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Fachkräftemangel – Mehr Fachfremde in die Kitas
Hessens Landesregierung setzt vermehrt auf angelerntes Personal. Nur wenige Einrichtungen greifen darauf bislang zurück.
Foto: dpa/Bernd Thissen
Die Not an hessischen Kitas ist groß. Für viele Eltern gehört es längst zum Alltag, dass Betreuungszeiten gekürzt werden, weil es an Personal fehlt. Im Krankheitsfall müssen Gruppen immer wieder tageweise schließen. Um die Betreuung ihrer Kinder sicherzustellen, müssen viele Eltern ihre Arbeitszeit reduzieren.
Einen Ausweg aus dieser Misere sucht die schwarz-rote Landesregierung nun mit einem umfassenden Gesetzespaket. Geplant ist, mehr Personal ohne klassische Erzieher*innen-Ausbildung zu gewinnen. Sozialministerin Heike Hofmann (SPD) möchte damit »mehr Menschen den Zugang zur Arbeit in Kitas ermöglichen – und so Kommunen und Trägern helfen, mehr Kita-Plätze anzubieten«, betonte sie bei der Vorstellung des Vorhabens. Laut Bertelsmann-Stiftung fehlten in Hessen Ende 2023 rund 41 000 Kita-Plätze und etwa 7500 pädagogische Fachkräfte.
Angesichts des akuten Fachkräftemangels will die Koalition den Anteil an Personal ohne pädagogische Qualifikation in Kitas von bislang 25 auf 30 Prozent erhöhen. Dafür muss das hessische Kinder- und Jugendhilfegesetz geändert werden. Die erste Lesung fand am 9. September im Landtag in Wiesbaden statt. Hofmann hofft insbesondere auf Physiotherapeut*innen, Ergotherapeut*innen und Logopäd*innen, die sich für die Arbeit im Kindergarten qualifizieren. Eine Weiterbildung im Umfang von 160 Stunden soll dafür ausreichen.
Außerdem plant die Koalition, das Förderprogramm für nichtpädagogisches Personal in Kitas zu verlängern. Diese Assistenzen sollen pädagogische Fachkräfte entlasten – etwa beim Tischdecken, Aufräumen, Vorlesen oder beim Anziehen der Kinder. Für 2025 stehen laut Ministerium 800 Plätze zur Verfügung, von 2026 bis 2028 sollen jährlich 950 Kita-Assistenzen vollständig vom Land finanziert werden.
Den Engpass bei Kita-Leitungen will Hofmann durch eine neue Regelung entschärfen: Künftig sollen auch Absolvent*innen des Studiengangs Sozialmanagement nach entsprechender Fortbildung als freigestellte Kita-Leitungen anerkannt werden. »Die Anforderungen an Kita-Leitungen haben sich stark verändert«, so Hofmann. »Managementfähigkeiten sind wichtiger denn je.« Allzu oft scheiterten Bewerbungen an formalen Hürden – das wolle man nun ändern.
Kritik von Linkspartei, GEW und Grünen
Deutliche Kritik kommt von der Linkspartei. »Statt die Arbeitsbedingungen zu verbessern, öffnet die Koalition die Tür für immer mehr fachfremdes Personal«, erklärte die stellvertretende Landesvorsitzende Silvia Hable gegenüber dem »nd«. Die pädagogische Qualität werde dadurch gefährdet – »und am Ende tragen Kinder, Eltern und Beschäftigte die Konsequenzen«.
Hable befürchtet mit dem Gesetzespaket einen Abbau von Standards in der frühkindlichen Bildung. Zwar sei der Aufgabenbereich von Kita-Assistenzen formal begrenzt, in der Praxis jedoch unterstützten sie die Gruppen häufig deutlich umfangreicher. Ihre Tätigkeit lasse sich im Kita-Alltag kaum isolieren – das fördere Lohndumping, kritisierte sie. »Es darf nicht länger darum gehen, Betreuung irgendwie zu organisieren, sondern darum, dass jedes Kind beste Bildungschancen erhält.«
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) weist auf eine andere Ebene hin: Statt die Ursachen des Personalmangels anzugehen, werde nur an den Symptomen herumgedoktert. »Dem Fachkräftemangel in den Kitas begegnen wir am besten mit guten Arbeitsbedingungen«, sagte Heike Ackermann, stellvertretende Vorsitzende der GEW Hessen, anlässlich der ersten Lesung. »Wir brauchen eine Ausbildungsoffensive, die Anreize schafft, den Erzieher*innenberuf zu ergreifen. Doch im Moment passiert genau das Gegenteil.«
In derselben Richtung argumentiert Felix Martin, Sprecher der Grünen für frühkindliche Bildung. Er befürchtet, dass die Pläne der Landesregierung am eigentlichen Problem vorbeigehen: »Die Initiative wird weder die bestehenden Engpässe noch die finanzielle Belastung der Kommunen oder die unzuverlässigen Öffnungszeiten spürbar verbessern«, sagte er im Gespräch mit dem »nd«. Viele zentrale Fragen blieben unbeantwortet. Derzeit seien etwa gerade einmal 10 Prozent des Personals fachfremd. »Die Kitas greifen auf diese Möglichkeit offenbar nicht häufig zurück.«
Als wirksames Mittel gegen den Personalmangel sieht Martin eine attraktivere Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher. Bereits im Mai brachten die Grünen einen Gesetzesentwurf mit 20 Maßnahmen in den Landtag ein – darunter eine Verkürzung der Ausbildungsdauer von fünf auf vier Jahre – wie bereits in Bayern praktiziert – sowie eine bessere Vergütung oder die Abschaffung des Schulgelds. Bei Fachverbänden stößt der Vorschlag zwar auf breite Zustimmung, doch im Parlament wird er wohl keine Mehrheit finden. Im Dezember wird darüber zusammen mit dem Gesetzesentwurf der schwarz-roten Koalition abgestimmt.
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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Verfasst von:
dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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