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Stärkster Anstieg der Firmenpleiten seit Oktober
Wiesbaden
Droht Deutschland eine Pleitewelle? Im Juli stieg die Zahl der angemeldeten Firmeninsolvenzen so stark wie seit Oktober nicht. 19,2 Prozent mehr neue Insolvenzen als ein Jahr zuvor zählten die Amtsgerichte in dem Monat, wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Angaben mitteilt.
Im Mai hatte der erste Rückgang der Pleitezahlen seit März 2023 Hoffnung auf eine Trendwende geweckt. Doch schon im Juni legten die Zahlen wieder zu. Ob alle Fälle von den Insolvenzgerichten so weit gebracht werden, dass sie in die amtliche Statistik eingehen, ist noch offen. Der Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt nach Angaben des Bundesamtes oft annähernd drei Monate davor.
Ruf nach Reformen – aber auch hausgemachte Probleme
“Die Wirtschaftskrise dauert an – und deshalb wächst die Welle der Unternehmensinsolvenzen weiter”, kommentiert Jupp Zenzen, Konjunkturexperte bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Nach zwei Jahren Rezession sei die Liquidität vieler Betriebe angeschlagen. Zudem belasten hohe Energiepreise und viel Bürokratie. Die Wirtschaft brauche “Entlastung auf breiter Front”, mahnt Zenzen. Die Politik müsse “die dringend benötigten Reformen sehr rasch” umsetzen.
Nach Einschätzung des Verbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID) reagieren viele Unternehmen aber auch zu spät auf strukturelle Veränderungen in ihren Branchen. “Zu schnell wird die Ursache der unternehmerischen Fehlentwicklung bei steigenden Zöllen oder hohen Energiekosten gesucht”, sagt der VID-Vorsitzende Christoph Niering. “Eine gefährliche Fehleinschätzung, da hierdurch Sanierungsmaßnahmen zu spät oder nicht umfassend genug angegangen werden.”
Viele kleinere Betriebe betroffen
Dass die Zahlen wieder deutlicher anziehen, zeigt sich auch in der jüngsten monatlichen Analyse des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH). Das IWH zählt für Juli 1.588 Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften in Deutschland – 13 Prozent mehr als im Juli 2024 und 64 Prozent mehr als in einem durchschnittlichen Juli der Jahre 2016 bis 2019, also vor der Corona-Pandemie. Weil es weniger Großinsolvenzen gab, seien aktuell jedoch vergleichsweise wenige Jobs von den Pleiten betroffen gewesen.
Anstieg der Pleitezahlen im Gesamtjahr erwartet
Diverse Wirtschaftsauskunfteien rechnen für das Gesamtjahr mit mehr Firmenpleiten als 2024. Im vergangenen Jahr war amtlichen Zahlen zufolge mit 21.812 Fällen ein Höchststand seit dem Jahr 2015 registriert worden. Der Anstieg war erwartet worden, nachdem die staatliche Unterstützung aus der Corona-Pandemie ausgelaufen war. Zudem belasten hohe Energiepreise, Bürokratie und politische Unsicherheit die Unternehmen.
Für den Mai 2025 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 2.036 beantragte Unternehmensinsolvenzen und damit 5,3 Prozent als ein Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es im Mai hierzulande 5,9 Firmenpleiten. Dabei entfielen die meisten Fälle auf Verkehr und Lagerei mit 10,9 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen. Danach folgten das Baugewerbe mit 9,4 Fällen sowie das Gastgewerbe mit 9,0 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen.
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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Verfasst von:
dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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