Connect with us

Sports

Wohnen im Osten – Wohnungsmarkt Ost: Abriss unumgänglich

Published

on

Wohnen im Osten – Wohnungsmarkt Ost: Abriss unumgänglich

Vor allem auf dem Land wird in Ostdeutschland künftig die Bevölkerung abnehmen. Der Leerstand an Wohnraum wird dadurch zunehmen.

Foto: picture alliance/dpa/Patrick Pleul

Die Wohnungsverbände der drei mitteldeutschen Länder prognostizieren, dass es in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt auf absehbare Zeit etwa eine halbe Million Wohnungen zu viel geben wird. Viele, die derzeit in Erfurt, Halle oder Meiningen eine Wohnung suchen, fragen sich, wie das angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt selbst in kleinen Städten sein kann. Müssen Sie nicht einräumen, dass Sie da ein bisschen Panikmache betrieben haben?

Schon heute stehen alleine in Thüringen etwa 20 000 Wohnungen leer, vor allem im ländlichen Raum. Die Zahl wird wegen des demografischen Wandels noch deutlich steigen. Bestimmt nicht in Erfurt, Weimar oder Jena, aber Thüringen hat bekanntlich sehr viel ländliche Räume. Deshalb, leider: Das war keine Panikmache, das wird die Realität. Diese 500 000 Wohnungen betreffen den Wohnungsmarkt insgesamt, ein nicht kleiner Teil dieses bald nicht mehr benötigten Wohnraums betrifft auch Ein- und Zweifamilienhäuser.

Dennoch klagen selbst Wohnungssuchende in Kleinstädten wie Sonneberg oder Altenburg inzwischen regelmäßig darüber, dass sie keinen für sie passenden, bezahlbaren Wohnraum finden.

Das hat viel damit zu tun, dass Wohnungssuchende für sich die Wohnungen ausschließen, die leer stehen. Wir reden da von oft unsanierten DDR-Plattenbauten, die in den 1970er oder 1980er Jahren gebaut worden sind. Die Wohnungen dort sind oft vergleichsweise klein, haben keinen Aufzug, manchmal auch keinen Balkon. Viele Menschen suchen heute andere Wohnungen, die dann aber eben auch einen anderen Preis haben. Da laufen Vorstellungen und Möglichkeiten schnell auseinander. Das, was da noch zu bezahlbaren Preisen auf dem Markt ist, kommt für viele Menschen schon wegen der Grundrisse nicht mehr infrage.

Sie sprechen also von mehreren Strukturproblemen, die sich überlagern, oder? Viele Wohnungen, die es gibt, will niemand mehr haben, während die Bevölkerung in Thüringen schrumpft, im Durchschnitt älter wird und auch deshalb mehr andere Wohnungen braucht.

Genau.

Und wie kommen wir aus diesen Problemlagen raus?

Schwierig.

Weil die Erfahrungen etwa vom Arbeitsmarkt zeigen, dass sich manche Strukturprobleme niemals so richtig lösen lassen werden? Immerhin finden allein in Thüringen seit Jahren Zehntausende einfach keinen Job, obwohl an allen Stellen händeringend Personal gesucht wird und es unzählige Unterstützungsangebote für sie gibt.

Ein bisschen wird das auf dem Wohnungsmarkt auch so sein. Es wird auch in Zukunft einen Teil von Wohnungssuchenden geben, die nicht die Wohnung finden werden, die sie gerne hätten, während es Leerstand geben wird, weil sich für bestimmte Wohnungen einfach keine Mieter mehr finden lassen. Wie auf dem Arbeitsmarkt wird es ein strukturelles Defizit zwischen Angebot und Nachfrage geben. Aber wir haben trotzdem ein Mittel, um das Defizit kleinzuhalten.

Welches?

Rückbau. Oder, wenn Sie das Wort hören wollen: Abriss. Wir in Thüringen haben seit Anfang der 2000er Jahre bereits gut 40 000 Wohnungen abgerissen, und aus heutiger Sicht werden wir weitere etwa 10 000 abreißen müssen, allein bis Anfang der 2030er Jahre. Und danach kommen Zehntausende weitere Wohnungen dazu, die wir werden zurückbauen müssen, wenn wir davon ausgehen, dass bis 2045 in Mitteldeutschland etwa eine halbe Million Wohnungen zu viel da sein werden. Die Bevölkerungsprognose bis 2045 ist für Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt eben eindeutig. Wir werden diesen Trend zum Schrumpfen nicht aufhalten können.

