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Abschiebungen – Gerichtsurteil ermöglicht mehr Abschiebungen nach Griechenland
Die jüngste Entscheidung des obersten deutschen Verwaltungsgerichts dürfte dramatische Folgen für über Griechenland in die Bundesrepublik gekommene Geflüchtete haben.
Foto: dpa/Jan Woitas
Arbeitsfähige junge und alleinstehende Männer mit einer Flüchtlingsanerkennung in Griechenland dürfen aus Deutschland dorthin abgeschoben werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig vergangenen Mittwoch in einer sogenannten Tatsachenrevision entschieden. Es wies damit die Klagen eines staatenlosen Mannes aus dem nördlichen Gazastreifen und eines Somaliers ab. (Az.: BVerwG 1 C 18.24 und 1 C 19.24)
Einwände von Unterstützern der Betroffenen wurden bei der Entscheidung nicht berücksichtigt. Sie hatten darauf verwiesen, dass ihnen Arbeits- und Obdachlosigkeit drohen, Hilfeprogramme unterfinanziert sind und die (Wieder-)Erlangung der Aufenthaltserlaubnis in Griechenland äußerst langwierig ist. Menschenrechtsanwält*innen und die Organisation Pro Asyl haben das Leipziger Urteil scharf kritisiert.
Die Entscheidung könnte dazu führen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) mehr Abschiebungen nach Griechenland anordnet. Eigentlich hatten Gerichte seit Jahren die Lage in Griechenland weder für Asylantragsteller*innen, noch für anerkannte Geflüchtete für menschenwürdig gehalten. Das ist nun passé. Denn in den zwei verhandelten Fällen hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) anders entschieden, obwohl auch er anerkannte, dass das »griechische Aufnahmesystem (…) für anerkannte international Schutzberechtigte weiterhin erhebliche Defizite« aufweist. Dagegen legten die Kläger*innen Revision ein.
Das BVerwG folgte im Wesentlichen der Einschätzung des VGH. »Zwar haben wegen bürokratischer Hürden und Wartezeiten bis zum Erhalt erforderlicher Dokumente viele Schutzberechtigte unmittelbar nach der Ankunft keinen Zugang zu staatlichen Unterstützungsleistungen, insbesondere aus dem aktuellen Überbrückungsprogramm, dem Integrationsprogramm Helios+ oder dem staatlichen Grundeinkommen«, heißt es in der Pressemitteilung des BVerwG. Sie könnten jedoch vorübergehend Notschlafstellen nutzen und Arbeit in der »Schattenwirtschaft« finden, so die bemerkenswerte Begründung. Im vergangenen Jahr hatte der 1. Leipziger Senat für Italien ein ähnliches Urteil gefällt.
Das Verfahren der Tatsachenrevision wurde zum 1. Januar 2023 mit Paragraf 78 Absatz 8 des Asylgesetzes eingeführt. Es sieht vor, dass, wenn Oberverwaltungsgerichte in ihrer Beurteilung der allgemeinen Lage in einem Zielstaat voneinander abweichen, das Bundesgericht nicht nur für den Einzelfall entscheidet, sondern eine generelle Einschätzung gibt, ob in das entsprechende Land abgeschoben werden kann.
Rechtlich wurde bei dem Leipziger Verfahren der bereits von der Berliner Ampel-Koalition unterstützte sogenannte Bett-Brot-Seife-Maßstab angelegt. Der Ausdruck ist wörtlich zu nehmen: Mehr als schlechtes Essen, ein Bett in einer Sammelunterkunft und minimale hygienische Versorgung muss nicht geboten werden, damit abgeschoben werden kann. Mutmaßlich EU-rechtlich legitimiert werden Menschen in prekärste Verhältnisse geschickt.
Über 24 000 Menschen sind nach Angaben der Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl im vergangenen Jahr von Griechenland nach Deutschland weiter geflohen. Auch mit der Flüchtlingsanerkennung erwirbt man nicht das Privileg, frei in der EU den Wohnort zu wechseln oder zu arbeiten, auch wenn beispielsweise Eltern, Tanten oder andere Familienangehörige in Deutschland leben.
Die Lage in Griechenland ist laut Berichten verschiedener NGOs katastrophal. Laut Pro Asyl reichen die Gelder des staatlichen Helios+-Hilfsprogramms lediglich für die Versorgung von 1000 Personen im Jahr. Eine Unterkunft ist in dem Programm nicht enthalten, theoretisch ausgeschlossen sind jene, denen der Schutzstatus vor mehr als zwei Jahren zugesprochen wurde.
Das Bamf hat seit dem Start des griechischen Integrationsprogramms Helios+ für dorthin aus anderen EU-Ländern Zurückgeschobene Briefe im Stil eines Reiseprospekts an Personen verschickt, die über Griechenland nach Deutschland gekommen waren. Pro Asyl hatte die Maßnahme scharf kritisiert, da es bei den Betroffenen zu großer Verunsicherung führe. Sie würden in den Schreiben unter Druck gesetzt, innerhalb von sieben Tagen zu entscheiden, ob sie »freiwillig« nach Griechenland zurückkehren wollten.
Der Menschenrechtsanwalt Mathias Lehnert attestierte dem Bundesverwaltungsgericht ein »perfides Verständnis von Recht«. Es erkläre mit seinem Urteil: »Ja, der griechische Staat kann nicht für euch sorgen, dass wissen wir – aber ihr könnt Euch ja mal nach Suppenküchen umschauen, und vor allem könnt ihr illegal arbeiten; bitte verstoßt also gegen das Gesetz, dann kommt ihr schon klar.« Die Leipziger Entscheidung werde aufgrund vermehrter Abschiebungen die Lage Schutzbedürftiger in Griechenland nochmals verschärfen, erklärte Lehnert.
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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Verfasst von:
dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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