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Zweites Jahr in Folge mit Verlusten – Stuttgart Journal
Stuttgart. Im Jahr 2024 verzeichnete die baden-württembergische Wirtschaft einen signifikanten Rückgang der Exporte, der sowohl durch externe als auch interne Faktoren beeinflusst wurde.
Von Dirk Meyer (kai)
Laut Vorberichten des Statistischen Landesamtes beliefen sich die Ausfuhren auf 241,1 Milliarden Euro, was im Vergleich zum Vorjahr einem Rückgang von 3,7 Prozent entspricht. Dies stellt den zweiten Rückgang in Folge dar, nachdem die Exporte bereits im Jahr 2023 um 5,9 Prozent gesunken waren.
Einfluss externer Faktoren
Der negative Trend im Außenhandel ist vor dem Hintergrund steigender Energiepreise und anhaltenden Inflationsraten zu betrachten. Im Jahr 2022 erreichten die Exporte mit 266,0 Milliarden Euro aufgrund der höheren Energiepreise infolge des Ukraine-Konflikts ihren Höchststand.
Die darauf folgenden Preisveränderungen sowie Inflationsraten haben sich im Jahr 2024 jedoch verringert, was die Exportbedingungen zusätzlich beeinflusste. Ob und in welchem Umfang preisbetriebsbedingte Effekte die Außenhandelsstatistik steuerten, kann derzeit jedoch nicht genau quantifiziert werden.
Im Bundesvergleich war der Rückgang der Exporte in Baden-Württemberg wesentlich stärker ausgeprägt als in der Gesamtbundesrepublik. Hier sank der Exportwert lediglich um 1,2 Prozent auf 1.556,0 Milliarden Euro.
Rückgang bei Einfuhren
Auch die baden-württembergischen Einfuhren waren im Jahr 2024 von Rückgängen betroffen. Diese verringerten sich um 4,1 Prozent im Wert und markierten somit ebenfalls eine fortlaufende Abnahme. Dies könnte auf die allgemeine Abschwächung des Handels und mögliche Veränderungen in den Importierungsstrategien der Unternehmen in der Region hinweisen.
Exporte in die USA und andere Zielländer
Ein bemerkenswerter Aspekt des baden-württembergischen Exports war der Rückgang der Ausfuhren in die Vereinigten Staaten, die als wichtigstes Abnahmeland fungieren. Im Jahr 2024 belief sich der Exportwert auf 34,8 Milliarden Euro, was einem Rückgang von 4,4 Prozent entspricht. Ein Vergleich der einzelnen Quartale zeigt, dass der Rückgang zum Jahresende hin beschleunigte, während die ersten neun Monate mit einem Minus von 2,3 Prozent vergleichsweise stabil waren.
Im Kontrast hierzu konnte die Schweiz als zweitwichtigstes Zielland einen Anstieg der Exporte um 9,9 Prozent auf 20,2 Milliarden Euro verzeichnen. Frankreich und die Niederlande folgen auf den Plätzen drei und vier, wobei beide Länder Rückgänge von 4,4 Prozent und 3,1 Prozent aufwiesen.
Die zehn größten Exportmärkte wiesen in wenigen Ausnahmefällen positive Zuwachsraten auf, insbesondere bei Exporte nach Polen, Spanien und dem Vereinigten Königreich.
Sektorale Entwicklungen
Die Exportverluste wurden am stärksten im Fahrzeugbau verzeichnet, der mehr als die Hälfte des gesamten baden-württembergischen Exportwertes ausmacht. Die Ausfuhren von Kraftwagen und Kraftwagenteilen sanken um 11,0 Prozent auf 51,8 Milliarden Euro. Der Maschinenbau und die Pharmaindustrie litten ebenfalls unter den Marktrückgängen, wobei die Exporte in diesen Sektoren um 6,3 Prozent und 7,6 Prozent abnahmen.
Positiv hervorzuheben sind die Metall- und Nahrungsmittelausfuhren, die trotz der allgemeinen Marktentwicklungen teils steigende Exportwerte aufweisen.