Insbesondere Plattenbauten aus der DDR-Zeit droht der Abriss. Aber nicht nur. Frank Emrich befürchtet, dass selbst Einfamilienhäuser künftig nicht mehr benötigt werden.

Insbesondere Plattenbauten aus der DDR-Zeit droht der Abriss. Aber nicht nur. Frank Emrich befürchtet, dass selbst Einfamilienhäuser künftig nicht mehr benötigt werden.

Foto: picture alliance/dpa/Stefan Sauer

Das heißt, dass sich der Abriss von Wohnungen in einigen Jahren massiv beschleunigen wird?

Das muss so sein, ja. Aber das betrifft nicht nur kommunale oder genossenschaftliche Wohnungsgesellschaften. Da werden auch viele Ein- und Zweifamilienhäuser fallen, was gerade auf Dörfer und ganz kleine Städte einen massiven Druck ausüben wird. In den 1990er und 2000er Jahren sind dort nämlich die Ränder neu besiedelt worden, durch Neubau, während viele Dorfkerne bereits auszusterben begannen und heute fast völlig verwaist sind. Bis 2045 werden aber auch diese Randgebiete zunehmend entvölkert werden, weil viele Menschen, die dort vor zwei oder drei Jahrzehnten hingezogen sind, älter werden und deshalb in Städte gehen werden, wo die ärztliche Versorgung besser ist, sie leicht einkaufen können und wo vielleicht sogar regelmäßig ein Bus fährt.

Aber für Wohnungsgesellschaften ist dieses Abrissszenario doch ein Problem: Sie vernichten einen Teil ihres Anlagevermögens, mit dem sie eigentlich Geld verdienen sollen.

Einerseits stimmt das, andererseits dürfen Sie nicht vergessen, dass auch leer stehende Wohnungen Geld kosten. Und das sind Kosten, die von den Mietern mitgetragen werden müssen, die in einem bestimmten Wohnquartier – also in der Nachbarschaft solcher Wohnungen – leben. Als Vermieter müssen Sie sich ja auch bei einer leer stehenden Wohnung um die Verkehrssicherung kümmern, die Leitungen instandhalten, die Außenanlagen pflegen. Das kostet viel Geld. Gerade als kleines Unternehmen können Sie sich also einen hohen Leerstand gar nicht leisten. Wir brauchen deshalb Abriss, auch, wenn es oft wehtut.

Schauen wir noch mal auf die Mieter. Es wird immer mehr ältere Menschen geben, die sich über möglichst barrierefreien Wohnraum freuen würden. Wird sich dieser Bedarf in den nächsten Jahren decken lassen?

Wir brauchen einen klugen Umbau der Wohnungsbestände, aber das bitte mit Augenmaß. Wenn wir nämlich über solchen Wohnraum sprechen, dann reden wir über barrierearme Wohnungen, nicht über barrierefreie. Für barrierefrei müssten wir die DIN 18040 beachten, die zum Beispiel einen Zugang zum Balkon ohne Stufe oder eine Mindestbreite für Türen von 1,10 Meter vorschreibt. Das ist in vielen schon gebauten Wohnungen gar nicht zu realisieren, schon wegen der Statik nicht. Und wenn wir über barrierearme Sanierungen sprechen, sollten wir das im Zuge einer Kernsanierung von Wohnungen machen. Auch dazu brauchen wir aber finanzielle Unterstützung, weil sonst die Mieten für solche Wohnungen deutlich steigen müssten, damit die Unternehmen diese Investitionen refinanzieren können. Das Land hatte dazu mal ein überaus erfolgreiches Förderprogramm, das allerdings eingestellt worden ist. Damit sind Hunderte von Aufzügen entstanden. Sowas brauchen wir unbedingt wieder.

Interview

Verband der Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft vtw

Frank Emrich vertritt als Direktor des Verbands der Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (vtw) die Interessen von 190 Wohnungsunternehmen mit 265 000 Wohnungen im Freistaat.

Aber selbst wenn ein solches Programm käme: Wird es in Zukunft ausreichend altersgerechten Wohnraum geben?

