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Rotes Dreieck – Antimilitaristische Botschaft als Hamas-Symbol fehlgedeutet
Ein rotes Dreieck, das gewiss kein antisemitisches Symbol ist: Der jüdische Widerstandskämpfer Philip Bialowitz im Jahr 2013 vor einer VVN-BdA-Fahne
Foto: dpa/Rainer Jensen
Am 12. Januar hat Bernd Trete aus Potsdam an der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration zur Gedenkstätte der Sozialisten in Berlin-Friedrichsfelde teilgenommen. Trete ist Mitglied bei Mera 25. Diese Partei ist der deutsche Ableger der europäischen Bewegung Diem 25, die 2016 von dem ehemaligen griechischen Finanzminister Yanis Varoufakis und dem kroatischen Philosophen Srećko Horvat gegründet wurde. Mera 25 gibt es seit 2021. Es handelt sich nach eigener Darstellung um eine progressive linke Partei, die sich für Frieden, Solidarität und Freiheit einsetzt.
Frieden ist Bernd Trete, der mit einer Mera-25-Fahne zur Demonstration ging, auch persönlich ein wichtiges Anliegen. Deswegen ermittelt nun aber die Polizei gegen den 66-Jährigen, weil er das Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation verwendet haben soll.
Denn Trete lief am 12. Januar auf Höhe des Blocks der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) und wurde auf ein Transparent von deren Jugendorganisation SDAJ aufmerksam. Es zeigte ein Gewehr, entzwei gebrochen durch einen roten Keil, dazu eine geballte Faust und den antimilitaristischen Slogan »Wir sind die Jugend des Hochverrats! Wir sterben nicht für eure Kriege!« Das bezieht sich eindeutig auf den Reichstagsabgeordneten Karl Liebknecht, der 1916 als Hochverräter behandelt und zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt wurde, weil er mitten im Ersten Weltkrieg auf einer Friedensdemonstration ausgerufen hatte: »Nieder mit dem Krieg! Nieder mit der Regierung!«
Ein Foto des SDAJ-Transparents lud Trete später auf seinem Profil bei der Internetplattform X hoch. Nun teilt ihm die Polizeidirektion West mit Schreiben vom 3. Juni mit: »Bernd Trete verwendete am 13. April 2025 ein Bild des Banners der SDAJ mit einem nach unten gerichteten Dreieck (Symbol der Hamas). Nach hiesiger Einschätzung könnte das Zeigen von Symbolen der Hamas den Straftatbestand des § 86a Strafgesetzbuch (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) erfüllen.« Das Strafgesetzbuch sieht für ein solches Vergehen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Dem 66-Jährigen liegt es aber fern, Propaganda für die palästinensische Hamas zu machen, die weder demokratisch noch friedliebend ist, sondern ihre islamistischen Ziele mit Terror durchzusetzen trachtet.
Trete betont: »Ein Symbol der Hamas habe ich nicht verwendet.« Schon allein, weil die Hamas ein gleichseitiges Dreieck zeige, das von der SDAJ jedoch ein gleichschenkliges sei. Die Verwendung eines Keils, der ein Sturmgewehr zerbreche, deute darauf hin, »dass Kriegswaffen zerstört werden sollen und dass sich Menschen – insbesondere Menschen, die zur Jugend zählen – dem vorsätzlichen Töten verweigern sollen«, äußert Trete. Er sieht in dem Symbol eine Antikriegsbotschaft »im Gegensatz zur, wie ich es empfinde, allgemeinen Kriegshysterie« in der Bundesrepublik.
Was Trete hier erleben muss, ist kein Einzelfall. Immer wieder glauben Polizisten, in beliebigen roten Dreiecken ein Symbol der Hamas zu erkennen, obwohl aus dem Kontext ersichtlich sein müsste, dass dies nur ein großes Missverständnis sein kann. Im Juli 2024 hatte die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes VVN-BdA klargestellt, dass die SS politische KZ-Häftlinge mit einem roten Dreieck kennzeichnete. »Nach der Befreiung von der nationalsozialistischen Terrorherrschaft machten es die befreiten KZ-Häftlinge und Verfolgten zu ihrem Symbol und demonstrierten damit ihren Widerstand.« Die VVN-BdA fragte: »Sollen tatsächlich Gedenkstätten, Grabsteine und Mahnmale, auf denen sich dieses rote Dreieck befindet, abgerissen oder verhängt werden? Darf die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes ihre Symbole nicht mehr zeigen, wenn sie gegen das Vergessen, gegen Faschismus oder Antisemitismus demonstriert?«
Eine andere, ebenfalls unsinnige Deutung erfuhr das Symbol der VVN-BdA am Tag des Sieges über den Hitlerfaschismus am 9. Mai in Berlin. Andreas Eichner vom Bündnis Sahra Wagenknecht musste am sowjetischen Ehrenmal im Treptower Park sein Halstuch der VVN-BdA auf Verlangen der Polizei abnehmen. Das Halstuch ist blau-weiß gestreift wie die Kleidung der KZ-Häftlinge und in der Mitte prangt der rote Winkel für politische Gefangene. Eine Polizistin habe bei der Einlasskontrolle darauf beharrt, dass dies die Farben der russischen Flagge seien, erzählte Eichner. Weil russische Flaggen an jenem Tage verboten waren, habe er das Tuch abnehmen und einstecken müssen, um passieren zu dürfen.
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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Verfasst von:
dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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