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Bundeshaushalt – Bundeshaushalt 2025: Ein Budget für drei Monate
Las der Regierung am Dienstag im Bundestag die Leviten: Linke-Chefin und Haushaltsexpertin Ines Schwerdtner
Foto: dpa/Britta Pedersen
Was lange währt, wird Großgeschenk an die Wirtschaft in der Hoffnung auf Investitionen sowie ein Blankoscheck für die Aufrüstung, frei nach dem Motto: »Whatever it takes«: der Bundeshaushalt 2025 und seine kreditfinanzierten Schattenetats. Am Donnerstag wird der Bundestag ihn beschließen, etliche Einzelpläne passierten bereits zu Beginn der Haushaltswoche am Dienstag das Parlament.
Letztlich steht seit der Konsensfindung in der sogenannten Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Parlaments am 4. September bereits alles fest. Gleichwohl lieferten sich Opposition und Regierungsvertreter in der ersten Haushalts-Plenarsitzung am Dienstag harte Wortgefechte. Namens der Linken geißelte deren Vorsitzende Ines Schwerdtner die soziale Schieflage des Etats wie auch der Pläne für die nächsten Jahre. Ihre Partei werde den Haushalt nicht mittragen, die Regierung finde »in uns ihren entschiedensten Gegner«, erklärte Schwerdtner anschließend.
Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte zu Beginn der mehrtägigen Schlussdebatte den Etat gelobt: »Wir investieren, wir reformieren und wir konsolidieren.« Rednerinnen und Redner der Opposition kritisierten hingegen, dass trotz neuer Rekordschulden kaum Geld bei den Menschen ankomme und Mittel für Investitionen zum »Stopfen von Löchern« zweckentfremdet würden.
Der Haushalt sieht Ausgaben von insgesamt 502,5 Milliarden Euro vor. Die Neuverschuldung im Kernhaushalt soll fast 82 Milliarden Euro betragen. Hinzu kommen weitere neue Kreditaufnahmen für die Sondervermögen für die Bundeswehr sowie für Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von rund 58 Milliarden. Für Kredite für die Bundeswehr und für die Sondervermögen gelten Ausnahmen von der Schuldenbremse im Grundgesetz.
Für den militärischen Bereich, in den auch die Unterstützung der Ukraine fällt, sind allein im Kernetat 75 Milliarden Euro vorgesehen, davon 30 Milliarden schuldenfinanziert. Aus dem Infrastruktur-Sondervermögen will der Bund in diesem Jahr etwas mehr als 37 Milliarden Euro nutzen. Davon sollen knapp zwölf Milliarden in den Verkehrsbereich fließen, darunter 2,5 Milliarden in den Erhalt von Autobahnbrücken und mehr als 7,5 Milliarden in den von Bahnschienen. 1,5 Milliarden Euro aus dem Topf fließen an in Krankenhäuser, fast drei Milliarden in den Breitbandausbau für bessere Internetverbindungen.
»Noch nie hat eine Regierung so viel Geld ausgegeben, und noch nie ist so wenig bei den Menschen angekommen.«
Ines Schwerdtner Linke-Bundesvorsitzende
Die Grünen-Politikerin und Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Lisa Paus, warf der Regierung mit Blick auf das 500-Milliarden-Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz vor, für Investitionen vorgesehene Mittel für Konsumausgaben zu verpulvern. Von »Verschiebebahnhöfen und Haushaltstricksereien«, sprach in Berlin Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann. Sie pochte auch darauf, wie vereinbart Mittel aus dem Sondervermögen für Klimaschutz-Investitionen einzusetzen.
Haushaltspolitikerin Schwerdtner konstatierte: »Noch nie hat eine Regierung so viel Geld ausgegeben, und noch nie ist so wenig bei den Menschen angekommen.« Der geplante »Herbst der Reformen« entpuppe sich als »massiver Angriff auf den Sozialstaat«. Von den angekündigten Investitionen bleibe »vermutlich nur heiße Luft«. Es würden »fast 50 Milliarden Euro Steuergeschenke an Unternehmen« herausgeblasen, während ständig darüber geredet werde, »wie man den Ärmsten noch zehn Euro aus der Tasche ziehen kann«, warf Schwerdtner Union und SPD vor. Sie forderte stattdessen eine Vermögensteuer, die »100 Milliarden Euro« jährlich einbringen würde.
Klingbeil verwies hingegen auf Investitionen in Infrastruktur und Digitalisierung, »um unser Land effektiver, moderner und handlungsfähiger zu machen«. Zugleich habe die Regierung die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren ermöglicht. »Wir wollen, dass die Bagger schnell rollen«, sagte er. Angesichts knapper Mittel müsse die Regierung zugleich bei den Ausgaben »priorisieren«.
Den Investitionsanteil von mehr als 20 Prozent bzw. 62,7 Milliarden Euro im Haushalt hob Unions-Fraktionsvize Mathias Middelberg hervor. Damit schaffe die Koalition »die Grundlage für neues Wirtschaftswachstum in Deutschland«. Dazu beitragen sollten auch die Entlastungen bei den Energiekosten sowie die Erhöhung der Pendlerpauschale, aber auch Anreize zu längerem Arbeiten durch die geplante »Aktivrente«. Einsparpotenzial sieht Middelberg beim Sozialsystem. Eine Kommission zu dessen Reform hat kürzlich ihre Arbeit aufgenommen.
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Die Verabschiedung des Etats 2025 hatte sich wegen der Bundestagswahl und des folgenden Regierungswechsels stark verzögert. Aktuell gilt daher eine vorläufige Haushaltsführung, die erst mit dem Inkrafttreten des neuen Etats endet. Parallel läuft bereits das Verfahren zur Aufstellung des Haushalts für 2026. Über diesen Plan wird der Bundestag kommende Woche erstmals debattieren, er soll noch in diesem Jahr beschlossen werden. Während die Regierungskoalition für das kommende Jahr noch davon ausgeht, den Etat formal ohne Lücken hinzubekommen, klafft derzeit im Plan für 2027 noch ein riesiges »Loch« von rund 34 Milliarden Euro.
Im vergangenen November scheiterte die Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP letztlich an der Aufstellung des Haushalts 2025. Es ging um eine Lücke von drei Milliarden Euro, die der damalige Kanzler Olaf Scholz durch Kredite schließen wollte. Sein Finanzminister Christian Lindner (FDP) lehnte das rigoros ab. Letzten Endes wurde er von Scholz entlassen.
Nach der vorgezogenen Bundestagswahl räumten Union und SPD diesen potenziellen Streitpunkt direkt aus: Sie schafften durch Ausnahmen von der Schuldenbremse enorme Kreditspielräume für Verteidigungs- und Infrastrukturausgaben. Diese summieren sich auf fast eine Billion Euro über zehn Jahre.
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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