So erzielten Metalle eine Zunahme von 26,4 Prozent, während die Nahrungsmittelindustrie um 8,5 Prozent zulegte. Diese Entwicklungen führen zu der Annahme, dass Preissteigerungen für diese Güter als Hauptursache für den Wertzuwachs verantwortlich sein könnten.
Fazit
Zusammenfassend ist festzustellen, dass der baden-württembergische Außenhandel im Jahr 2024 durch verschiedene strukturelle und globale Einflüsse negativ geprägt war.
Während einige Sektoren mit steigenden Exportzahlen aufwarten konnten, waren die meisten Branchen von einem merklichen Rückgang betroffen. Die kommende Zeit wird zeigen müssen, inwiefern die Unternehmen der Region in der Lage sind, auf diese Herausforderungen zu reagieren und potenzielle Wachstumsmöglichkeiten zu realisieren.
| Export Baden-Württembergs von Januar bis Dezember 2024*) und 2023 nach Kontinenten und den wichtigsten Bestimmungsländern | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bestimmungsland | Januar bis Dezember | Veränderung | ||||||||
| 2024 | 2023 | Menge | Wert | |||||||
| 1.000 t | % | Mill. EUR | % | 1.000 t | % | Mill. EUR | % | |||
| Export insgesamt | 33.912,6 | 100,0 | 241.140,1 | 100,0 | 33.869,7 | 100,0 | 250.347,6 | 100,0 | +0,1 | −3,7 |
| darunter | ||||||||||
| Afrika | 278,5 | 0,8 | 3.089,0 | 1,3 | 282,0 | 0,8 | 3.105,7 | 1,2 | −1,2 | −0,5 |
| Amerika | 1.453,3 | 4,3 | 42.873,0 | 17,8 | 1.546,3 | 4,6 | 45.029,2 | 18,0 | −6,0 | −4,8 |
| Asien | 1.823,8 | 5,4 | 38.831,1 | 16,1 | 1.893,5 | 5,6 | 41.913,3 | 16,7 | −3,7 | −7,4 |
| Australien, Ozeanien und übrige Gebiete | 111,4 | 0,3 | 2.023,6 | 0,8 | 119,0 | 0,4 | 2.097,2 | 0,8 | −6,4 | −3,5 |
| Europa | 30.244,0 | 89,2 | 154.298,1 | 64,0 | 30.027,7 | 88,7 | 158.190,7 | 63,2 | +0,7 | −2,5 |
| darunter | ||||||||||
| Europäische Union (EU 27) | 21.251,8 | 62,7 | 114.715,5 | 47,6 | 21.547,6 | 63,6 | 119.564,0 | 47,8 | −1,4 | −4,1 |
| Eurozone | 17.700,9 | 52,2 | 84.024,6 | 34,8 | 18.045,1 | 53,3 | 88.247,2 | 35,2 | −1,9 | −4,8 |
| Nicht-Eurozone | 3.551,0 | 10,5 | 30.690,9 | 12,7 | 3.502,5 | 10,3 | 31.316,8 | 12,5 | +1,4 | −2,0 |
| ausgewählte Länder | ||||||||||
| Vereinigte Staaten | 1.003,5 | 3,0 | 34.808,8 | 14,4 | 1.071,7 | 3,2 | 36.397,5 | 14,5 | −6,4 | −4,4 |
| Schweiz | 7.520,6 | 22,2 | 20.185,3 | 8,4 | 6.944,9 | 20,5 | 18.359,7 | 7,3 | +8,3 | +9,9 |
| Frankreich | 5.151,7 | 15,2 | 17.825,5 | 7,4 | 5.226,6 | 15,4 | 18.648,1 | 7,4 | −1,4 | −4,4 |
| Niederlande | 4.125,2 | 12,2 | 16.470,4 | 6,8 | 4.099,1 | 12,1 | 16.999,3 | 6,8 | +0,6 | −3,1 |
| China | 627,4 | 1,9 | 15.718,1 | 6,5 | 718,0 | 2,1 | 18.739,6 | 7,5 | −12,6 | −16,1 |
| Italien | 2.163,9 | 6,4 | 12.226,4 | 5,1 | 2.216,9 | 6,5 | 14.365,9 | 5,7 | −2,4 | −14,9 |
