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BFC Dynamo – Berliner Landespokalfinale regt zum Philosophieren an
Keine Überraschung im Pokal-Endspiel: Regionalligist BFC Dynamo gewann mit 2:0 gegen Oberligist Mahlsdorf.
Foto: dpa/Matthias Koch
Der DFB hat mit dem Finaltag der Amateure ausnahmsweise mal etwas Gutes geschaffen. Die Übertragung der Spiele in der ARD schafft Aufmerksamkeit und bringt den Clubs Geld. Wo in dunkler Vergangenheit vier Trunkenbolde Pokalsiege bejubelten, finden sich heute selbst im tiefschwarzen Bayernlande über 1000 Menschen ein, um den lokalen Ballungeheuern beim munteren Gerangel ein wenig Aufmerksamkeit zu schenken.
In Berlin sah das ausverkaufte Mommsenstadion 8400 Zuschauer, von denen drei Viertel für den BFC waren. Dynamo wird im Sommer viele seiner Spieler abgeben, einige haben bereits Verträge bei ihren neuen Klubs unterschrieben. Das Spiel stotterte über weite Strecken öde und langweilig vor sich hin, die scheidenden BFC-Kicker waren anscheinend nicht mehr bei der Sache. Es hätte für den BFC leicht schiefgehen können, wenn der Gegner mit etwas Mut nach vorn gestürmt wäre. Tat er aber nicht. Mahlsdorf spielte Kaninchen vor der Schlange und lud den BFC zum Finalsieg ein. Selten hat sich ein Underdog so schlecht verkauft. Der erste Torschuss des BFC saß, danach kam von Mahlsdorf außer einer gelbroten Karte nichts mehr.
Ballhaus Ost
Imago/Matthias Koch
Frank Willmann blickt auf den Fußball zwischen Leipzig, Łódź und Ljubljana.
Der BFC sah über weite Strecken gemeinsam mit Mahlsdorf den Gänseblümchen beim Wachsen zu. Fast hätten sich die Spieler an der Hand genommen und den Ringelreihen des Eskapismus getanzt. Spät bestrafte der Favorit die senile Ballflucht der Dorfkicker mit dem zweiten Tor. Immerhin kamen die Mahlsdorfer mal in den Genuss der schönen Westberliner Luft. Das mag ihnen als Trost bleiben. Der Anhang des BFC feierte den Pokalsieg mit Platzsturm und munteren Gesängen. Es war schon etwas überraschend, wie der im Ligaalltag oft behäbige Dynamo-Anhang tirilierte. Die Alten warfen ihre Krücken weg, Blinde konnten wieder sehen und riskierten einen Bocksprung, dass die gichtigen Knochen knatterten. Weil so ein Pokalsieg dem BFC einen Platz in der Hauptrunde des DFB-Pokals nebst feiner sechsstelliger Prämie beschert, schwang selbst der gestrenge Vorstand das Tanzbein und zeigte Zahngold.
Das Geld verschafft ein wenig Spielraum für die Zukunft. Ja, ihr Lieben, die wunderbare Zukunft, sie leuchtet am Horizont, was kann es Schöneres geben, schon Mitte Juni ist für die Viertligakicker der Urlaub zu Ende, weil bereits im Juli der/die Schiedsrichter/in den ersten Spieltag der neuen Saison anpfeifen wird. Nun kann der BFC fleißig verheißungsvolle Jungkicker verpflichten, denen weinrote Lava durch die Adern fließt, die den Traum vom Profifußball noch nicht aufgegeben haben.
Bis dahin wird unsere Fußballleidenschaft mager glimmen, aber nicht erlöschen. In etwas mehr als einem Monat wird sie uns wieder einholen, so wahr wie der Teufel drei goldenen Haare auf seinem kahlen Schädel trägt, der sich wegen der Hörner nicht zum Kopfball eignet. Der wahre Teufel spielt nicht selbst, er lässt spielen, er lässt die Kicker tanzen, die Fans frohlocken. Weil es nichts Huldvolleres gibt, als verträumt auf den Traversen zu stehen und die schmucke Seilschaft in den heiß geliebten Farben anzubeten. Um mit Nietzsche zu sprechen: Es geht nichts über die ewige Wiederkunft des Gleichen.
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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Mafia soll die Finger im Spiel gehabt haben: Deutscher Klub um Europapokal betrogen?
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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