffnung schenken.
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Betroffene fühlen sich oftmals nicht ernst genommen
Marion Waade, Traumatherapeutin im Ruhestand und Mediatorin, begleitet mit ihrer Opferhilfeorganisation ANUAS e.V. Eltern, die das Schicksal der McCanns teilen. Sie weiß, wie sich das anfühlt, jemanden zu verlieren – sie selbst hat ihre Tochter verloren. Doch anders als die McCanns hat sie die Gewissheit, dass sie tot ist. Die Umstände allerdings sind bis heute ungeklärt.
Mit verzweifelten Eltern spricht Waade per Videocall, versucht ihr Vertrauen zu gewinnen, sie zu entlasten: „Und sie so erst einmal zu stabilisieren.“ Wer zu ihr kommt, fühlt sich in der Regel von den Ermittlungsbehörden nicht ernst genommen. Gerade, wenn Teenager vermisst würden, so Waade, werde nur allzu schnell davon ausgegangen, dass diese bald wieder auftauchten.

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Das hat auch Lars Bruhns von der Initiative Vermisste Kinder immer wieder beobachtet. Während bei Kindern immer von einer Gefährdungssituation ausgegangen wird und sofortige Fahndungsmaßnahmen eingeleitet werden, sei er vorsichtig im Umgang mit dem Begriff Ausreißer geworden, wenn es um Teenager geht: „Denn jede Freiwilligkeit kann sich in Unfreiwilligkeit entwickeln“, sagt der 44-Jährige, der die Initiative 2005 von seiner damals verstorbenen Mutter übernommen hat. Auch Jugendliche hätten oftmals nicht den Überblick, worauf sie sich einließen, „da können sehr gefährliche Situationen entstehen“.
So war es womöglich auch bei Leonie Gritzka. Die damals 15-Jährige verschwand im Sommer 2016. Seither verliert sich jede Spur. Was man weiß: Das Mädchen stieg in der Remscheider Innenstadt zu zwei älteren Männern ins Auto. Als Leonies Mutter ihr Verschwinden bemerkt, handelt sie so, wie es Lars Bruhns jedem rät. Alles muss schnell gehen.
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Vermisste Leonie: „Ich werde die Hoffnung nie aufgeben“
Opfer eines Loverboys? Vor neun Jahren verschwand die 15-jährige Leonie Gritzka aus Remscheid. Seither lebt die Familie in Ungewissheit.
Denn der Zeitfaktor ist entscheidend: Innerhalb weniger Stunden meldet Bianka Gritzka ihre Tochter bei der Polizei als vermisst. Die Beamten gehen zunächst davon aus, dass Leonie ausgerissen ist und bald wieder auftaucht – tatsächlich ernst genommen fühlt sich die Mutter dort nicht. Es sind Sommerferien. Aber Leonie kommt nicht zurück.
Von den vielen tausenden Vermisstenfällen, mit denen es die Ermittlungsbehörden in Deutschland jedes Jahr zu tun haben, tauchen tatsächlich die meisten Kinder und Jugendlichen innerhalb kürzester Zeit wieder auf. Die Aufklärungsquote liegt laut Bundeskriminalamt konstant bei über 95 Prozent. In den verbliebenen 5 Prozent sind zudem zahlreiche Entführungsfälle innerhalb von Familien erfasst, bei denen die Kinder keiner unmittelbaren Gefahr ausgesetzt sind.
Bei besonders brisanten Fällen zählt jede Minute
Und trotzdem beharrt Bruhns darauf: „Jeder Fall sollte ohne Einfluss von vorherigen Erfahrungen betrachtet werden.“ Denn auch wenn sich ein Großteil der Fälle aufklärt, so bleibt eine recht beträchtliche Zahl an Vermisstenfällen ungeklärt.
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Bianka Gritzka wendet sich – nachdem sie bei der Polizei war – schließlich an die Redaktion des Remscheider Generalanzeigers, hofft nun über die Medien Informationen über den Verbleib ihrer Tochter zu bekommen. Wertvolle Stunden sind da bereits verstrichen.
