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YouTuber Kevinits über Videos einer Pflegekraft aus Rhöner Altenheim: “Ein außergewöhnlich schrecklicher Fall”
Einer 39-jährigen ehemaligen Pflegeassistentin aus Unterfranken wird vorgeworfen, während ihrer Arbeit Videos für ihren Account auf einem Online-Erotikportal erstellt und veröffentlicht zu haben. Mittlerweile ermittelt die Kriminalpolizei Schweinfurt in dem Fall aus Bad Neustadt (Lkr. Rhön-Grabfeld). Unabhängig der Vorwürfe ist die Mitarbeiterin seit dem vergangenen Jahr im betroffenen Stiftungs- Alten- und Pflegeheim, bekannt als Vill’sche Stiftung, nicht mehr beschäftigt.
Aufgedeckt hatte den Fall Kevin Hartwig aus Essen. Der 31-Jährige ist gelernter Pfleger und hat Pflegepädagogik studiert, arbeitet aber inzwischen als Content Creator unter dem Namen “Kevinits” mit eigenem YouTube-Kanal und Social-Media-Accounts auf Instagram und TikTok mit insgesamt etwa 700.000 Followern. Welche Inhalte er dort veröffentlicht und wie er auf den Fall in Bad Neustadt gekommen ist, erklärt er im Interview.
Frage: Sie sind selbstständiger Content Creator. Was genau tun Sie auf Ihren Social-Media-Kanälen?
Kevin Hartwig: Ich kläre vor allem im Bereich des Datenschutzes von TikTok-Inhalten auf. Das bedeutet, dass ich Livestreams aus Pflegeeinrichtungen wie Krankenhäusern oder Psychiatrien verfolge. Pflegekräfte, die von dort aus Videos veröffentlichen, achten oftmals nicht auf den Patientenschutz. Während des Dienstes kommt es so zu Datenschutzverletzungen, Arbeitszeitverstößen oder Straftaten.
“Ich bin auf Abgründe gestoßen.”
Content Creater Kevin Hartwig über Livestreams aus Pflegeheimen
Was ist Ihre Motivation dahinter?
Hartwig: Ich habe früher selbst auf TikTok mal humoristisch, mal ernst über Erkrankungen aufgeklärt. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Livestream-Funktion dieser Plattform weiter ausgebaut wird und immer mehr Pflegekräfte während ihrer Arbeit live Videos filmen. Darin habe ich ein großes Problem gesehen und vor zwei Jahren begonnen, genauer zu recherchieren. Dabei bin ich auf Abgründe gestoßen.
Sie sehen diese Formate also kritisch?
Hartwig: Ja, aus unterschiedlichen Gründen. Ich kann nicht verstehen, dass Menschen denken, dass es eine gute Idee wäre vom Arbeitsplatz aus zu streamen. Daher habe ich angefangen, aufzuklären und die Schlimmsten der Schlimmen auch den Arbeitgebern gemeldet.
Ihr Vorgehen ist nicht unumstritten und hat für Sie bereits zu diversen Rechtsstreitigkeiten geführt. Was sind die Vorwürfe?
Hartwig: Was mich betrifft, bin ich relativ entspannt. Es gibt immer wieder Livestreamer, die sich ungerecht behandelt fühlen und sich rächen wollen. Inhaltlich hat mir das Gericht immer vollumfänglich recht gegeben und die regelwidrigen Streams anderer bestätigt. Aber es geht dann mitunter um äußerungsrechtliche Streitigkeiten, also um den einzelnen Wortlaut, den ich verwendet habe.
Ihr Format ist nicht journalistisch, es sind YouTube-Videos. Wie ist die Resonanz darauf?
Hartwig: Mir gelingt es auf YouTube zielgruppenorientiert eine breite Zuschauerschaft über Missstände aufzuklären. Bei meinem Vorgehen ist jedes seriös arbeitende Krankenhaus oder Pflegeheim auf meiner Seite. Die Resonanz zu den Videos ist größtenteils positiv, wobei es auch Stimmen gibt, die sich das seriöser wünschen. YouTube ist ein vergleichsweise neues Medium und die Inhalte der Plattform entsprechend in einem unterhaltsamen Stil aufbereitet. Nichtsdestotrotz ist die Kernkritik, die ich veröffentliche, durchaus wichtig.
Sie verdienen mit Social Media Ihr Geld. Wie funktioniert das?
Hartwig: Auf YouTube bekomme ich je nach Reichweite pro tausend Klicks einen gewissen Geldbetrag, der je nach Sparte zwischen zwei und acht Euro liegt. Zudem finanziere ich mich über Live-Interaktionen mit meinen Zuschauern. Ich habe auch Werbepartner, die mich unterstützen.
Sie haben viele Videos aus Pflegeeinrichtungen gesehen. Wie ordnen Sie den Fall in Bad Neustadt ein?
Hartwig: Das ist schon ein außergewöhnlich schrecklicher Fall, weil die Frau dort bewusst Patienten direkt involviert hat. Das habe ich in dieser Art und Weise selten gesehen. Bei anderen Fällen waren Patienten meistens nur aus Versehen zu sehen. Aber die Streamerin in Bad Neustadt ist in vollstem Wissen, dass diese zu hören und zu sehen sind, zu den Bewohnern gegangen. Das hat den Fall perfider gemacht.
Wie sind Sie darauf aufmerksam geworden?
Hartwig: Durch Zuschauerzuschriften auf den verschiedensten Kanälen. Ich habe daraufhin versucht anhand der Gebäudemerkmale die Einrichtung zu identifizieren und das mithilfe der Community auch geschafft. Das war gar nicht so einfach.
“Das kann man besser gar nicht handhaben.”
YouTuber Kevin Hartwig über die Reaktion des Bad Neustadter Heims
Und dann haben Sie das Altenheim in Bad Neustadt informiert?
Hartwig: Ja, ich habe mit all meinen Informationen am 9. Januar eine E-Mail geschrieben.
Wie bewerten Sie die Reaktion des Einrichtungsleiters?
Hartwig: Als sehr gut. Ich habe abends die Mail geschickt und am nächsten Morgen kam sofort eine Antwort. Man hat mich ernst genommen und vor Ort die Polizei informiert. Die Einrichtung ist ihrer Pflicht vollumfänglich nachgekommen. Das kann man besser gar nicht handhaben. Da habe ich auch schon andere Erfahrungen gemacht.
Würden Sie von einem Erfolg sprechen, wenn Sie an die Recherche denken?
Hartwig: Zu 100 Prozent. Mutmaßlich wäre dieser Fall niemals öffentlich geworden und nun konnte man betroffene Bewohner informieren, die sonst nie davon erfahren hätten. Vor allem kann man jetzt verhindern, dass es potenzielle weitere Streams von der Frau in diesem Bereich geben wird. Mir geht es in erster Linie immer um den Schutz der Patienten.
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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Verfasst von:
dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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