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Fußball – Kampf in Frankfurt: Union Berlin gegen den DFB und die Eintracht
Mit aller Gewalt geht Union Berlin auch gerade gegen den DFB vor, der nach Ansicht des Vereins unrechtmäßig in den Abstiegskampf eingreift.
Foto: imago/Contrast
Schlechter kann es kaum werden. Das ist aktuell das einzig Positive beim 1. FC Union. Wer gehofft hatte, die Berliner seien mit dem desaströsen 0:6 in Dortmund am Tiefpunkt angekommen, musste sich am vergangenen Sonntag in der Alten Försterei erstaunt die Augen reiben. Eine Woche nach der höchsten Niederlage ihrer Bundesliga-Geschichte reichte diesmal ein einziges Tor, um ganz Köpenick in Schockstarre zu versetzen. Die Aufsteiger von Holstein Kiel – angereist als Tabellenletzter, schlechtestes Auswärtsteam und mit den meisten Gegentoren – feierten mit dem 1:0 ihren ersten Bundesliga-Sieg in der Fremde überhaupt.
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Irritierender Trainer
Leichter wird es in den kommenden Wochen für Union jedenfalls nicht: Nach dem Gastspiel an diesem Sonntag bei Eintracht Frankfurt warten mit Bayern München, dem SC Freiburg und VfL Wolfsburg sowie Bayer Leverkusen und dem VfB Stuttgart ebenfalls nur Gegner, die alle noch um europäische Startplätze spielen. Zumindest irritierend wirkte da die trotzige Ankündigung von Coach Steffen Baumgart: »Fakt ist: Wir werden auf die Art weiterspielen.« Fakt ist auch: Die mit dem Trainerwechsel erhoffte Trendwende führte in die falsche Richtung. Baumgart brauchte für sechs Niederlagen nur neun Spiele, Vorgänger Bo Svensson immerhin 15.
»Jetzt erst recht!« Mit diesen Worten beschrieb Rani Khedira die Einstellung des Teams gegen Kiel. Der Vizekapitän sprach dabei nicht von Wiedergutmachung für die Blamage bei der Borussia. Zusätzliche Motivation sollte eine andere Niederlage bringen. Am vergangenen Freitag hatte das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) das Urteil des Sportgerichts des Verbandes bestätigt: Das 1:1 vom 14. Dezember zwischen Union und Bochum samt Feuerzeugwurf aus dem Berliner Fanblock auf VfL-Torhüter Patrick Drewes kurz vor Spielende wird mit 2:0 für Bochum gewertet.
Für den Verband ist der Fall damit beendet. Zumindest sind all seine rechtlichen Instanzen durchlaufen. »Der DFB wird sich nicht weiter zu dem Thema äußern«, hieß es auf »nd«-Nachfrage in einer Mitteilung aus der Frankfurter Zentrale, in der gleichzeitig die Unabhängigkeit der »Sportgerichtsbarkeit des DFB« nochmals betont wurde. Warum, das wird nicht klar. Als Antwort auf gestellte Fragen war dieser Hinweis jedenfalls nicht zu verstehen. Es sei denn, der Verband sieht diese Aussage als unantastbar wie Artikel 1 des Grundgesetzes mit seiner Ewigkeitsgarantie.
Präzedenzfall
Nun werden andere diese Fragen beantworten müssen. Die wichtigste: Warum wurde mit den Urteilen ein Präzedenzfall geschaffen? Genau das haben beide Rechtsorgane des DFB nämlich getan. Bislang wurde nach der ebenso einfachen wie logischen Regel entschieden: Wird ein Spiel durch den Schiedsrichter regulär beendet, gilt entweder der Endstand oder es wird, wie in der Vergangenheit schon praktiziert, ein Wiederholungsspiel angesetzt. Kann eine Partie nicht zu Ende gebracht werden, entscheidet eine Wertung über den Ausgang. Ob sich daran wirklich etwas ändert, wird die nahe Zukunft zeigen: Der 1. FC Union bringt diesen Fall vor das Ständige Schiedsgericht – und kündigte an, »parallel auch die Möglichkeit der Einleitung zivilrechtlicher Schritte« zu prüfen.
Ankündigungen, ordentliche Gerichte entschieden zu lassen, ließen auch den DFB schon schlecht aussehen, wie im Fall der umstrittenen Lizenzvergabe an RasenBallsport Leipzig beispielsweise. Nicht nur im Fußball steht die Sportgerichtsbarkeit auf wackligen Füßen. Überall sind es dann meist die großen Themen, die in solchen Fällen verhandelt werden. Auch jetzt: Nach beiden Urteilen machte Unions Präsident Dirk Zingler deutlich, was seiner Meinung nach auf dem Spiel steht: »die Integrität des Wettbewerbs«.