„Dieses Momentum erreicht man nie wieder“, sagt Lars Bruhns, der in all den Jahren etliche Vermisstenfälle begleitet hat. Wie den der damals fünfjährigen Inga, die bei einer Familienfeier im Landkreis Stendal verschwand. Damals hatten die Eltern zunächst auf eigene Faust nach dem Kind gesucht, ehe sich die Gewissheit einstellte, dass ihre Tochter nicht mehr auffindbar ist. Viele Eltern hätten Hemmungen, die Polizei zu rufen, wendeten sich etwa an seine Initiative – um dort dann die Info zu bekommen, dass die Polizei schnellstmöglich informiert werden muss. Da sei aber oftmals schon ein Tag vorüber.
„In den brisanten Fällen“, sagt Bruhns, also jenen, bei denen Kinder entführt und getötet werden, wie zuletzt das Geschwisterpaar Jeffrey (10) und Emma (8) in den Niederlanden, sei das „meist zu spät“. Denn eine weitere entscheidende und zugleich traurige Erkenntnis ist auch: Etwa 90 Prozent der betroffenen Kinder in solchen Fällen waren 24 Stunden nach ihrem Verschwinden nicht mehr am Leben. Das habe eine ältere Untersuchung aus den USA gezeigt, so Bruhns.
Auch Jeffrey und Emma waren bereits kurz nach ihrem Verschwinden vom Vater getötet worden. Er hatte das Auto mit sich und den Kindern in einen Kanal im niederländischen Winschoten gesteuert und zuvor zu Hause einen Abschiedsbrief hinterlassen. Ein schnell von der niederländischen Polizei abgesetzter Amber Alert, also eine Art Notruf über sämtliche mediale Kanäle und Warn Apps, konnte ihr Leben nicht mehr retten. Alle drei konnten nur noch tot von der Polizei geborgen werden.
Bianka Gritzka lässt die schlimmsten Gedanken nicht zu. Im Gespräch mit dem Remscheider Generalanzeiger sagt die 44-Jährige: „Ich werde die Hoffnung, mein Kind lebend wiederzusehen, nie aufgeben.“ Wenn sie das täte, würde sie auch Leonie aufgeben. Mithilfe einer Therapie hat sie gelernt, mit der Situation umzugehen. Das ist es auch, was Marion Waade mit Betroffenen in gemeinsamen Gesprächen erarbeiten möchte. Viele plagten „Schuldgefühle hoch 10“. In der Regel, sagt Waade, „kommt keine Familie darüber hinweg, aber man kann lernen, damit umzugehen“. Entscheidend sei, wie das Umfeld die Situation bewerte. Werden betroffene Familien immer wieder mit Vorwürfen konfrontiert? Wird die Schuld gar bei den Eltern gesucht?
Bei Langzeitvermissten gibt es „keine nennenswerten Erfolge“
In manchen betroffenen Familien sei das Thema vermintes Terrain – Gespräche darüber verstummen. „Die Trauer ist sehr individuell“, sagt Marion Waade. Manche würden darüber arbeitsunfähig, verfielen dem Alkohol oder verharrten im Groll. Familien würden auseinanderbrechen. Auch käme es vor, dass „verbliebene Kinder weglaufen, weil sie die Situation in der Familie nicht mehr ertragen“. Umso wichtiger ist es laut Waade, Stabilität bei den Betroffenen herzustellen. Wenn sie nicht weiterkommt, vermittelt die Berlinerin an andere Organisationen und Therapeuten weiter.
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Was tun, wenn meine Kind verschwunden ist?
Da bei der Suche jede Minute zählt, sollte schnellstmöglich die örtliche Polizeidienststelle informiert werden. Sie ist unter der Rufnummer 110 erreichbar. Alternativ kann auch die 112 gewählt werden. Der Vorteil bei dieser (Euro-)Notrufnummer ist, dass die Positionsdaten des Anrufenden direkt an die Leitstelle übertragen werden. Lars Bruhns von der “Initiative Vermisste Kinder” rät Eltern daher, ihren Kindern diese Notrufnummer einzubläuen. Die “Initiative Vermisste Kinder” ist unter der Rufnummer 116 000 rund um die Uhr erreichbar. Sie unterstützt Eltern bei der Suche nach vermissten Kindern auf verschiedenen Kanälen, unter anderem auch auf ihrer reichweitenstarken Facebookseite “Deutschland findet euch”. Über diesen Link können Eltern direkt ein Vermisstenformular hochladen: https://www.kind-vermisst.de/formular.
