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Die Zugausfälle heute in SH: Sperrungen, SEV Oktober 2025
Fahrplan-Änderungen
Zugausfälle heute in SH: Bahn-Fahrplan-Änderungen im Oktober 2025
Kiel. Im Oktober 2025 sowie den Folgemonaten müssen sich Pendler wegen Bauarbeiten auf den Bahnstrecken in Schleswig-Holstein auf einige Einschränkungen im regionalen Zugverkehr von SH einstellen. Welche Züge der Deutschen Bahn, Nordbahn, AKN und Erixx fallen heute aus? Auf welchen Strecken finden aktuell Zugausfälle in Schleswig-Holstein statt? Ein Überblick der Zugausfälle in SH.
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DB: Linien RE80 und RB81 betroffen
Vor allem auf den Linien RE80 (Hamburg Hauptbahnhof – Lübeck Hauptbahnhof) und RB81 (Hamburg Hauptbahnhof – Bad Oldesloe) kommt es im Oktober zu Störungen im Bahnverkehr von Schleswig-Holstein. Im Detail:
- Heute bis 19. Oktober – RE80: Die Züge der Linie RE80 zwischen Ahrensburg und Lübeck Hauptbahnhof fallen vom 6. bis zum 19. Oktober aus.
- 24. bis 27. Oktober – RE80: Die Züge der Linie RE80 zwischen Ahrensburg und Lübeck Hauptbahnhof fallen ab Freitag, 21 Uhr, bis Montag, 6 Uhr, aus.
- 11. bis 13. Dezember – RE7: Die Züge der Linie RE7 starten und enden abweichend in Pinneberg. Die Halte Hamburg Hauptbahnhof und Hamburg Dammtor werden nicht angefahren.
Nordbahn: Ausfälle in der Nacht
Im September 2025 gibt es auf den Nordbahn-Strecken Zugausfälle. Die genauen Fahrpläne finden Sie auf der Seite: Nordbahn-Sonderfahrpläne.
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- Heute bis 17. Oktober – RB63: Jeweils zwischen 19 und 6.30 Uhr des Folgetages fallen alle Züge zwischen Neumünster und Hohenwestedt aus und werden durch Busse ersetzt.
- Heute bis 26. Oktober – RE74/RB75: Auf der Linie RE74 zwischen Kiel, Rendsburg und Husum sowie auf der Linie RB75 zwischen Kiel und Rendsburg kommt es frühmorgens, abends und nachts zu Zugausfällen und Fahrplanänderungen. Ein Ersatzverkehr mit Bussen wird eingerichtet.
- 21. Oktober bis 23. Oktober – RE72/RE73: Wegen Arbeiten zur Instandhaltung der Gleise zwischen Kiel und Eckernförde, Flensburg und der Schleibrücke Nord sowie Kiel und der Schleibrücke Süd kommt es ab Dienstag, 21. Oktober ab 20 Uhr bis Donnerstag, 23. Oktober bis 6 Uhr zu Ausfällen der Zugfahrten. Die verschiedenen Streckenabschnitte werden abends, nachts und frühmorgens gesperrt. Ein Ersatzverkehr mit Bussen ist gegeben. Tagsüber fahren die Züge der Linien RE 72 und RB 73 regulär.
- 31. Oktober bis 4. November – RE72/RB73: Nachts fallen die Zugfahrten zwischen Kiel, Eckernförde und Schleibrücke-Süd aus. Ein Ersatzverkehr mit Bussen ist eingerichtet.
Erixx: Zugausfälle auf mehreren Linien
Ab Mitte September 2025 fallen alle Zugfahrten von Kiel Richtung Kiel-Oppendorf sowie Richtung Plön aus. Erixx stellt Ersatzbusse bereit.
- Heute – RE83/RB84: In der Nacht fallen die Züge der Linien RE83 und RB84 zwischen Lübeck und Kiel aus.
AKN: Derzeit keine Baustellen
Auf den Strecken der AKN sind aktuell keine Baustellen und entsprechend keine geplanten Fahrplanänderungen gemeldet.
KN
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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Verfasst von:
dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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