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Deutsche Basketballer sind Europameister

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Deutsche Basketballer sind Europameister

Riga. Der Weltmeister ist auch Europameister. Zwei Jahre nach dem sensationellen WM-Triumph von Manila haben sich Deutschlands Basketballer auch die europäische Krone aufgesetzt. In einem elektrisierenden Endspiel setzte sich das Team um NBA-Profi Franz Wagner in Riga gegen die Türkei mit 88:83 (40:46) durch und feierte damit den zweiten EM-Titel nach 1993. Zuletzt hatte Spanien gleichzeitig den WM- und den EM-Titel inne.

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Beste deutscher Werfer waren vor den Augen von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier Isaac Bonga mit 20 Punkten und Franz Wagner (18). An diesem Montag wird das deutsche Team nach der Rückkehr in Frankfurt am Main empfangen. Ab 11.30 Uhr ist am Hauptsitz des Topsponsors ING eine öffentliche Party geplant. Auch vor zwei Jahren hatten sich Dennis Schröder und Co. in der Mainmetropole feiern lassen.

Wieder schwacher deutscher Start

„Es ist eine großartige Chance, den deutschen Basketball wieder auf die Landkarte zu setzen und wieder einen historischen Sommer zu erleben“, hatte Schröder vor dem Endspiel und ein Jahr nach Platz vier bei Olympia gesagt. „Wir haben bislang ein gutes Turnier gespielt, aber haben auch noch Potenzial, uns zu steigern“, kündigte Franz Wagner an.

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Doch von einer Steigerung war das deutsche Team anfangs weit entfernt. Wie schon in den vorherigen Partien in Riga verschlief das deutsche Team den Start, während die Türken ihr rauschhaftes Spiel aus dem Halbfinale gegen Griechenland einfach fortsetzten. Das Team von Trainerfuchs Ergin Ataman startete furios und zog schnell auf 13:2 davon.

Doch die deutsche Mannschaft blieb ruhig und kämpfte sich noch im ersten Viertel ins Spiel zurück. Zum 14:14 glich Schröder von der Freiwurflinie aus, kurz darauf brachte Tristan da Silva den Weltmeister per Dreier erstmals in Führung (19:16). Nach zehn Minuten lag Deutschland mit 24:22 knapp vorn, hatte aber früh mit Foulproblemen zu kämpfen. Sowohl Daniel Theis als auch Isaac Bonga handelten sich frühe Fouls ein und mussten sich fortan zurückhalten.

Daniel Theis im EM-Finale gegen die Türkei.

Schröder wirkt gehemmt

Das machte sich im zweiten Viertel bemerkbar. Auffällig war zudem, dass sich Schröder in der sehr intensiven Partie in den ersten beiden Vierteln erstaunlich zurückhielt. Der Kapitän war anders als in den K.o.-Spielen zuvor überhaupt nicht aggressiv, nahm erst Mitte des zweiten Viertels seinen ersten Wurf aus dem Feld.

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So waren es Wagner, der bis zur Pause auf 16 Punkte kam, und Tristan da Silva mit wichtigen Dreiern, die Deutschland im Spiel hielten. Zur Pause lag der Weltmeister so nur mit sechs Zählern hinten. Zudem hatte der türkische NBA-Star Alperen Şengün nach 20 Minuten bereits drei Fouls auf seinem Konto.

Deutschland und die Widrigkeiten

Schröder hatte sich offenbar früh im Finale am Ellenbogen verletzt und schien so nicht im Vollbesitz seiner Kräfte zu sein. Doch das deutsche Team hatte bislang allen Widrigkeiten getrotzt. Schon vor dem Turnier musste die Mannschaft die Absagen von Weltmeister Moritz Wagner und NBA-Champion Isaiah Hartenstein verkraften.

Zu Turnierbeginn wurde dann auch noch Bundestrainer Alex Mumbru wegen einer Bauchspeicheldrüsenentzündung ins Krankenhaus gebracht, weshalb Alan Ibrahimagic das Zepter übernommen hat.

Schröder trifft 18 Sekunden vor dem Ende

Und auch dieses Mal trotzte der Weltmeister den Rückschlägen. Nach der Pause wurde Schröder besser, versenkte seinen ersten Dreier, das deutsche Team ging mit 50:49 in Führung. Auch die Rollenspieler um Bonga, da Silva und Johannes Thiemann trugen dazu bei, an den starken Türken dranzubleiben.

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Doch die Türkei hielt – angetrieben von tausenden türkischen Anhängern in der Arena – erbittert dagegen und ging wieder mit 61:55 in Führung. Sogar der nach wie vor geschwächte Mumbru versuchte das Team von der Seitenlinie wieder auf Kurs zu bringen.

