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Musks geschätztes Vermögen bei 500 Milliarden Dollar
New York
Elon Musk hat nach Berechnungen des Magazins “Forbes” als erster Mensch ein geschätztes Vermögen von 500 Milliarden Dollar erreicht. Es besteht hauptsächlich aus Aktien des Elektroauto-Herstellers Tesla und der Raumfahrt-Firma SpaceX. Nach Berechnungen von “Forbes” liegt Musk um rund 150 Milliarden Dollar vor dem Mitgründer des Software-Konzerns Oracle, Larry Ellison. Wenig später bezifferte das Magazin Musks Vermögen wieder etwas niedriger bei 499,1 Milliarden Dollar. Gerade im Fall von Musk muss das Vermögen noch stärker als bei anderen Reichen geschätzt werden, weil viele seiner Unternehmen nicht an der Börse notiert sind. So berechnete der Finanzdienst Bloomberg für Musk am Mittwoch ein Vermögen von 470 Milliarden Dollar.
Nur kurze Nähe zu Trump
Die Marke von 400 Milliarden Dollar hatte Musk in beiden Reichenlisten erst im Dezember geknackt. Damals hatten Anleger darauf spekuliert, dass Tesla von Musks Nähe zum gerade gewählten US-Präsidenten Donald Trump profitieren würde.
In den ersten Monaten von Trumps Amtszeit war Musk tatsächlich oft im Weißen Haus zu sehen. Doch im Sommer zerstritten sich die beiden – und Trump drohte sogar kurz, Musks Unternehmen von Staatsgeldern abzuschneiden. Zudem schwächelten die Absatzzahlen von Tesla, unter anderem weil einige potenzielle Käufer von den rechten politischen Ansichten Musks und dessen Rolle bei Trumps Aushöhlung des Regierungsapparats abgeschreckt wurden.
Robotaxis und Roboter
Der Kurs ging danach zunächst runter. Doch Musk gelang es inzwischen, die Börse davon zu überzeugen, dass Tesla neues Wachstum mit Robotaxis und Robotern finden kann. Im vergangenen Quartal könnte Tesla zudem davon profitiert haben, dass die staatlichen Vergünstigungen beim Kauf von Elektroautos Ende September ausliefen. Das dürfte zumindest einige zusätzlich zum Kauf veranlasst haben.
Zu Musks Unternehmen gehören unter anderem auch die Online-Plattform X, der KI-Entwickler xAI und die Firma Neuralink, die an Gehirnimplantaten arbeitet.
Tesla soll in Zukunft aber eine noch größere Rolle für Musks Vermögen spielen. Denn der von Musk geführte Autobauer bietet ihm die Aussicht auf ein beispielloses Aktienpaket, das rund eine Billion Dollar wert sein könnte. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Unternehmen in zehn Jahren an der Börse achtmal mehr wert ist als jetzt. Zu weiteren Bedingungen gehört, dass Musk das Jahrzehnt an der Firmenspitze bleibt sowie dass Tesla eine Million Robotaxis im Einsatz hat und eine Million KI-Roboter ausliefert.
Insgesamt könnte Musk nach dem Tesla-Vorschlag bis zu 423 Millionen Aktien bekommen – in mehreren Stufen, die meist an Schritte von 500 Milliarden Dollar beim Börsenwert gekoppelt sind. Die Aktionäre sollen auf der Hauptversammlung im November über den Plan entscheiden.
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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Verfasst von:
dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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