Lars Bruhns ist oftmals frustriert. 8000 Anrufe sind allein im vergangenen Jahr bei seiner Hotline 116 000 eingegangen, für die geschulte Ehrenamtliche rund um die Uhr im Einsatz sind. Die meisten vermissten Kinder tauchten zeitnah wieder auf, sagt auch er. Aber bei den Langzeitvermissten gäbe es keine „nennenswerten Erfolge“ zu vermelden – auch wenn die Initiative allein mit ihrer Facebookseite „Deutschland findet euch“ mehr als eine Million Menschen erreicht. Neuerdings werden Fahndungen sogar auf den Fenstern von sogenannten Free-to-move-Fahrzeugen angezeigt. 600 sind davon bundesweit unterwegs. Edeka und Galeria Kaufhof wollen sich ebenfalls anschließen und die Suche nach vermissten Kindern auf ihren Bildschirmen in den Geschäften unterstützen.
Bruhns geht das noch nicht weit genug. Seit Jahren setzt er sich für die Verwendung des etablierten modularen Warnsystems, kurz MoWaS, ein. Warn-Apps wie NINA und Katwarn zählen dazu, ebenso Cell Broadcast sowie die Verbreitung von Eilmeldungen über Fernsehen und Radio. Kurzzeitig hatte sich sogar Ex-Innenministerin Nancy Faeser (SPD) in der Sache engagiert, letztlich war das Thema aber, wie schon so oft zuvor, versandet.
Warn-App Nina und Cell Broadcast sollen bei der Suche helfen
Doch nun kommt neue Hoffnung auf. Auf Nachfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND), warum derartige Systeme bei der Suche nach vermissten Kindern bislang nicht standardmäßig zum Einsatz kommen, wenn doch der Zeitfaktor so entscheidend ist, antwortet eine Sprecherin des Bundeskriminalamtes: „Das BKA bereitet sich intensiv auf die Nutzung der WarnApp NINA und Cell Broadcast für Öffentlichkeits- und Vermisstenfahndungen vor.“ Allerdings könne noch nicht mitgeteilt werden, wann mit einem Wirkbetrieb zu rechnen sei, da das modulare Warnsystem (MoWaS) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, über das die Inhalte der WarnApp NINA beziehungsweise Cell Broadcast ausgespielt werden, derzeit noch für polizeiliche Vermissten- und Öffentlichkeitsfahndungen modifiziert werde. Gleichzeitig gibt das BKA aber auch zu bedenken: „Eine zu schnell durchgeführte Öffentlichkeitsfahndung kann auch dazu führen, Täter unter Druck zu setzen und somit Leib und Leben der Kinder zusätzlich in Gefahr zu bringen. Daher sind stets auch andere Fahndungsmittel, wie beispielsweise die Auswertung von Kommunikationsdaten, anstelle einer Öffentlichkeitsfahndung in Betracht zu ziehen.
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Wie auch Waade (seit 2008), engagiert sich Bruhns seit nunmehr 20 Jahren bei Vermisstenfällen. Wie gern hätte er mehr erreicht. Viel getan habe sich in den vergangenen Jahren nicht.
Für Bruhns ist der MoWaS-Einsatz deshalb „ein wichtiges Signal“ – eines, das vor Jahren noch als ausgeschlossen galt. Dass sich das jetzt ändert, sei ein Paradigmenwechsel und nicht zuletzt das Ergebnis jahrelanger fachlicher Forderungen – „auch unserer Initiative“, sagt er.
Allerdings: MoWaS allein wird es nicht richten. Entscheidend sei laut Bruhns, dass auch „die Risikobewertung professionalisiert und zentralisiert wird. In hochkritischen Fällen entscheiden oft die ersten Stunden darüber, ob Spuren gesichert, Hinweise verfolgt und Kinder gefunden werden können“. Dazu brauche es ein spezialisiertes Kompetenzteam beim BKA, das rund um die Uhr jeden Vermisstenfall einschätzt und im Bedarfsfall sofort Alarmierungen auslöst. Nur so könne der Einsatz von MoWaS auch wirklich Leben retten. Und Anlass für ein Fünkchen Hoffnung sein, ganz im Sinne des Tages der vermissten Kinder.
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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Mafia soll die Finger im Spiel gehabt haben: Deutscher Klub um Europapokal betrogen?
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
Lesezeit
Verfasst von:
dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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