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Abwahlantrag – Charlottenburg-Wilmersdorf: Wagner in der Kritik
Detlef Wagner, Bezirksjugendstadtrat, muss sich einem Abwahlantrag stellen.
Foto: nd/Britta Pedersen
Noch halten beide durch: Unter dem Titel »Wagner vs. Kartoffel – Wer hält länger durch?« hat die Linksfraktion in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Charlottenburg-Wilmersdorf einen Wettlauf der besonderen Art ausgerufen: Wird eine Kartoffel verwelken, bevor der Jugendbezirksstadtrat Detlef Wagner (CDU) aus dem Amt scheidet? In einem Livestream bei Youtube zeigt die Kartoffel zwar schon erste dunkle Flecken, macht sonst aber noch einen fitten Eindruck.
Mit der Aktion spielen die Linken im Bezirksparlament auf die mögliche Abwahl des Bezirksstadtrats an, der zugleich auch stellvertretender Bezirksbürgermeister ist. Wagner soll, so werfen es ihm SPD, Linke und FDP vor, einem Verein Fördermittel zugeschustert haben, dessen Geschäftsführer er selbst ist.
Konkret geht es um die gemeinnützige Gesellschaft »Jehi ’Or Jüdisches Bildungswerk für Demokratie – gegen Antisemitismus«. Wagner gründete die Gesellschaft mit und fungiert dort neben der bekannten jüdischen Aktivistin Lala Süskind als Geschäftsführer. Eine Bezahlung erhält er für diese Tätigkeit nach eigenen Angaben nicht. Neben Wagner ist auch sein Büroleiter im Bezirksamt dort als Prokurist engagiert.
2020 beantragte die Gesellschaft erstmals Fördermittel in Höhe von 30 000 Euro beim Bezirk. Seitdem ergingen in jedem Jahr neue Anträge in ähnlicher Höhe. Die Mittel wurden vom dem Bezirksbürgermeister unterstellten Integrationsfonds vergeben, allerdings zahlten von Wagner geleitete Abteilungen in jedem Jahr einen Zuschuss.
Auffällig ist, dass die Mittel mit Wagners Verantwortlichkeiten wanderten: So schoss zunächst die Bezirkssozialabteilung Mittel zu, während Wagner dieser vorstand. Als Wagner nach der Wiederholungswahl 2021 in das Amt des Bezirksjugendstadtrats wechselte, flossen die Mittel von da an aus dem Budget der Bezirksjugendabteilung.
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»Wagner schadet dem Projekt«, sagt Anne Zetsche, Mitglied der Linksfraktion in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf. Inhaltlich habe man an dem geförderten Projekt, bei dem es um Völkerverständigung durch Sport geht, wenig auszusetzen. Dass Wagner sich zugleich für den Träger und für die Finanzierung zuständig zeige, sei ein »Interessenskonflikt«. Weil Wagner die Doppelfunktion nicht gegenüber dem Jugendhilfeausschuss in der BVV transparent gemacht habe, spricht Zetsche zudem von einer Missachtung des Parlaments. »Das Verhalten führt dazu, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Kommunalpolitik und die rechtmäßige Vergabe von öffentlichen Geldern schwindet«, sagt sie.
Zweifel an Wagners Verhalten kommen auch von seiner Vorgesetzten: Die Bezirksbürgermeisterin Kristin Bauch (Grüne) leitete bereits vor einem Monat eine rechtliche Prüfung der Vorgänge ein. Sie gibt an, dass die Personalstelle des Bezirks nicht über die Nebentätigkeit informiert war.
»Es wurde nichts hingebogen«, sagt Wagner selbst zu »nd«. An der Ausarbeitung des Förderantrags bei »Jehi ’Or« sei er nicht beteiligt gewesen. Der Förderantrag sei 2020 vom Integrationsbeauftragten positiv beschieden worden. Als der Antrag dann im Bezirksamt aufgerufen wurde, habe er sich für befangen erklärt und den Raum verlassen. Das Bezirksamt habe dem Antrag anschließend in seiner Abwesenheit einstimmig zugestimmt. »Ich habe die anderen nie beeinflusst«, so Wagner.
Der Beschluss, dass die Mittel zunächst bis 2021 aus der Sozialabteilung und dann anschließend aus der Jugendabteilung abfließen sollten, sei vom gesamten Bezirksamt getroffen worden und stehe in keinem Zusammenhang mit seinem persönlichen Postenwechsel. »Man hätte das schon 2020 als Jugendthema behandeln müssen«, sagt Wagner.
Das Bezirksparlament habe er bereits vor einiger Zeit im Rechnungsprüfungsausschuss über seine Nebentätigkeit informiert. »Da waren die Fraktionsvorsitzenden aller Parteien dabei«, sagt Wagner.
»Die Vorwürfe treffen mich unglaublich hart«, sagt Wagner. Denn das geförderte Projekt funktioniere und helfe, Antisemitismus abzubauen.
Am Donnerstag vergangener Woche wurde der Abwahlantrag in die BVV eingebracht. Damit er beschlossen werden kann, ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Ob sie zustande kommt, ist unsicher. Dafür müssten Abgeordnete aus der Zählgemeinschaft von Grünen und CDU mit der Opposition stimmen. Bei einem vorangegangenen Abwahlantrag im Jahr 2023 auch gegen Wagner, bei dem es um die unrechtmäßige Kündigung eines Jugendclubs ging, enthielten sich die Grünen und verhinderten so die Abwahl.
Die Statute des Bezirks sehen vor, dass über den Antrag erst einen Monat nach Einbringung abgestimmt werden kann. Gerade hat Wagner also noch gute Karten im Wettlauf mit der Kartoffel.
Sports
EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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Verfasst von:
dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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