Es gehört zur Wahrheit dazu, dass wir nicht für jeden Senioren eine altersgerechte Wohnung haben werden. Das ist aber nicht der einzige Engpass, auf den wir zulaufen. Wir merken zum Beispiel, dass es schon heute eine riesige Nachfrage nach Wohnungen gibt, bei denen Wohnungsunternehmen zum Beispiel in Zusammenarbeit mit der Sozialwirtschaft älteren Menschen bestimmte Service- und Unterstützungsleistungen mit anbieten, etwa beim Einkaufen. Da ziehen Menschen gern hin und sind auch bereit, eine Servicepauschale zu bezahlen. Wir können aber nicht allen Interessierten eine Wohnung mit einem solchen Serviceangebot anbieten.

Aber solche Angebote massiv auszubauen könnte doch ein Weg für Wohnungsunternehmen sein, sich neue Geschäftsfelder zu erschließen.

Es ist oft gar nicht so einfach, solche Angebote zu machen, weil Sie dafür die richtigen Partner finden müssen. Aber natürlich können sie den Kern unseres Geschäftsmodells stärken – und der ist: Menschen eine Wohnung zu bieten und dafür zu sorgen, dass sie möglichst lange bei uns wohnen. Davon haben alle etwas: wir als Unternehmen, die Mieter und die Gesellschaft. Wer länger in seinem vertrauten Zuhause wohnen kann und nicht mit 80plus nochmal umziehen muss, ist länger glücklich. Das entlastet die ja inzwischen auch oft überbelegten Pflegeheime. Und bringt uns stabile Mieteinnahmen. Allerdings werden wir uns gleichzeitig auf eine Situation einstellen müssen, in der Fluktuation eine größere Rolle spielt. Gerade jüngere Menschen wohnen heute mal drei Jahre hier, mal fünf Jahre dort. Wir dürfen uns als Genossenschaft, als kommunale Gesellschaft nicht mehr darauf einrichten, dass die Menschen regelmäßig 40 Jahre bei uns wohnen, sondern wir müssen vielleicht auch mehr möbliertes Wohnen und ähnliches anbieten.

Und was sagen Sie denen, die schon heute in einer Kleinstadt im ländlichen Raum eine bezahlbare Wohnung suchen und nichts finden?

Dass sie nicht nur auf den großen Portalen im Internet nach einer Wohnung suchen sollen, sondern auch auf den Webseiten der kommunalen oder genossenschaftlichen Unternehmen vor Ort – und dass es sich lohnt, dort einfach mal anzurufen oder in ein Servicebüro zu gehen. Außerdem würde ich ihnen dringend raten, sich intensiv mit dem Thema Nebenkosten auseinanderzusetzen. Wir erleben immer wieder, dass bei diesem Thema geschummelt wird. Da werden Anzeigen geschrieben, in denen 8,50 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter aufgerufen werden und Nebenkosten von insgesamt zwei Euro pro Quadratmeter angegeben werden. So was ist schlicht gelogen, das kriegt niemand mehr hin. Wir laufen auf eine Situation zu, in der die Nebenkosten bei ganz vielen Haushalten mindestens ebenso hoch ausfallen werden wie die Kaltmiete.

Continue Reading
Click to comment

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

Sports

EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet

Published

on

By

EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet

EU verzögert CO₂-Ziele

Rückschlag für den Klimaschutz

Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.

Weiterlesen nach der Anzeige

Weiterlesen nach der Anzeige

Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.

Tricksereien bei Klimaprojekten

Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.

Weiterlesen nach der Anzeige

Weiterlesen nach der Anzeige

Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.

Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab

Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.

Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.

Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.

Continue Reading

Sports

Mafia soll die Finger im Spiel gehabt haben: Deutscher Klub um Europapokal betrogen?

Published

on

By

Mafia soll die Finger im Spiel gehabt haben: Deutscher Klub um Europapokal betrogen?

Eine legendäre Partie, bei der es nicht mit rechten Dingen zu sich ging und die auch drei Jahrzehnte später noch immer thematisiert wird. Die Rede ist vom Hinspiel des UEFA-Cup-Finals 1989 zwischen dem VfB Stuttgart und dem SSC Neapel. Vor 36 Jahren gewannen dort die Italiener mit 2:1 und sicherten sich damit später den Titel des Turniers. Doch aus Sicht des VfB hatten nicht nur ein mutmaßlich bestochener Schiedsrichter, sondern vielleicht sogar die Mafia ihre Finger im Spiel.

