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Rechte Gewalt – 1,8 Promille, menschenfeindlich, gewalttätig
Die Täter verwendeten eine Bierflasche wie diese als Waffe.
Foto: dpa/Roberto Pfeil
Am Freitag verurteilte das Amtsgericht Tiergarten zwei Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung zu Freiheitsstrafen, wobei eine Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die beiden Täter hatten im vergangenen Jahr vor einem Späti in der Bahnhofsstraße von Berlin-Köpenick mehrere Menschen brutal angegriffen.
Zunächst hatten sie ihre Opfer beleidigt und eine Person aus einer vorbeikommenden Gruppe schwarzer Menschen angerempelt, worauf ihnen jemand zurief: »Was soll das?« Daraufhin eskalierte die Situation: Dem mit Zivilcourage eingreifenden Mann wurde ins Gesicht gespuckt. Die Täter bauten sich vor ihm auf und bedrängten ihn mit den Worten: »Ihr wollt doch immer Nazis boxen. Warum macht ihr es nicht, wenn ihr die Gelegenheit dazu habt?«
Zwei Frauen, die sich schützend dazwischen stellten, wurden beiseite gedrückt und der Mann mit Schlägen und einer an den Kopf geschmetterten Bierflasche schwer verletzt. Selbst als er schon am Boden lag, wurde weiter auf ihn eingetreten. Erst mehrere Beamte des Landeskriminalamts, die zufällig dazukamen, verhinderten durch ihr Eingreifen Schimmeres. Der Aussage von drei Polizisten zufolge leistete einer der Täter Widerstand gegen seine Festnahme und versuchte immer wieder, einem Polizisten gegen den Kopf zu schlagen. Die Übeltäter hatten beide jeweils rund 1,8 Promille Alkohol im Blut. Es wurde ihnen auch der Konsum von Amphetaminen und des Rauschmittels THC in erheblichen Mengen nachgewiesen, was sich für sie strafmildernd auswirkte.
Für mehrere ihrer Opfer endete der Abend im Krankenhaus. Der ganz besonders Malträtierte, der die Täter zur Rede gestellt hatte, erlitt ein Trauma, dass es ihm seither nicht mehr erlaubt, seinen Beruf des Stadtplaners auszuüben. An den Folgen der Attacke leidet er heute noch.
Ein Täter wurde nicht zuletzt aufgrund seines langen Vorstrafenregisters zu zwei Jahren und fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Der andere kam mit einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung und abzuleistenden Sozialstunden davon. Das Strafmaß blieb damit unter den Forderungen des Staatsanwalts, der für den einen Täter drei Jahren Freiheitsstrafe und für den anderen zweieinhalb Jahre ebenfalls ohne Bewährung gefordert hatte. Der Staatsanwalt hob in seinem Plädoyer die offensichtlich menschenfeindliche Gesinnung hervor, aus der heraus die Angeklagten seiner Einschätzung nach gehandelt haben. Er rügte, dass die Angeklagten im Verlauf des Prozesses so gut wie keine Reue oder Einsicht zeigten. Im Gegenteil haben sie dem Staatsanwalt zufolge noch fortwährend behauptet, zuerst habe der Hauptgeschädigte zugeschlagen.
Die Richterin rechnete einem Angeklagten jedoch positiv an, er sei zu jedem Verhandlungstag erschienen, was freilich seine Pflicht ist. Antonia von der Behrens, die Rechtsanwältin des als Nebenkläger aufgetretenen Stadtplaners, äußerte sich nach dem Urteil mit gemischten Gefühlen. »Es ist gut, dass die Zivilcourage des Geschädigten und die hemmungslose Gewalt klar in der Urteilsbegründung benannt worden ist«, sagte sie. »Gefehlt hat allerdings die massive, von den Angeklagten betriebene Täter-Opfer-Umkehr.« Die Frage sei nun, ob die Angeklagten trotz des für sie eher günstigen Urteils Berufung einlegen.
»Es ist gut, dass die Zivilcourage des Geschädigten und die hemmungslose Gewalt klar in der Urteilsbegründung benannt worden ist.«
Antonia von der Behrens Anwältin des Opfers
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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