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Rohne – Lausitz: Singen für die letzte grüne Oase im Tagebau
Kunst und Literatur am Sonntag im Wald: Nicht nur Natur, sondern auch sorbische Identität wollen Aktive in der Lausitz bewahren.
Foto: Grit Lemke
Wo einmal Wald war, ist nur noch Brachland, so weit das Auge reicht. Totes Holz zeugt von den Bäumen, die hier gefällt wurden. Mitten in der Klimakrise musste ein Wald der Kohleförderung weichen. Das Unternehmen Leag erweitert seinen Tagebau Nochten im Nordosten Sachsen in Richtung der Dörfer Rohne und Nochten. Doch ein kleines Wäldchen existiert noch mitten im Kohleabbaugebiet. Dort weht eine Fahne der Grünen Liga, eines Netzwerks ökologischer Gruppen. Die Umweltschützer*innen haben das Wäldchen vom Eigentümer gepachtet.
Seit April laden die Umweltschützer*innen einmal im Monat dort zu Kulturveranstaltungen ein. Der Grund: Dem Wäldchen droht zum 1. Januar 2026 die vom sächsischen Oberbergamt beschlossene Enteignung und Abholzung für den Tagebau. Die Eigentümer haben dagegen Klage eingereicht. Mit einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen darüber ist ab August zu rechnen. Die Veranstaltungen sind eine Form des Widerstands.
Am Sonntag ist es wieder so weit. Rund 20 Menschen warten am Bahnhof Schleife auf Autos, mit denen sie zu dem Waldstück gebracht werden. Es ist von hier nur knapp 1,5 Kilometer entfernt. »Doch die Leag hat uns verboten, diese Strecke über ihr Gelände zu betreten. Also müssen wir einen Umweg von fast neun Kilometern fahren, um auf unser Grundstück zu gelangen«, sagt Theo, der eines der Autos fährt.
Die Besucher*innen können sich mit eigenen Augen davon überzeugen, wie hier in Nordsachsen Natur vernichtet wird. Überall stehen Schilder mit der Aufschrift »Lebensgefahr«, die vor einem Betreten des Tagebaugeländes warnen. Nur da, wo die Fahne der Grünen Liga weht, blühen noch Moose, Flechten und kleine Pflanzen. Ein Baum ist beim letzten Sturm umgefallen.
Doch das Areal ist eng eingegrenzt von einen Zaun. Auf der anderen Seite beginnt das Abbaugebiet. Dort gibt es keine Bäume mehr. Am Sonntag stehen die großen Bagger und anderen Geräte zur Kohleförderung still. Nur ein Surren ist ständig zu hören. Es kommt aus einem großen Rohr, das die Wasserzufuhr im Tagebau reguliert. Aus der Ferne ist das Geräusch einer Anlage zu hören, die regelmäßig den Sand mit Wasser besprüht, damit er nicht ganz austrocknet. »Als hier noch Wald war, brauchte man solche Maßnahmen nicht«, sagt eine ältere Besucherin aus der Region.
Gleich drei kulturelle Darbietungen gibt es an diesem Sonntag. Die Künstlerin Maja Nagel stellt einige ihrer großen Kohlezeichnungen aus, die, auf große Kunststoffbanner übertragen, weiter als Freiluft-Ausstellung zwischen den Bäumen des Waldstücks besichtigt werden können. Sie zeigen Menschen in der Natur.
Der Liedermacher Paul Geigerzähler spielte einige seiner Protestsongs. Mehr als ein Drittel sang er auf Sorbisch, in der Sprache, die zwischen Cottbus und Bautzen auf allen Straßenschildern zu finden ist. Geigerzähler ist selbst Sorbe und in Bautzen geboren.
Die Autorin und Filmemacherin Grit Lemke las aus ihrem Bestseller »Die Kinder von Hoy« über das Leben in der Stadt, die in der DDR für Kohleabbau und Energiegewinnung stand. Lemke las exakt 30 Minuten über das Leben in der Stadt, in der sich alles um das Gaskombinat Schwarze Pumpe drehte. Gleich zu Beginn bekannte sie, dass man sich damals wenig Gedanken über die ökologischen Folgen der Kohleförderung und -verarbeitung gemacht habe. Bis zum September sind weitere Veranstaltungen geplant.
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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Verfasst von:
dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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