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Pflegefinanzen – Pflegevollversicherung: Eine doppelte Lösung

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Pflegefinanzen – Pflegevollversicherung: Eine doppelte Lösung

Zwei syrische Auszubildende helfen einer Rentnerin zurück in den Rollstuhl, aufgenommen in einer Tagespflege des Arbeiter-Samariter-Bundes in Chemnitz.

Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Die Probleme liegen schon länger auf dem Tisch: Die soziale Pflegeversicherung, in die etwa 75 Millionen Menschen einzahlen und mit deren Hilfe aktuell 5,7 Millionen Menschen versorgt werden, besitzt keine stabile Finanzierung auf mittlere Sicht. Wird hier nichts am Prinzip geändert, bedeutet das für die Versicherten, dass die Beitragssätze in immer kürzeren Abständen steigen werden. Das heißt auf der anderen Seite nicht, dass die Versicherungsleistungen ausreichen würden, für das, was Menschen an Unterstützung im Alter brauchen. Im Gegenteil, die Eigenanteile – insbesondere in der stationären Pflege – sind nicht nur jetzt schon zu hoch, sie werden auch absehbar weiter wachsen. Also werden auch immer mehr Heimbewohner auf Hilfe zur Pflege angewiesen sein. Auf diesem Weg steigt die Belastung der Kommunen ebenfalls.

Dabei gibt es Konzepte, wie das Problem aufzulösen wäre. Jetzt hat ein großes Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung erneut ein Gutachten beauftragt, das Wege aus der Misere zeigt – und verschiedene Szenarien durchrechnet. Das Bündnis umfasst den Paritätischen Gesamtverband, Gewerkschaften, weitere Sozialverbände sowie einen Berufsverband. Die Berechnungen kommen von Heinz Rothgang, Gesundheitsökonom an der Universität Bremen. Rothgang und Kollegen haben schon wiederholt die Finanzierbarkeit einer Bürgervollversicherung in der Pflege geprüft, unter anderem 2021 für die Linksfraktion.

Jetzt haben wir schwarz auf weiß, wie wir die Pflegeversicherung aus der Krise holen und die Explosion der Pflegekosten für Betroffene stoppen.


Joachim Rock Paritätischer Gesamtverband

Das neue Gutachten verweist auf die ursprünglichen Intentionen der 1995 eingeführten Pflegeversicherung. Damals war nicht beabsichtigt, dass es überhaupt eine Eigenbeteiligung an den Pflegekosten geben sollte. Diese Aufwendungen sollten vollständig durch die Pflegeversicherung getragen werden, die Investitionskosten durch die Länder und die Versicherten selbst sollten nur für Unterkunft und Verpflegung aufkommen. Anfangs funktionierte diese Aufteilung noch: 1996 waren für die Pflegestufen 1 und 2 alle pflegebedingten Kosten in der stationären Pflege abgedeckt. Bis auf einige regionale Ausnahmen in Pflegestufe drei waren die Versicherungsleistungen nach oben gedeckelt.

Jedoch stiegen bei gleichbleibenden Versicherungsleistungen die Pflegesätze an. In der Folge wuchsen die Eigenanteile in den Heimen zunächst von 277 Euro im Jahr 1999 auf 602 Euro Ende 2015. Insgesamt lag der Gesamteigenanteil im Bundesdurchschnitt am 1. Januar 2024 bei 2980 Euro. Fast die Hälfte davon, nämlich 1484 Euro im Monat, waren allein für den pflegebedingten Eigenanteil (einschließlich Ausbildungskosten) aufzubringen.

Leistungszuschläge, die je nach Dauer des Heimaufenthalts gewährt wurden, sorgten ab 2022 nur kurz für Entlastung. Seit dem 3. Quartal 2023 liegt der durchschnittliche Gesamteigenanteil wieder bei 2268 Euro und ist seitdem höher als vor Einführung der Zuschläge.

