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Was wird die EU tun?
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dpa
Nach der neuen Zollankündigung von US-Präsident Donald Trump auf EU-Importe ist offen, ob die Handelspartner vor dem 1. August doch noch eine Einigung erzielen. Trump hatte am Samstag die geplanten Zölle in Höhe von 30 Prozent bekanntgemacht. Ob die Einführung dieses Zollsatzes noch abgewendet werden kann, ist unklar.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte mitgeteilt, dass man Trumps Schreiben zur Kenntnis nehme und weiterhin bereit sei, bis zum 1. August auf eine Einigung hinzuarbeiten. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche teilte mit: „Es geht jetzt in der verbleibenden Zeit für die EU darum, pragmatisch eine Lösung mit den USA zu verhandeln, die sich auf die wesentlichen großen Konflikt-Punkte konzentriert.“
Trump lässt Spielraum erkennen
EU-Ratspräsident António Costa kritisierte in sozialen Netzwerken: „Zölle sind Steuern. Sie heizen die Inflation an, schaffen Unsicherheit und hemmen das Wirtschaftswachstum.“ Die EU stehe geeint zusammen und sei bereit, ihre Interessen zu schützen, fügte der Portugiese hinzu. Man unterstütze die EU-Kommission bei deren Bemühungen um eine faire Einigung mit den USA.
Trump lässt in seinem Brief Spielraum erkennen: Zwar drohte er im Falle von Gegenmaßnahmen mit weiteren Zollerhöhungen. Zugleich schreibt der US-Präsident: Sollte die EU bereit sein, ihre bislang geschlossenen Handelsmärkte für die Vereinigten Staaten zu öffnen und Handelsbarrieren zu beseitigen, werde man möglicherweise eine Anpassung des Schreibens in Erwägung ziehen. Die Zölle könnten je nach Entwicklung der Beziehungen nach oben oder unten angepasst werden.
Das sieht der Zollsatz vor
Der neue Zollsatz von 30 Prozent gilt demnach auf alle Waren, die die EU in die Vereinigten Staaten einführen möchte. Davon ausgenommen sind bestimmte Branchen, bei denen Trump andere Aufschläge verlangt. Bislang galten etwa für Auto und Autoteile sowie Stahl und Aluminium andere Sätze.
Für Deutschland sind die USA der wichtigste Handelspartner. Mit seiner Zollpolitik will der Republikaner angebliche Handelsungleichgewichte korrigieren und erreichen, dass mehr in den USA produziert wird. Im weltweiten Zollkonflikt hatte Trump zunächst eine Frist vom 9. Juli für neue Zölle gesetzt und vor Tagen diese auf den 1. August verlängert. In den vergangenen Wochen hatten die USA mit vielen Ländern gesprochen. In den vergangenen Tagen folgten dann Briefe an zahlreiche Länder mit neuen Zollbestimmungen. Der Prozentsatz der EU liegt im Mittelfeld.
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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