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Anerkennung Palästinas – Ein überfälliger Schritt
Benjamin Netanjahu, Ministerpräsident von Israel, tobt nach der Ankündigung von Präsident Emmanuel Macron, Frankreich werde Palästina als eigenständigen Staat anerkennen.
Foto: dpa/Julia Demaree Nikhinson
Frankreich will im September Palästina endlich als eigenständigen Staat anerkennen. Die Ankündigung des französischen Präsidenten Emmanuel Macron war schon lange überfällig. Er hat lange gezögert, wollte schon früher damit in die Öffentlichkeit gehen und hatte für Mitte Juni gemeinsam mit Saudi-Arabien eine ambitionierte UN-Konferenz initiiert, die dann wegen des Krieges zwischen Israel und dem Iran verschoben wurde. Es war beabsichtigt, dort einen Plan für eine Zweistaatenlösung auf den Weg zu bringen und weitere Staaten davon zu überzeugen, Palästina anzuerkennen.
Daraus wurde dann nichts, und die am Montag beginnende Konferenz ist ein schwacher Ersatz, nicht mal die beiden Initiatoren Frankreich und Saudi-Arabien schicken ihre Spitzen nach New York. Umso wichtiger ist daher Macrons Vorstoß zu diesem Zeitpunkt, noch vor der Konferenz, um Erwartungsdruck auszuüben auf die teilnehmenden Staaten. Und noch so rechtzeitig vor der UN-Generaldebatte, dass weitere Staaten Frankreich folgen könnten, zum Beispiel Großbritannien. Auf Deutschland muss Macron da nicht warten, die Bundesregierung hat bereits abgewinkt: Sie sehe die Anerkennung »als einen der abschließenden Schritte« auf dem Weg zu einer Zweistaatenlösung zwischen Israel und den Palästinensern, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius. Diese müsse über Verhandlungen erreicht werden, um dauerhaft Frieden und Sicherheit für Israelis und Palästinenser zu bringen.
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Netanjahu sabotiert Zweistaatenlösung seit Jahren
Was für Verhandlungen? Hat die Bundesregierung nicht mitbekommen, dass Israels amtierender Regierungschef erklärtermaßen keinen Palästinenserstaat akzeptiert? Und dass das israelische Parlament erst vor wenigen Tagen einen Beschluss zur Annexion des besetzten Westjordanlands verabschiedet hat? Deutlicher geht’s kaum. Netanjahu hat in den vergangenen 20 Jahren alles daran gesetzt, eine zwei-Staaten-Lösung zu hintertreiben: durch den illegalen Bau immer weiterer Siedlungen im Westjordanland, durch die Delegitimierung der Palästinensischen Autonomiebehörde in Ramallah zum Vorteil der Hamas im Gazastreifen, durch zahlreiche Kriege in der Region.
Dass Macron goldrichtig liegt mit seiner Entscheidung, Palästina jetzt als Staat anerkennen zu wollen, zeigen auch die wütenden Reaktionen seitens der israelischen Regierung. Justizminister Jariv Levin spricht von »direkter Unterstützung für Terrorismus«. Ministerpräsident Benjamin Netanjahu kritisierte, der Plan biete eine »Startrampe für die Vernichtung« Israels. Das ist die übliche Rhetorik israelischer Politiker, wenn es ernst zu werden und Palästina auch nur als Idee Realität zu werden droht.
Mit der Mär von der angeblich drohenden Vernichtung Israels lässt sich Unterstützung im Ausland generieren. So nennt die Deutsch-Israelische Gesellschaft das Vorhaben Macrons einen »politischen Irrweg mit gravierenden Folgen« und eine »Belohnung« für die radikalislamische Hamas. »Eine Anerkennung zu diesem Zeitpunkt stärkt nicht die Kräfte des Friedens, sondern jene des Terrors«, sagte der Präsident der Gesellschaft, Volker Beck, und warf Macron eine »Außenpolitiksimulation« vor. Wenn es nur eine Simulation ist, müssen sich Beck und die israelische Regierung ja keine Sorgen machen.
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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Verfasst von:
dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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