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Sparkassenverband und Wirtschaftsjunioren kooperieren
Bayerns Mittelstand steht unter Druck – vor dem Hintergrund des konjunkturellen Umfelds schlagen aber nicht nur Energiekosten und bürokratische Belastungen zu Buche, sondern auch fehlende Nachfolgeregelungen in der Unternehmensführung, wie die Sparkasse in einer Mitteilung schreibt.
In den Führungsetagen der bayerischen Wirtschaft zeige sich immer häufiger, dass nach der Generation der Babyboomer nicht nur weniger Fachkräfte, sondern auch weniger potenzielle Unternehmenslenker zur Verfügung stehen, heißt es weiter. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ( KfW ) schätzt, dass in diesem Jahr 231.000 mittelständische Betriebe in Deutschland deswegen vor dem Aus stehen.
Matthias Dießl, Präsident des Sparkassenverbandes Bayern, wird in der Pressemitteilung zitiert: „Umso wichtiger ist es, rechtzeitig geeignete Nachfolgerinnen und Nachfolger zu befähigen und das Wissen und die Erfahrung an sie weiterzugeben. Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft. Wir müssen jetzt die Weichen für eine ebenso erfolgreiche Zukunft stellen.“
Der Sparkassenverband Bayern hat eine Kooperation mit den Wirtschaftsjunioren Bayern geschlossen. „Basis der Kooperation sind die gemeinsamen Werte Regionalität, Unternehmertum und finanzielle Bildung. Hier wollen wir gemeinsam ansetzen, um die Zukunftsfähigkeit des bayerischen Mittelstandes zu stärken“, erklärt Carolin Hochmuth, Landesvorsitzende 2024 der Wirtschaftsjunioren Bayern, die die Kooperation mit angestoßen hat.
Die Sparkasse Bad Kissingen unterstützt die Wirtschaftsjunioren Bad Kissingen und die Wirtschaftsförderung von Landkreis und Stadt Bad Kissingen bei Informations- und Vortragsabenden über Gründer- und Fachseminare bis zu Konferenzen und Empfängen. „Den jungen Führungskräften, Unternehmerinnen und Unternehmern eröffnen sich damit praxisorientierte Bildungs- und Networking-Möglichkeiten“, so der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Bad Kissingen , Roland Friedrich .
Die Wirtschaftsjunioren vertreten die Gruppe an jungen Unternehmern und Führungskräften bis zum Alter von 40 Jahren. „Sie profitieren von der Expertise, der langjährigen regionalen Erfahrung und den organisatorischen Strukturen der Sparkasse“, erklärt Frank Bernhard von der Wirtschaftsförderung am Landratsamt. Die 56 bayerischen Sparkassen sowie die 4500 Wirtschaftsjunioren bündeln sich zu einem Netzwerk. Der bayerische Sparkassen-Präsident Matthias Dießl sagt: „In den nächsten Jahren setzen wir auf Innovation, Vernetzung und praxisnahe Bildung, um so Bayern als Wirtschaftsstandort zu stärken. Als bayerische Sparkassen investieren wir in die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger von morgen und stärken so die Region. Diese Partnerschaft ist für uns ein weiteres Bekenntnis zur regionalen Nähe und wirtschaftlichen Expertise.“
Bernhard Fuchs, Landesvorsitzender 2025 der Wirtschaftsjunioren Bayern, blickt mit Erweiterungsplänen in die Zukunft. Wir freuen uns darüber, dass die bayerischen Sparkassen hier eine Vorreiterrolle übernehmen.“ red
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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Verfasst von:
dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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