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Junge stößt Kind gegen Stadtbahn – Zwölfjähriger stirbt
Stuttgart
An der Haltestelle stehen noch Schulranzen und ein Tretroller. Ringsherum blinken die Blaulichter an Fahrzeugen von Rettungskräften, Feuerwehr und Polizei. Ein 13-Jähriger soll einen 12-Jährigen nach einem Streit gegen eine einfahrende Stadtbahn in Stuttgart gestoßen haben. Das Kind kam dabei ums Leben.
Der 13-Jährige sei an das Jugendamt überstellt worden, teilten Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart mit. Wegen seines Alters ist er strafunmündig und kann somit strafrechtlich nicht verfolgt werden.
Ermittlungen zu Hintergründen laufen
Der Vorfall ereignete sich den Angaben zufolge gegen 12.30 Uhr an einer Haltestelle in der Nähe des Max-Eyth-Sees. Das Kind sei von der Stadtbahn der Linie U 12 erfasst und tödlich verletzt worden. “Leider war das Kind bereits bei Eintreffen der Einsatzkräfte verstorben”, hieß es in einer Mitteilung der Feuerwehr.
Unklar war nach Polizeiangaben zunächst, worum es bei dem Streit der zwei Jungen ging. Ebenso ermittelte die Polizei nach Angaben vom Abend noch, inwiefern die beiden sich kannten, ob sie etwa in ein und dieselbe Schulklasse gingen. Ein Sprecher wollte zunächst nicht sagen, ob an der Auseinandersetzung noch andere Kinder beteiligt gewesen waren.
Die Mutter des 13-Jährigen sei dabei gewesen, als die Polizei mit ihm gesprochen habe. Danach sei er dem Jugendamt übergeben worden. Zum weiteren Verfahren machte ein Polizeisprecher am Abend keine Angaben.
Feuerwehrsprecher: Einsatz belastend
In der Bahn seien mehrere Menschen gewesen – wie viele, konnte der Sprecher nicht sagen. Es habe aber um diese Zeit mutmaßlich zahlreiche Zeugen gegeben. Diese seien von einem Kriseninterventionsteam betreut worden. Feuerwehrsprecher Daniel Anand sagte, Notfallseelsorger kümmerten sich um mehrere Menschen. In einer Mitteilung war von rund 15 Betroffenen die Rede. “Aufgrund der niedrigen Außentemperaturen stand ein Großraumrettungswagen als Betreuungsstelle bereit.”
Die Feuerwehr war mit einem Großaufgebot im Einsatz und für die Bergung des Leichnams zuständig. Spezialisten für die technische Rettung seien vor Ort, sagte Anand am Nachmittag. “Die Person ist aktuell schwerst eingeklemmt zwischen der Stadtbahn. Und daher ist auch die technische Rettung sehr anspruchsvoll und natürlich auch für unsere Kollegen belastend.”
Spurensicherung an Haltestelle
Die U 12 hatte das Fahrtziel Dürrlewang. Während die gelben Waggons verlassen dastanden, sicherten Ermittler der Polizei in Ganzkörper-Schutzanzügen Spuren und machten Fotos. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen, sich zu melden.
Die Einsatzmaßnahmen der Feuerwehr waren den Angaben zufolge gegen 15.00 Uhr beendet. Der Bahnverkehr konnte danach wieder aufgenommen werden, wie ein Polizeisprecher am Abend sagte.
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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Verfasst von:
dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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