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Unnaer Trainer Marco Antwerpen für ein Jahr gesperrt
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Das DFB-Sportgericht hat den Unnaer Trainer Marco Antwerpen und Frank Döpper der Spielmanipulation für schuldig befunden und beide Fußball-Lehrer mit einer Sperre belegt. Dieses Urteil fällte das Gremium unter dem Vorsitz von Stephan Oberholz nach einer mehr als fünfstündigen Verhandlung. Beide Trainer können dagegen binnen einer Woche Einspruch erheben.
Marco Antwerpen für ein Jahr gesperrt
Wegen unsportlichen Verhaltens darf Antwerpen für ein Jahr keinen Trainer-Job ausüben. Sein ehemaliger Assistent Döpper wurde für drei Monate gesperrt. Der DFB-Kontrollausschuss hatte gegen Antwerpen eine Sperre von 14 Monaten und 3.000 Euro Geldstrafe gefordert. Döpper sollte für vier Monate gesperrt werden und 500 Euro zahlen. Diesem Antrag folgte das Sportgericht jedoch nicht in vollem Umfang.
Der Anwalt der Beschuldigten, Horst Kletke, hatte auf einen Freispruch für seine Mandanten plädiert. Das Sportgericht kam allerdings zu einem anderen Ergebnis. „Wir gehen im Unterschied zur Verteidigung davon aus, dass es von beiden zu dem Versuch gekommen ist, auf den Spielverlauf einzuwirken“, begründete Oberholz die verhängte Strafe.

Was war geschehen? Antwerpen soll Osnabrücks Athletiktrainer Tim Schütte vor dem Landespokal-Finale des Drittligisten am 24. Mai gegen Regionalligist Blau-Weiß Lohne zweimal dazu aufgefordert haben, Lohne-Spieler Bernd Rießelmann einen Verzicht auf einen Einsatz nahezulegen.
Schütte sagte als Zeuge aus, er sei dem schließlich nachgekommen, weil er sich unter Druck gesetzt gefühlt habe. „Es war weder mein Wunsch noch meine Entscheidung, ihn dazu aufzufordern“, sagte der 25-Jährige. Antwerpen und Döpper wiesen diese Darstellung energisch zurück.
VfL Osnabrück kündigte Marco Antwerpen
Der DFB-Kontrollausschuss sah es dagegen als erwiesen an, dass beide Trainer unzulässig auf Schütte eingewirkt hätten, bei Rießelmann anzurufen. Dieser Ansicht folgte das Sportgericht. Der Vorgang sei „maßgeblich von Herrn Antwerpen initiiert worden“, sagte Oberholz.
Der zum damaligen Zeitpunkt an Lohne verliehene Rießelmann, der im Sommer zum VfL Osnabrück zurückgekehrt ist, hatte das Ansinnen kategorisch abgelehnt und seinen Berater über den Vorfall informiert. „Ich sollte eine Verletzung vortäuschen. Ich war fassungslos und konnte das nicht glauben“, berichtete Rießelmann. Der 21-Jährige kam dann auch im Landespokal-Finale zum Einsatz und erzielte beim 4:2 des Außenseiters ein Tor.
Nach dem internen Bekanntwerden der Vorgänge hatte der VfL Osnabrück die Verträge von Antwerpen und Döpper, die sich nach dem geschafften Klassenerhalt in der 3. Liga automatisch um zwei Jahre bis 2027 verlängert hatten, am 27. Mai fristlos gekündigt. Dagegen klagen die beiden 53 Jahre alten Fußball-Lehrer vor dem Arbeitsgericht, das den Fall nach einem ergebnislosen Gütetermin zu Wochenbeginn Mitte Dezember verhandeln wird.
von dpa
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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Verfasst von:
dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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