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Mette-Marit in Bergen: Erster Auftritt nach Anklage gegen Sohn Marius
Mette-Marit (52), die Kronprinzessin von Norwegen, dürfte äußerst schwierige Tage hinter sich haben. Und auch der heutige 26. August wird wohl nicht einfach für sie sein. Nachdem vor etwa einer Woche wegen sehr schwerer Vorwürfe Anklage gegen ihren ältesten Sohn Marius Borg Høiby (28) erhoben wurde, zeigt sich die Ehefrau von Kronprinz Haakon (52) erstmals wieder bei einem öffentlichen Event.
Für Mette-Marit, Haakon und dessen Mutter, Königin Sonja von Norwegen (88), ging es schon tagsüber nach Bergen, wo 100 Jahre von Schloss Gamlehaugen als offizielle Residenz der Königsfamilie gefeiert werden. Vor Ort wirkten die Royals gut gelaunt. Mette-Marit half sogar dabei, bei einem Event für Grundschülerinnen und -schüler, die Kinder im Gesicht zu bemalen.
Aber auch die Erwachsenen sollen auf ihre Kosten kommen. Für 18 Uhr ist ein Empfang geplant, zu dem neben dem Kronprinzen und der Kronprinzessin auch Königin Sonja und König Harald V. (88) laden. Ab 19:45 Uhr soll zudem ein Open-Air-Konzert für die Einwohnerinnen und Einwohner Bergens stattfinden.
Die schweren Vorwürfe gegen Marius Borg Høiby
Mette-Marit ist seit dem Jahr 2001 mit Kronprinz Haakon verheiratet. Die beiden haben zusammen ihre Tochter Ingrid Alexandra (21) und den gemeinsamen Sohn Sverre Magnus (19). Høiby ist der älteste Sohn Mette-Marits, er stammt aus einer vorangegangenen Beziehung. Der 28-Jährige gehört zwar zur Familie, im norwegischen Königshaus bekleidet er jedoch keine offizielle Rolle.
Høiby werden insgesamt 32 Straftaten von der Staatsanwaltschaft Oslo vorgeworfen, darunter vier mutmaßliche Vergewaltigungen unterschiedlicher Frauen. “Die Tatsache, dass Marius Borg Høiby Teil der Königsfamilie ist, darf natürlich nicht dazu führen, dass er milder oder strenger behandelt wird als andere, die ähnliche Taten begangen haben”, erklärte Staatsanwalt Sturla Henriksbø laut des öffentlich-rechtlichen Rundfunkkanals NRK.
Es wird erwartet, dass sich Høiby ab Mitte Januar 2026 in einem rund sechswöchigen Prozess vor Gericht verantworten muss. “Es ist Sache der Gerichte, sich mit diesem Fall zu befassen und zu einer Entscheidung zu kommen”, hieß es in einem Statement des Palastes. Darüber hinaus habe man “nichts hinzuzufügen”. Kurz darauf erklärte Haakon laut “Se og Hør”: “Nun ist klar, wie die Anklage lautet. Jetzt liegt es am Gericht, über den Ausgang zu entscheiden. […] Wir konzentrieren uns darauf, unsere Aufgaben so gut wie möglich zu erfüllen. Für alle, die in diese Angelegenheit verwickelt sind, ist dies ohne Zweifel eine herausfordernde und schwierige Situation.”
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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Verfasst von:
dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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