| Österreich | 2.560,4 | 7,6 | 11.409,9 | 4,7 | 2.825,7 | 8,3 | 11.949,6 | 4,8 | −9,4 | −4,5 |
| Vereinigtes Königreich | 708,8 | 2,1 | 11.179,1 | 4,6 | 708,9 | 2,1 | 10.871,1 | 4,3 | −0,0 | +2,8 |
| Polen | 1.250,5 | 3,7 | 9.277,9 | 3,8 | 1.211,0 | 3,6 | 8.974,1 | 3,6 | +3,3 | +3,4 |
| Spanien | 670,3 | 2,0 | 7.607,1 | 3,2 | 645,6 | 1,9 | 7.583,3 | 3,0 | +3,8 | +0,3 |
| nachrichtlich: | ||||||||||
| Russische Föderation | 101,2 | 0,3 | 801,6 | 0,3 | 108,6 | 0,3 | 1.139,0 | 0,5 | −6,8 | −29,6 |
| Ukraine | 65,6 | 0,2 | 718,3 | 0,3 | 64,0 | 0,2 | 622,1 | 0,2 | +2,5 | +15,5 |
| *) Vorläufige Ergebnisse, Stand: Februar 2025.Datenquelle: Außenhandelsstatistik.© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2025 | ||||||||||
| Export Baden-Württembergs von Januar bis Dezember 2024*) und 2023 nach den wichtigsten Gütergruppen | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken, Ausgabe 2019 (GP 2019) | Januar bis Dezember | Veränderung | ||||||||
| 2024 | 2023 | Menge | Wert | |||||||
| 1 000 t | % | Mill. EUR | % | 1 000 t | % | Mill. EUR | % | |||
| Export insgesamt | 33.912,6 | 100,0 | 241.140,1 | 100,0 | 33.869,7 | 100,0 | 250.347,6 | 100,0 | +0,1 | −3,7 |
| darunter | ||||||||||
| Kraftwagen und Kraftwagenteile | 2.561,3 | 7,6 | 51.849,0 | 21,5 | 2.682,6 | 7,9 | 58.237,1 | 23,3 | −4,5 | −11,0 |
| Maschinen | 1.789,4 | 5,3 | 47.473,9 | 19,7 | 2.054,7 | 6,1 | 50.680,9 | 20,2 | −12,9 | −6,3 |
| Pharmazeutische u.ä. Erzeugnisse | 56,3 | 0,2 | 27.335,8 | 11,3 | 60,8 | 0,2 | 29.571,8 | 11,8 | −7,5 | −7,6 |
| Datenverarbeitungsgeräte, elektronische und optische Erzeugnisse |
96,4 | 0,3 | 18.070,5 | 7,5 | 128,2 | 0,4 | 18.229,9 | 7,3 | −24,8 | −0,9 |
| Elektrische Ausrüstungen | 512,4 | 1,5 | 16.620,9 | 6,9 | 566,4 | 1,7 | 18.222,2 | 7,3 | −9,5 | −8,8 |
| Metalle | 1.441,1 | 4,2 | 11.701,7 | 4,9 | 1.427,6 | 4,2 | 9.261,2 | 3,7 | +0,9 | +26,4 |
| Chemische Erzeugnisse | 3.117,1 | 9,2 | 11.646,7 | 4,8 | 2.972,1 | 8,8 | 12.102,7 | 4,8 | +4,9 | −3,8 |
| Metallerzeugnisse | 796,2 | 2,3 | 9.192,6 | 3,8 | 845,0 | 2,5 | 9.699,4 | 3,9 | −5,8 | −5,2 |
| Gummi- und Kunststoffwaren | 882,2 | 2,6 | 7.037,0 | 2,9 | 901,9 | 2,7 | 7.430,8 | 3,0 | −2,2 | −5,3 |
| Nahrungs- und Futtermittel | 2.383,0 | 7,0 | 6.091,5 | 2,5 | 2.414,6 | 7,1 | 5.616,5 | 2,2 | −1,3 | +8,5 |
| *) Vorläufige Ergebnisse, Stand: Februar 2025.Datenquelle: Außenhandelsstatistik.© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2025 | ||||||||||
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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Verfasst von:
dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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