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Acht Geiseln im Gazastreifen freigelassen
Gaza
Islamisten im Gazastreifen haben im Zuge einer Waffenruhe-Vereinbarung sieben weitere Geiseln an das Rote Kreuz übergeben. Dies teilte die israelische Armee unter Berufung auf das Rote Kreuz mit. Zuvor waren in einer Live-Fernsehübertragung chaotische Szenen vom Ort der Übergabe zu sehen. Die Freigelassenen seien unterwegs zur Übergabe an das Militär, hieß es. Nach vorherigen Informationen handelte es sich bei den in Chan Junis freigelassenen Geiseln um zwei Deutsch-Israelis und fünf Thailänder.
In einer Live-Fernsehübertragung waren zuvor chaotische Szenen zu sehen – im dichten Gedränge in Chan Junis war nicht klar zu erkennen, was um die weißen Fahrzeuge der Hilfsorganisation herum geschah.
Die Aufnahmen von Al-Dschasira zeigten, wie die Deutsch-Israelis Arbel Yehud (29) und Gadi Moses (80) durch eine große, dicht gedrängte und laut schreiende Menschenmenge laufen mussten. Vermummte und bewaffnete Islamisten begleiteten und beschützten sie. Ein Kämpfer hielt die Hand der verängstigt wirkenden Frau. Israelische Fernsehkommentatoren sprachen in Anlehnung an den Kreuzweg Jesu von einer “Via Dolorosa”.
Die Zeremonie fand neben dem zerstörten Haus des im Oktober getöteten Hamas-Chefs Jihia al-Sinwar statt. Eine riesige jubelnde Menschenmenge drängte sich zwischen den Trümmern der Stadt um die bewaffneten und vermummten Islamisten und die Fahrzeuge mit den Geiseln.
Erst wurde israelische Soldatin übergeben
Zuvor war in Dschabalija im Norden des Gazastreifens die 20-jährige israelische Soldatin Agam Berger Vertretern des Roten Kreuzes übergeben worden. Sie musste auf einer Bühne einer Menge zuwinken. Ihre Familie in Israel verfolgte die Zeremonie im Fernsehen und reagierte mit begeistertem Jubel auf den Anblick der jungen Frau.
Nach offiziellen Angaben wurde sie der israelischen Armee übergeben und zu einem Treffen mit ihren Eltern auf israelisches Gebiet gebracht. Auch auf dem “Platz der Geiseln” in Tel Aviv feierten zahlreiche Menschen begeistert und schwenkten israelische Flaggen.
Die freigelassenen Geiseln sollten zunächst in ein israelisches Militärlager am Rande des Gazastreifens und von dort aus in vier verschiedene Krankenhäuser in Israel gebracht werden. Auch der US-Sonderbotschafter für den Nahen Osten, Steve Witkoff, wollte nach Medienberichten freigelassene Geiseln treffen.
Im Gegenzug sollen 110 palästinensische Häftlinge aus israelischen Gefängnissen entlassen werden, darunter auch mindestens 30 wegen Mordes Verurteilte sowie einige Frauen und Minderjährige.
Neue Vereinbarungen nach Verzögerung bei der Freilassung von Deutsch-Israelin
Yehud wurde am 7. Oktober 2023 zusammen mit ihrem Freund aus ihrem Haus im Kibbuz Nir Oz verschleppt. Der Bruder der Frau, der ebenfalls in dem Ort in der Nähe des Gazastreifens wohnte, wurde während des Terrorangriffs getötet.
Die 29-jährige Deutsch-Israelin sollte nach israelischen Angaben ursprünglich bereits am vergangenen Samstag freikommen. Die Waffenruhe-Vereinbarung zwischen Israel und der Hamas sieht vor, dass zuerst Zivilisten freikommen sollten. Stattdessen ließ die Hamas vier Soldatinnen im Austausch gegen 200 palästinensische Häftlinge frei.
Israel hatte die vereinbarte Rückkehr von Vertriebenen in den Norden des Gazastreifens deshalb zunächst blockiert, nach einer neuen Vereinbarung über die Freilassung der Deutsch-Israelin und zweier weiterer Geiseln jedoch erlaubt. Drei weitere israelische Geiseln sollen an diesem Samstag freigelassen werden.
Die Frau befand sich in der Gewalt der Terrororganisation Palästinensischer Islamischer Dschihad. Die Organisation veröffentlichte in dieser Woche ein Video der jungen Frau. Außerdem veröffentlichte sie kurz vor der erwarteten Freilassung ein Video, das zeigte, wie Yehud und Moses, der ebenfalls aus dem Kibbuz Nir Oz stammt, sich treffen und umarmen. Die Lebensgefährtin von Moses war während des Hamas-Massakers am 7. Oktober 2023 getötet worden.
Palästinensische Häftlinge werden aus Gefängnissen entlassen
Die 110 palästinensischen Häftlinge werden für die drei israelischen Geiseln ausgetauscht. Mehr als 30 von ihnen sollen zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden sein. Israelischen Medienberichten zufolge ist darunter auch Sakaria Subeidi, der während des zweiten Palästinenseraufstands Intifada Befehlshaber des militärischen Arms der Fatah-Bewegung in Dschenin im nördlichen Westjordanland war. Dabei wurden zwischen 2000 und 2005 rund 3.500 Palästinenser getötet, mehr als 1.000 Israelis kamen bei Anschlägen von Palästinensern ums Leben. Vor einigen Jahren waren er und weitere Häftlinge durch einen Tunnel aus einem israelischen Hochsicherheitsgefängnis entkommen, wurden aber wieder gefasst.
Freikommen soll Medien zufolge außerdem Mahmud Atallah, der eine lebenslange Haftstrafe plus 15 Jahre für die Ermordung einer Palästinenserin verbüßt, die der Kollaboration mit Israel beschuldigt wurde.
Für die fünf thailändischen Geiseln werden keine palästinensischen Häftlinge entlassen. Israelische Medien meldeten, sie kämen im Rahmen einer Vereinbarung zwischen der Hamas und Thailand frei.
Terroristen der Hamas und anderer extremistischer Gruppen hatten bei ihrem Überfall auf Israel am 7. Oktober 2023 rund 1.200 Menschen getötet und mehr als 250 Israelis als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt. Der Überfall war der Auslöser des Krieges in dem abgeriegelten Küstengebiet, wo seither laut der von der Hamas kontrollierten Gesundheitsbehörde mehr als 47.400 Menschen getötet wurden. Die Zahl unterscheidet nicht zwischen Zivilisten und Kämpfern.
Waffenruhe und Austausch von Geiseln und Häftlingen
Nach der Übergabe der acht Entführten werden noch 80 Geiseln im Gazastreifen festgehalten. Das am 19. Januar in Kraft getretenes Abkommen über eine Waffenruhe sieht vor, dass in einer ersten Phase innerhalb von sechs Wochen 33 Geiseln im Austausch für 1.904 palästinensische Häftlinge freigelassen werden – sieben Geiseln waren bereits an den vergangenen beiden Wochenenden freigelassen worden. Die Hamas teilte zuletzt mit, dass acht der 33 Geiseln tot seien. Um welche Geiseln es sich genau handelt, ließ die Terrororganisation jedoch offen.
Ungewiss ist auch weiterhin das Schicksal einer Mutter und ihrer zwei kleinen Kinder, die auch in den Gazastreifen verschleppt worden waren und die in der ersten Phase freikommen sollten.
Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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Mafia soll die Finger im Spiel gehabt haben: Deutscher Klub um Europapokal betrogen?
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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Verfasst von:
dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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