Allein aus der durchaus nötigen Lohnentwicklung in der Pflege ergeben sich laut Rothgang absehbar weiter steigende Eigenanteile. Damit dürfte auch die Sozialhilfequote unter den Heimbewohnern steigen. Insofern trifft schon die Forderung nach einer Vollversicherung, die alle pflegerischen Kosten übernimmt, auf einigen Zuspruch. Der kam zuletzt gerade aus konservativ regierten Ländern wie Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Bayern.

Im Bremer Gutachten sind aber nicht nur die Aufwendungen und Effekte einer solchen Vollversicherung berechnet worden, sondern auch Varianten, in denen zur Finanzierung alle Einkommen aller Bürgerinnen und Bürger herangezogen werden.

Die vom Pflege-Bündnis angestrebte Versicherung schlägt also eine doppelte Lösung vor: Zum einen werden durch die Vollversicherung die Eigenanteile effektiv begrenzt. Zum anderen wird auch der Beitragssatz begrenzt, indem nicht nur alle Einkünfte aus Arbeit, sondern auch Renten, Pensionen, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden, daneben das BaföG und Entnahmen aus Personengesellschaften.

Die Effekte auf den Beitragssatz zeigen sich je nach Szenario unterschiedlich. Teils wurden für die ambulante Versorgung höhere Ausgaben angesetzt als aktuell möglich. In jeder Variante aber halten sich die Steigerungen der Beitragssätze im Rahmen, und wachsen nicht über 1,32 Beitragssatzpunkte. Anders ausgedrückt: Bis zu einem Einkommen unterhalb der derzeitigen Beitragsbemessungsgrenze würde die Vollversicherung zum Beispiel weniger als fünf Euro mehr im Monat kosten. Dafür werden jedoch die pflegebedingten Kosten im Heim und auch Leistungserhöhungen im ambulanten Bereich vollständig übernommen.

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Zudem würden die Bürgerversicherungselemente die Pflegeversicherung nachhaltig stabilisieren. Einen Anstieg des Beitragssatzes kann Gesundheitsökonomen Rothgang mittelfristig nicht ausschließen, bis 2060 sollte er jedoch nur um 0,2 Beitragssatzpunkte über dem Status quo liegen.

Bisherige Bundesregierungen haben das Thema ausgesessen, während die Beitragssätze stiegen. Die aktuelle Regierung hat sich nur mögliche Elemente zusammentragen lassen, aber kein Konzept entwickelt. Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes Joachim Rock zeigt sich trotz allem kämpferisch: »Jetzt haben wir schwarz auf weiß, wie wir die Pflegeversicherung aus der Krise holen und die Explosion der Pflegekosten für Betroffene stoppen. Die solidarische Pflegevollversicherung gehört ganz oben auf die To-do-Liste einer neuen Bundesregierung.«

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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet

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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet

EU verzögert CO₂-Ziele

Rückschlag für den Klimaschutz

Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.

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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.

Tricksereien bei Klimaprojekten

Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.

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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.

Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab

Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.

Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.

Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.

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Mafia soll die Finger im Spiel gehabt haben: Deutscher Klub um Europapokal betrogen?

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Mafia soll die Finger im Spiel gehabt haben: Deutscher Klub um Europapokal betrogen?

Eine legendäre Partie, bei der es nicht mit rechten Dingen zu sich ging und die auch drei Jahrzehnte später noch immer thematisiert wird. Die Rede ist vom Hinspiel des UEFA-Cup-Finals 1989 zwischen dem VfB Stuttgart und dem SSC Neapel. Vor 36 Jahren gewannen dort die Italiener mit 2:1 und sicherten sich damit später den Titel des Turniers. Doch aus Sicht des VfB hatten nicht nur ein mutmaßlich bestochener Schiedsrichter, sondern vielleicht sogar die Mafia ihre Finger im Spiel.

