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Flächenbrände verursachen weltweit immer immensere Schäden
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dpa
Der weltweite Schaden durch Flächenbrände hat seit 2015 stark zugenommen. Von den 200 Bränden mit den höchsten wirtschaftlichen Schäden im Zeitraum 1980 bis 2023 ereigneten sich 43 Prozent ab 2015, wie ein Forschungsteam im Fachjournal „Science“ berichtet. Besonders anfällig waren Wald- und Buschgebiete mit Mittelmeerklima sowie Nadelwälder im gemäßigten Klima und boreale Wälder wie die Taiga.
„Trotz der Verschärfung der Brandsaisons fehlen weltweit Belege für Trends bei sozial und wirtschaftlich verheerenden Waldbränden, was teilweise auf spärliche systematische Aufzeichnungen zurückzuführen ist“, schreiben die Studienautoren. Die Gruppe um Calum Cunningham von der University of Tasmania in Hobart (Australien) nutzte nun Daten der öffentlich zugänglichen Katastrophendatenbank EM-DAT und der Datenbank NatCatService von Munich Re, einem der größten Rückversicherer für Versicherungen weltweit. NatCatService enthält Daten zu Naturkatastrophen seit 1980.
Die Forscher ermittelten, dass es im Untersuchungszeitraum (1980 bis 2023) 85 Flächenbrände mit zehn oder mehr Todesopfern gab. Die Häufigkeit schwerer wirtschaftlicher Katastrophen durch Flächenbrände habe von 1980 bis 2023 um das 4,4-Fache zugenommen. Von den 43 Bränden in diesem Zeitraum, die wirtschaftliche Schäden von mehr als einer Milliarde US-Dollar verursacht haben, ereigneten sich der Analyse zufolge 51 Prozent seit 2015.
Das Jahr 2018 sticht heraus
Um die Schäden zwischen den Ländern vergleichbar zu machen, setzten die Forscher die Schadenssumme ins Verhältnis zum jeweiligen Bruttoinlandsprodukt (BIP) eines Landes. Am höchsten war der weltweite Schaden demnach 2018: In diesem Jahr war der Schadensanteil 5,1-mal höher als im 44-Jahres-Durchschnitt. Er belief sich auf 28,3 Milliarden US-Dollar und machte 0,03 Prozent des globalen BIP aus.
Große Brände gab es weltweit, doch einige Regionen mit besonderen klimatischen Bedingungen waren besonders häufig betroffen. Katastrophen konzentrierten sich vor allem auf die mediterranen Wald-, Wald- und Buschlandökosysteme (Europa, Süd-Südamerika, Westen der USA, Südafrika und Süd-Australien) sowie die gemäßigten Nadelwälder (vor allem West-Nordamerika).
„An eine feuergefährlichere Welt anpassen“
In Regionen mit Mittelmeerklima traten Brandkatastrophen 12,1-mal häufiger auf als anhand der Fläche erwartbar gewesen wäre; die gemäßigten Nadelwälder brannten 4,3-mal häufiger als zu erwarten gewesen wäre.
Als Ursachen für die Entwicklung sehen die Forscher vor allem den Klimawandel an: „Extreme Tage sind von 1980 bis 2023 trockener geworden, was zu einem erhöhten Brandpotenzial führt“, schreiben sie. Doch auch Missmanagement, etwa das zunehmende Bauen in brandgefährdeten Gebieten, oder eine Veränderung der Landnutzung tragen Cunningham und Kollegen zufolge zu höheren Schäden durch Brände bei. Die Entwicklung erfordere es, sich an eine feuergefährlichere Welt anzupassen.


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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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