Asoziales Verhalten
Der 1. FC Union sieht das ursprüngliche Fehlverhalten beim VfL Bochum, weil der Klub, dessen Torwart nach dem Feuerzeugtreffer zumindest dem ein oder anderen Anschein nach nicht weiterspielen konnte, trotz gemeinsamer Absprachen mit Gegner und Schiedsrichter zur regulären Beendigung des Spiel dagegen später Einspruch einlegte. Somit will sich der VfL einen Vorteil verschaffen. Und das auch zu Lasten Dritter: Holstein Kiel und der FC St. Pauli, Bochums Konkurrenten im Kampf gegen den Abstieg, hatten ebenfalls Einspruch eingelegt. Auf rechtlicher Ebene streiten die Berliner mit guten Argumenten, moralisch haben sie sich leider disqualifiziert. Noch immer gibt es keine Entschuldigung für den Feuerzeugwurf. Warum nicht? »Wir können uns nicht für eine andere Person entschuldigen«, teilte Union mit. Ja, der Verein will nicht haftbar gemacht werden für etwas, was er nicht verhindern kann. Etwas souveräner und vor allem sozialer darf er sich aber schon verhalten, wo er doch »das Werfen von Gegenständen auf den Rasen« selbst als »asozial« beschreibt.
»Wir waren heute Zeuge eines Verfahrens, in dem erstmalig das Fehlverhalten eines Zuschauers zu einer Spielumwertung geführt hat«, sagte Dirk Zingler nach der Verhandlung vor dem DFB-Bundesgericht. Das ist richtig – und kann fatale Folgen haben. Künftig kann also irgendein Fan aus irgendeinem Block irgendetwas auf irgendeinen Fußballer werfen – und so ganz konkret das Ergebnis bestimmen? Zugleich schwächt das Urteil die Unparteiischen massiv: Wird künftig jede Tatsachenentscheidung im Nachhinein angezweifelt und angefochten? Die Autorität der nicht selten schon genug verunsicherten Schiedsrichter wird damit jedenfalls nicht gestärkt.
Keine Solidarität
Einen Tag nach dem Urteil des DFB-Bundesgerichts ging Union mit einer ausführlichen Erklärung des Präsidiums noch mal in die Offensive, um »unsere Position möglichst differenziert darzulegen und die Vorgänge auch den Menschen verständlich zu machen, die selber nicht an der Verhandlung teilgenommen haben«, wie der Verein »nd« mitteilte. Wenn auch in der Aussage gleich, sind die Darlegungen in jedem Fall interessant. Die Öffentlichkeit suchen die Köpenicker bewusst, denn trotz der großen Relevanz dieses Themas hielten sich Unterstützung und Solidarität durch andere Vereine bislang in Grenzen.
Vielleicht sucht der Verein auch noch eine andere, kritischere Öffentlichkeit – die aktiven Fans. Wie wirkungsvoll Proteste in den Stadien sein können, zeigte der erfolgreiche Kampf gegen den Einstieg eines Investors bei der Deutschen Fußball-Liga. Neben anderen bedenklichen Sanktionspraktiken des DFB versucht der Verband ja nun auch in diesem Fall, Fanverhalten auf fragwürdige Weise zu bestrafen. »Die Umwertung sportlicher Ergebnisse zur Bestrafung des Fehlverhaltens von Zuschauern oder aus generalpräventiver Motivation ist ein falscher und gefährlicher Ansatz«, kritisiert der 1. FC Union zurecht. Ob es derlei überzeugende Argumente sind oder nur Selbstzweifel: Der DFB will anscheinend so wenig Öffentlichkeit wie möglich. Schließlich sei ja die Verhandlung vor dem DFB-Bundesgericht öffentlich gewesen, da hätte jeder »mithören« können, teilte der Verband »nd« mit. Zu hören war da, wie Anton Nachreiner »eine Grundsatzentscheidung« gefordert hat – als Vorsitzender des DFB-Kontrollauschusses. Das ist es wohl, was den 1. FC Union von einem »politisch« motivierten Urteil reden lässt.
Möglicherweise hat der DFB seiner umstrittenen Sportgerichtsbarkeit nun selbst Schaden zugefügt. Einen Schlussstrich, zumindest vorerst, will Dirk Zingler ziehen. Unions Präsident fordert vollen Fokus auf den Fußball, um den »Klassenerhalt auf dem Rasen zu schaffen«. Nichts schwerer als das – wie fast alle bisherigen Spiele unter Trainer Baumgart und die kommenden Gegner ahnen lassen. Und wie die anfangs erwähnten Worte von Rani Khedira nach dem Spiel gegen Kiel zeigen, beeinflusst auch der Trubel drumherum die Fußballer.
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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Mafia soll die Finger im Spiel gehabt haben: Deutscher Klub um Europapokal betrogen?
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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Verfasst von:
dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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