Die ARD-Dokumentation „Rise and Fall of VfB Stuttgart“ wühlt den Skandal um den damaligen Unparteiischen Gerasimos Germanakos in der ersten Folge noch einmal neu auf. Dort sagte Margit Mayer-Vorfelder, Witwe des Sportfunktionärs und Ex-VfB-Präsident Gerhard Mayer-Vorfelder: „Der war ja bestochen, der Schiedsrichter. Die haben erzählt, dass er ein Haus bekommen hat.“

Bestechungsvorwurf: Handelfmeter und Rückspiel-Sperre

Konkret richten sich die Stuttgarter Vorwürfe an zwei Entscheidungen, die den Ausgang des Endspiels maßgeblich beeinflusst hatten: Zum einen pfiff der griechische Schiri einen Handelfmeter gegen die Schwaben, obwohl Welt-Star Diego Maradona den Ball zuvor deutlich erkennbar selbst mit seiner Hand getroffen hatte. Und zum anderen zeigte er Guido Buchwald eine Gelbe Karte. Buchwald war daraufhin im Rückspiel gesperrt. Kurios daran war, dass Buchwald den Gegner sichtbar nicht berührte.

Allgöwer vermutet einen Eingriff der Mafia

Der ehemalige Stuttgarter Profi äußerte sich zu der Bestrafung: „Diese Ungerechtigkeit, mir die Gelbe Karte zu geben, ich bin wirklich zwei, drei Meter weg gestanden von Careca und der lässt sich fallen. Das war ganz klar, dass er gewusst hat: ,Buchwald steht auf der Liste und muss Gelb bekommen, damit er das Rückspiel nicht machen kann.‘“ Ein solcher Bestechungsvorwurf ist keine Neuigkeit in der Diskussion um das UEFA-Cup-Duell. Doch Karl Allgöwer sprach in der Doku noch einen weiteren Verdacht aus: „In Neapel gibt es ja die eine oder andere Organisation. Die hat da sicher dafür gesorgt, dass der schon richtig pfeift.“


MOPO

Die WochenMOPO – ab Donnerstag neu und überall, wo es Zeitungen gibt!
Diese Woche u.a. mit diesen Themen:

  • Hamburgs Most Wanted: BKA sucht Mörder, Dealer und Clan-Killer aus dem Norden
  • Olympia-Bewerbung: Was Hamburgs Befürworter sagen, wie die Gegner argumentieren
  • Schanze  &  St. Pauli: Kult-Kneipen schließen – das sind die neuen Macher
  • Große Rätselbeilage: Knobelspaß für jeden Tag
  • 20 Seiten Sport: Was der HSV verbessern muss & was Klub-Legende Ewald Lienen zu St. Pauli sagt
  • 28 Seiten Plan7: Pumuckl ist wieder da, der „Monat der Stadtwirtschaft“ & Virtual Reality-Schau in die Welt der Wikinger

Bereits in der 2012 erschienenen Autobiografie von Gerhard Mayer-Vorfelder „Ein stürmisches Leben“ schrieb dieser: „Erst später kam der Verdacht auf, dass Neapel erreicht hatte, dass der vorgesehene Schiedsrichter ausgetauscht wurde und das Spiel einem griechischen Schiri übertragen wurde. Es war sein letztes Spiel, danach zog er sich in sein Haus zurück, das unmittelbar nach dem Neapel-Spiel aus dem Boden wuchs.“

UEFA-Sperre gegen Germanakos blieb ohne Wirkung

Skurril außerdem: Die UEFA sperrte Germanakos im Nachhinein. Der Schiedsrichter hatte allerdings im Anschluss an das Spiel ohnehin sein Karriereende verkündet, wodurch die Sperre keine tatsächliche Wirkung auf ihn hatte. Mittlerweile ist der Grieche verstorben.

Das könnte Sie auch interessieren: Tennis kurios: Sinner muss Platz eins der Weltrangliste direkt wieder abgeben

Letztlich verlor der VfB Stuttgart das Finale um den UEFA-Cup, weil es im Rückspiel bei einem Unentschieden blieb (3:3). Ob der SSC Neapel den Titel nun tatsächlich verdient gewann, wird womöglich für immer unbeantwortet bleiben.

Continue Reading

Sports

NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen

Published

on

By

NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen

Auf dem Papier sind alle gleichberechtigt – in der Praxis gibt es hingegen noch viel Korrekturbedarf. (Symbolbild) © Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Lesezeit

Verfasst von:
dpa

Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren. 

Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten. 

NRW will vorangehen

Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.

Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft. 

Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.

Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden

Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.

Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.

Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.

Continue Reading

Trending

Copyright © 2025 Superkenntnis. Alle Rechte Vorbehalten.