Im Schlussviertel pfiffen und buhten die türkischen Fans noch lauter, ihr Team führte mit sechs Zählern. Doch Deutschland wehrte sich und übernahm dreieinhalb Minuten vor Schluss wieder die Führung. Es ging bis zum Ende hin und her – dann verwandelte Schröder 18 Sekunden vor dem Ende den entscheidenden Wurf.

RND/nis/dpa

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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet

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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet

EU verzögert CO₂-Ziele

Rückschlag für den Klimaschutz

Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.

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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.

Tricksereien bei Klimaprojekten

Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.

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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.

Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab

Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.

Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.

Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.

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Mafia soll die Finger im Spiel gehabt haben: Deutscher Klub um Europapokal betrogen?

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Mafia soll die Finger im Spiel gehabt haben: Deutscher Klub um Europapokal betrogen?

Eine legendäre Partie, bei der es nicht mit rechten Dingen zu sich ging und die auch drei Jahrzehnte später noch immer thematisiert wird. Die Rede ist vom Hinspiel des UEFA-Cup-Finals 1989 zwischen dem VfB Stuttgart und dem SSC Neapel. Vor 36 Jahren gewannen dort die Italiener mit 2:1 und sicherten sich damit später den Titel des Turniers. Doch aus Sicht des VfB hatten nicht nur ein mutmaßlich bestochener Schiedsrichter, sondern vielleicht sogar die Mafia ihre Finger im Spiel.

Die ARD-Dokumentation „Rise and Fall of VfB Stuttgart“ wühlt den Skandal um den damaligen Unparteiischen Gerasimos Germanakos in der ersten Folge noch einmal neu auf. Dort sagte Margit Mayer-Vorfelder, Witwe des Sportfunktionärs und Ex-VfB-Präsident Gerhard Mayer-Vorfelder: „Der war ja bestochen, der Schiedsrichter. Die haben erzählt, dass er ein Haus bekommen hat.“

Bestechungsvorwurf: Handelfmeter und Rückspiel-Sperre

Konkret richten sich die Stuttgarter Vorwürfe an zwei Entscheidungen, die den Ausgang des Endspiels maßgeblich beeinflusst hatten: Zum einen pfiff der griechische Schiri einen Handelfmeter gegen die Schwaben, obwohl Welt-Star Diego Maradona den Ball zuvor deutlich erkennbar selbst mit seiner Hand getroffen hatte. Und zum anderen zeigte er Guido Buchwald eine Gelbe Karte. Buchwald war daraufhin im Rückspiel gesperrt. Kurios daran war, dass Buchwald den Gegner sichtbar nicht berührte.

Allgöwer vermutet einen Eingriff der Mafia

Der ehemalige Stuttgarter Profi äußerte sich zu der Bestrafung: „Diese Ungerechtigkeit, mir die Gelbe Karte zu geben, ich bin wirklich zwei, drei Meter weg gestanden von Careca und der lässt sich fallen. Das war ganz klar, dass er gewusst hat: ,Buchwald steht auf der Liste und muss Gelb bekommen, damit er das Rückspiel nicht machen kann.‘“ Ein solcher Bestechungsvorwurf ist keine Neuigkeit in der Diskussion um das UEFA-Cup-Duell. Doch Karl Allgöwer sprach in der Doku noch einen weiteren Verdacht aus: „In Neapel gibt es ja die eine oder andere Organisation. Die hat da sicher dafür gesorgt, dass der schon richtig pfeift.“


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Bereits in der 2012 erschienenen Autobiografie von Gerhard Mayer-Vorfelder „Ein stürmisches Leben“ schrieb dieser: „Erst später kam der Verdacht auf, dass Neapel erreicht hatte, dass der vorgesehene Schiedsrichter ausgetauscht wurde und das Spiel einem griechischen Schiri übertragen wurde. Es war sein letztes Spiel, danach zog er sich in sein Haus zurück, das unmittelbar nach dem Neapel-Spiel aus dem Boden wuchs.“

UEFA-Sperre gegen Germanakos blieb ohne Wirkung

Skurril außerdem: Die UEFA sperrte Germanakos im Nachhinein. Der Schiedsrichter hatte allerdings im Anschluss an das Spiel ohnehin sein Karriereende verkündet, wodurch die Sperre keine tatsächliche Wirkung auf ihn hatte. Mittlerweile ist der Grieche verstorben.

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Letztlich verlor der VfB Stuttgart das Finale um den UEFA-Cup, weil es im Rückspiel bei einem Unentschieden blieb (3:3). Ob der SSC Neapel den Titel nun tatsächlich verdient gewann, wird womöglich für immer unbeantwortet bleiben.

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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen

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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen

Auf dem Papier sind alle gleichberechtigt – in der Praxis gibt es hingegen noch viel Korrekturbedarf. (Symbolbild) © Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

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Verfasst von:
dpa

Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren. 

Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten. 

NRW will vorangehen

Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.

Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft. 

Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.

Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden

Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.

Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.

Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.

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