Die ARD-Dokumentation „Rise and Fall of VfB Stuttgart“ wühlt den Skandal um den damaligen Unparteiischen Gerasimos Germanakos in der ersten Folge noch einmal neu auf. Dort sagte Margit Mayer-Vorfelder, Witwe des Sportfunktionärs und Ex-VfB-Präsident Gerhard Mayer-Vorfelder: „Der war ja bestochen, der Schiedsrichter. Die haben erzählt, dass er ein Haus bekommen hat.“

Bestechungsvorwurf: Handelfmeter und Rückspiel-Sperre

Konkret richten sich die Stuttgarter Vorwürfe an zwei Entscheidungen, die den Ausgang des Endspiels maßgeblich beeinflusst hatten: Zum einen pfiff der griechische Schiri einen Handelfmeter gegen die Schwaben, obwohl Welt-Star Diego Maradona den Ball zuvor deutlich erkennbar selbst mit seiner Hand getroffen hatte. Und zum anderen zeigte er Guido Buchwald eine Gelbe Karte. Buchwald war daraufhin im Rückspiel gesperrt. Kurios daran war, dass Buchwald den Gegner sichtbar nicht berührte.

Allgöwer vermutet einen Eingriff der Mafia

Der ehemalige Stuttgarter Profi äußerte sich zu der Bestrafung: „Diese Ungerechtigkeit, mir die Gelbe Karte zu geben, ich bin wirklich zwei, drei Meter weg gestanden von Careca und der lässt sich fallen. Das war ganz klar, dass er gewusst hat: ,Buchwald steht auf der Liste und muss Gelb bekommen, damit er das Rückspiel nicht machen kann.‘“ Ein solcher Bestechungsvorwurf ist keine Neuigkeit in der Diskussion um das UEFA-Cup-Duell. Doch Karl Allgöwer sprach in der Doku noch einen weiteren Verdacht aus: „In Neapel gibt es ja die eine oder andere Organisation. Die hat da sicher dafür gesorgt, dass der schon richtig pfeift.“


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Diese Woche u.a. mit diesen Themen:

  • Hamburgs Most Wanted: BKA sucht Mörder, Dealer und Clan-Killer aus dem Norden
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  • Schanze  &  St. Pauli: Kult-Kneipen schließen – das sind die neuen Macher
  • Große Rätselbeilage: Knobelspaß für jeden Tag
  • 20 Seiten Sport: Was der HSV verbessern muss & was Klub-Legende Ewald Lienen zu St. Pauli sagt
  • 28 Seiten Plan7: Pumuckl ist wieder da, der „Monat der Stadtwirtschaft“ & Virtual Reality-Schau in die Welt der Wikinger

Bereits in der 2012 erschienenen Autobiografie von Gerhard Mayer-Vorfelder „Ein stürmisches Leben“ schrieb dieser: „Erst später kam der Verdacht auf, dass Neapel erreicht hatte, dass der vorgesehene Schiedsrichter ausgetauscht wurde und das Spiel einem griechischen Schiri übertragen wurde. Es war sein letztes Spiel, danach zog er sich in sein Haus zurück, das unmittelbar nach dem Neapel-Spiel aus dem Boden wuchs.“

UEFA-Sperre gegen Germanakos blieb ohne Wirkung

Skurril außerdem: Die UEFA sperrte Germanakos im Nachhinein. Der Schiedsrichter hatte allerdings im Anschluss an das Spiel ohnehin sein Karriereende verkündet, wodurch die Sperre keine tatsächliche Wirkung auf ihn hatte. Mittlerweile ist der Grieche verstorben.

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Letztlich verlor der VfB Stuttgart das Finale um den UEFA-Cup, weil es im Rückspiel bei einem Unentschieden blieb (3:3). Ob der SSC Neapel den Titel nun tatsächlich verdient gewann, wird womöglich für immer unbeantwortet bleiben.

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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen

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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen

Auf dem Papier sind alle gleichberechtigt – in der Praxis gibt es hingegen noch viel Korrekturbedarf. (Symbolbild) © Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

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dpa

Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren. 

Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten. 

NRW will vorangehen

Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.

Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft. 

Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.

Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden

Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.

Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.

Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.

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