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Fliegen wir bald in 3,5 Stunden nach New York?
Er soll eine Reisegeschwindigkeit von 2.100 Kilometern pro Stunde erreichen und 65 bis 80 Passagiere so doppelt so schnell wie heute von London nach New York bringen: Der Jet „Boom Supersonic Overture“ der US-Firma Boom soll den Überschall-Flugverkehr wieder zum Leben erwecken.
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Denn ja, es gab schon einmal ein Flugzeug, das Reisende in etwa drei Stunden von London nach New York brachte: die Concorde. Phil Collins nutzte dieses Überschallflugzeug im Jahr 1985 beim Live Aid, um nach seinem Auftritt im Wembley-Stadion auch in Philadelphia auf der Bühne stehen zu können. Er war der einzige Künstler, der auf beiden Konzerten auftrat.
Überschallflugzeuge sollen das Reisen revolutionieren
Doch der Betrieb der letzten Concorde wurde im Jahr 2003 eingestellt, sie war nicht rentabel und es gab große negative Pfeiler in ihrer Geschichte: Die Maschinen waren wegen des hohen Treibstoffverbrauchs extrem umweltschädigend und wegen des unvermeidbaren Knalls, der beim Durchbrechen der Schallmauer ertönt, auch unheimlich laut.
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Außerdem kamen im Jahr 2000 bei einem Unglück in Frankreich mehr als 110 Menschen ums Leben – damals verunglückte eine Concorde kurz nach dem Start am Flughafen Paris-Charles de Gaulle.
Bereits seit 2019 plant das Unternehmen Boom Supersonic eine Neuauflage der Überschallflugzeuge. Das ambitionierte Ziel: „Das erste wirtschaftlich rentable Überschallflugzeug für den Passagierverkehr zu bauen“, sagte Blake Scholl, Gründer und Chef von Boom Supersonic.
Mit der “Overture” will Boom Supersonic Überschallflüge ermöglichen.
Quelle: boomsupersonic.com
Testflug ist schneller als der Schall
Anfang 2025 ist die US-Firma ihrem Ziel einen wichtigen Schritt nähergekommen: Booms Testmaschine XB-1 übertraf bei einem Flug über der kalifornischen Mojave-Wüste zum ersten Mal die Schallgeschwindigkeit.
Das Testflugzeug sieht noch wie ein Militärjet aus, Boom will aber eine Passagiermaschine mit dem Namen Overture bauen, die bis zu 2,6-mal so schnell sein soll wie heutige Verkehrsflugzeuge.
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Überschallflugzeug soll klimafreundlicher werden
In Sachen Umweltschutz denkt Boom weiter: Das Flugzeug soll eine besondere Aerodynamik, vier kleine Triebwerke und möwenartige Flügel haben, um die Geschwindigkeit und Stabilität zu verbessern. Dabei seien die Triebwerke so designt, dass der Fluglärm trotz der enormen Geschwindigkeit reduziert wird, heißt es in einer Mitteilung.
Die Außenhaut sei so konstruiert, dass der Luftwiderstand minimal ist. So soll auch die Kraftstoffeffizienz bei Überschallgeschwindigkeit erhalten bleiben.
Außerdem soll der Überschalljet mit nachhaltigem Kerosin, sogenanntem Sustainable Aviation Fuel (SAF) fliegen, um kein CO₂ zu produzieren. Wie die Firma den extrem lauten Knall beim Durchbrechen der Schallmauer reduzieren will, darüber sagt sie bisher nichts.
Überschall-Flugzeug: Reisen wie in der Businessclass
Trotzdem: Das Ziel ist, die Overture 2030 mit den ersten Passagieren in die Luft zu bekommen. Airlines, darunter United Airlines und American Airlines stellten in Aussicht, das Flugzeug von Boom einzusetzen.
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Tickets für einen Flug auf der Strecke London–New York könnten etwa 5000 US-Dollar kosten, berichtete die „Flugrevue“ im Jahr 2019.
Nicht unbedingt günstig, die Passagiere sollen sich für diese Summe aber zumindest fühlen wie in der Businessclass. Fenster- oder Gangplatz? Die Frage stellt sich nicht, in den Maschinen gibt auf jeder Gangseite nur einen Sitz pro Reihe.
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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Verfasst von:
dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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