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Mehrere Waldbrände halten Feuerwehren im Osten in Atem
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dpa
Gleich an mehreren Orten im Osten Deutschlands kämpft die Feuerwehr mit Waldbränden. Wegen des Feuers in der Gohrischheide an der Grenze von Sachsen und Brandenburg wurde der Ort Heidehäuser mit einem Wohnheim für Schwerbehinderte evakuiert. Das teilte der stellvertretende Gemeindewehrleiter in Zeithain, Raiko Riedel, mit. Betroffen seien insgesamt rund 100 Menschen, davon etwa 45 Heimbewohner.
„Bitte verlassen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit alle Gebäude in der Ortslage Heidehäuser umgehend in Richtung Lichtensee“, hieß es bei der Warn-App Nina. Man solle nur das Notwendigste mitnehmen, wurde geraten.
Die Brandausdehnung habe sich seit dem Mittag mehr als verzehnfacht, sagte der stellvertretende Gemeindewehrleiter. Inzwischen seien rund 600 Hektar Fläche von dem Feuer betroffen. Rund 180 Einsatzkräfte seien vor Ort. Das Areal wurde früher als Truppenübungsgelände genutzt.
„Brand ist eskaliert“
„Der Brand ist eskaliert“, sagte Brandenburgs Waldbrandschutzbeauftragter Raimund Engel. Es brenne auf der kompletten Fläche der Heide. Einsatzkräfte aus Brandenburg hätten sich aufgebaut an der Grenze.
Zuvor hatte Brandenburgs Innenminister René Wilke (parteilos, für SPD) mitgeteilt, die Ländergrenze zu Brandenburg sei durch das Feuer überschritten. Eine Feuerwehrfrau und ein Feuerwehrmann hätten Verbrennungen im Einsatz erlitten und seien schwer verletzt worden. 65 Einsatzkräfte aus Brandenburg seien im Einsatz.
Katastrophenalarm im Landkreis Saalfeld in Thüringen ausgelöst
Wegen eines Waldbrands im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt in Thüringen wurde Katastrophenalarm ausgelöst. Starke Winde hätten ein Feuer am Nachmittag angefacht, sagte ein Sprecher des Landkreises. Zunächst hätten 10 Hektar gebrannt, inzwischen stünden rund 250 Hektar in Flammen. Mehr als 200 Einsatzkräfte seien vor Ort, dazu helfe ein Polizeihubschrauber bei den Löscharbeiten. Es gebe zahlreiche Glutnester in dem Waldgebiet.
Fernverkehr der Bahn beeinträchtigt
Ein weiterer Brand führte zu Beeinträchtigungen im Fernverkehr der Bahn in Thüringen. Wegen eines Feuerwehreinsatzes in Gleisnähe sei die Strecke zwischen Erfurt und Gotha gesperrt, teilte die Bahn mit. Dadurch komme es unter anderem bei ICE-Zügen von Leipzig über Erfurt und Fulda bis Frankfurt zu Verspätungen und Ausfällen.
Auch auf einem ehemaligen Truppenübungsplatz bei Jüterbog in Brandenburg brach ein Waldbrand aus. Es brenne derzeit auf rund 40 Hektar Fläche, sagte Brandenburgs Waldbrandschutzbeauftragter Engel. Wegen der hohen Munitionsbelastung kommen die Einsatzkräfte ihm zufolge vom Boden nicht an die Flammen heran. Die Bundespolizei sei mit Hubschraubern vor Ort, um das Feuer zu bekämpfen. Es brenne derzeit aber weit entfernt von Ortslagen, so der Waldbrandschutzbeauftragte, eine Evakuierung sei nicht absehbar. 2023 loderte der größte Waldbrand in Jüterbog, dabei waren 688 Hektar betroffen.
Feuerwehr löscht Brand an Bahnstrecke
Ein Feuer an einer Bahnstrecke zwischen Magdeburg und Halle konnte die Feuerwehr unter Kontrolle bringen. Rund 250 Einsatzkräfte waren hier vor Ort. Der Brand erstreckte sich laut Feuerwehr auf einer Fläche von rund 24 Hektar. Um genügend Löschwasser an die verschiedenen Brandherde zu bringen, unterstützten auch Landwirte beim Transport des Wassers.



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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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Mafia soll die Finger im Spiel gehabt haben: Deutscher Klub um Europapokal betrogen?
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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