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Japanisches Omelett einfach selbst machen
Es muss nicht immer Rührei sein
Tamagoyaki Rezept: Japanisches Omelett einfach selbst machen
Tamagoyaki ist ein klassisches Gericht der japanischen Küche – ein gerolltes Omelett, das aus mehreren dünnen Eischichten besteht. Durch die Kombination aus Ei, Dashi, Sojasauce und Zucker entsteht ein ausgewogener Geschmack zwischen süß, salzig und umami.
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Was ist Tamagoyaki?
Tamagoyaki (卵焼き) bedeutet wörtlich „gebratenes Ei“ und beschreibt ein Omelett, das schichtweise in einer rechteckigen Pfanne zubereitet und zu einer Rolle geformt wird. Es wird häufig kalt serviert und kommt in verschiedenen Kontexten zum Einsatz – vom Frühstück über Bento bis hin zu Sushi (als „Tamago Nigiri“). Es gibt süßere und herzhaftere Varianten, je nach Region und persönlichem Geschmack.
Tamagoyaki Rezept: Grundrezept für 2–3 Portionen
Zutaten:
- 4 Eier
- 2 EL Dashi (japanischer Fischsud, alternativ: Wasser + ¼ TL Instant-Dashi)
- 1 TL Zucker
- 1 TL Sojasauce
- 1 Prise Salz
- Öl zum Braten
Zubereitung von Tamagoyaki
- Eier in einer Schüssel aufschlagen und mit Dashi, Zucker, Sojasauce und Salz gut verrühren – aber nicht zu stark aufschäumen.
- Eine rechteckige oder kleine runde Pfanne (am besten beschichtet) mit etwas Öl erhitzen.
- Eine dünne Schicht der Ei-Mischung in die Pfanne geben, durch Schwenken gleichmäßig verteilen. Sobald das Ei fast gestockt ist, von einer Seite her vorsichtig aufrollen.
- Die fertige Rolle an den Pfannenrand schieben, erneut etwas Öl in die Pfanne geben und eine weitere Schicht Ei hineingießen. Die bestehende Rolle leicht anheben, damit das frische Ei darunterlaufen kann.
- Sobald die neue Schicht stockt, die Rolle erneut aufrollen. Vorgang wiederholen, bis die gesamte Ei-Mischung aufgebraucht ist.
- Die fertige Rolle aus der Pfanne nehmen, ggf. in einer Sushimatte leicht formen und etwas abkühlen lassen. In 1–2 cm dicke Scheiben schneiden und servieren.
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Toppings fürs Tamagoyaki
Tamagoyaki wird häufig pur serviert, lässt sich aber mit einfachen Toppings geschmacklich und optisch verfeinern:
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- Geriebener Rettich (Daikon Oroshi) mit einem kleinen Schuss Sojasauce sorgt für Frische und leichte Schärfe – klassisch bei Dashimaki Tamago.
- Sesam (geröstet) verleiht nussiges Aroma und zusätzliche Textur.
- Katsuobushi (Bonitoflocken) als würziges Umami-Topping, vor allem bei herzhafteren Varianten beliebt.
- Frühlingszwiebeln fein geschnitten, für Frische und Farbe.
- Nori-Streifen oder -Flocken ergänzen ein leicht maritimes Aroma und passen besonders gut bei Sushi-Varianten.
- Shichimi Togarashi (japanische Gewürzmischung) bringt pikante Schärfe, falls gewünscht.
- Miso-Paste oder Mayonnaise (sparsam dosiert) als moderne Ergänzung, etwa bei Fusionsküche oder in Bentoboxen.
Tipps für ein gelungenes japanisches Omelett
- Eine spezielle rechteckige Tamagoyaki-Pfanne erleichtert das Rollen.
- Das Ei sollte nicht schaumig geschlagen werden – das sorgt für eine glatte, gleichmäßige Konsistenz.
- Das Braten bei mittlerer Hitze verhindert, dass das Ei braun wird – Tamagoyaki soll zartgelb bleiben.
- Die fertige Rolle kann in einer Bambusmatte (Makisu) in Form gebracht werden, bevor sie abkühlt.
- Nach Belieben können gehackte Frühlingszwiebeln oder Nori-Streifen untergemischt werden.
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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Verfasst von:
dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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