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Abschiebungen – Gerichtsurteil ermöglicht mehr Abschiebungen nach Griechenland
Die jüngste Entscheidung des obersten deutschen Verwaltungsgerichts dürfte dramatische Folgen für über Griechenland in die Bundesrepublik gekommene Geflüchtete haben.
Foto: dpa/Jan Woitas
Arbeitsfähige junge und alleinstehende Männer mit einer Flüchtlingsanerkennung in Griechenland dürfen aus Deutschland dorthin abgeschoben werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig vergangenen Mittwoch in einer sogenannten Tatsachenrevision entschieden. Es wies damit die Klagen eines staatenlosen Mannes aus dem nördlichen Gazastreifen und eines Somaliers ab. (Az.: BVerwG 1 C 18.24 und 1 C 19.24)
Einwände von Unterstützern der Betroffenen wurden bei der Entscheidung nicht berücksichtigt. Sie hatten darauf verwiesen, dass ihnen Arbeits- und Obdachlosigkeit drohen, Hilfeprogramme unterfinanziert sind und die (Wieder-)Erlangung der Aufenthaltserlaubnis in Griechenland äußerst langwierig ist. Menschenrechtsanwält*innen und die Organisation Pro Asyl haben das Leipziger Urteil scharf kritisiert.
Die Entscheidung könnte dazu führen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) mehr Abschiebungen nach Griechenland anordnet. Eigentlich hatten Gerichte seit Jahren die Lage in Griechenland weder für Asylantragsteller*innen, noch für anerkannte Geflüchtete für menschenwürdig gehalten. Das ist nun passé. Denn in den zwei verhandelten Fällen hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) anders entschieden, obwohl auch er anerkannte, dass das »griechische Aufnahmesystem (…) für anerkannte international Schutzberechtigte weiterhin erhebliche Defizite« aufweist. Dagegen legten die Kläger*innen Revision ein.
Das BVerwG folgte im Wesentlichen der Einschätzung des VGH. »Zwar haben wegen bürokratischer Hürden und Wartezeiten bis zum Erhalt erforderlicher Dokumente viele Schutzberechtigte unmittelbar nach der Ankunft keinen Zugang zu staatlichen Unterstützungsleistungen, insbesondere aus dem aktuellen Überbrückungsprogramm, dem Integrationsprogramm Helios+ oder dem staatlichen Grundeinkommen«, heißt es in der Pressemitteilung des BVerwG. Sie könnten jedoch vorübergehend Notschlafstellen nutzen und Arbeit in der »Schattenwirtschaft« finden, so die bemerkenswerte Begründung. Im vergangenen Jahr hatte der 1. Leipziger Senat für Italien ein ähnliches Urteil gefällt.
Das Verfahren der Tatsachenrevision wurde zum 1. Januar 2023 mit Paragraf 78 Absatz 8 des Asylgesetzes eingeführt. Es sieht vor, dass, wenn Oberverwaltungsgerichte in ihrer Beurteilung der allgemeinen Lage in einem Zielstaat voneinander abweichen, das Bundesgericht nicht nur für den Einzelfall entscheidet, sondern eine generelle Einschätzung gibt, ob in das entsprechende Land abgeschoben werden kann.
Rechtlich wurde bei dem Leipziger Verfahren der bereits von der Berliner Ampel-Koalition unterstützte sogenannte Bett-Brot-Seife-Maßstab angelegt. Der Ausdruck ist wörtlich zu nehmen: Mehr als schlechtes Essen, ein Bett in einer Sammelunterkunft und minimale hygienische Versorgung muss nicht geboten werden, damit abgeschoben werden kann. Mutmaßlich EU-rechtlich legitimiert werden Menschen in prekärste Verhältnisse geschickt.
Über 24 000 Menschen sind nach Angaben der Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl im vergangenen Jahr von Griechenland nach Deutschland weiter geflohen. Auch mit der Flüchtlingsanerkennung erwirbt man nicht das Privileg, frei in der EU den Wohnort zu wechseln oder zu arbeiten, auch wenn beispielsweise Eltern, Tanten oder andere Familienangehörige in Deutschland leben.
Die Lage in Griechenland ist laut Berichten verschiedener NGOs katastrophal. Laut Pro Asyl reichen die Gelder des staatlichen Helios+-Hilfsprogramms lediglich für die Versorgung von 1000 Personen im Jahr. Eine Unterkunft ist in dem Programm nicht enthalten, theoretisch ausgeschlossen sind jene, denen der Schutzstatus vor mehr als zwei Jahren zugesprochen wurde.
Das Bamf hat seit dem Start des griechischen Integrationsprogramms Helios+ für dorthin aus anderen EU-Ländern Zurückgeschobene Briefe im Stil eines Reiseprospekts an Personen verschickt, die über Griechenland nach Deutschland gekommen waren. Pro Asyl hatte die Maßnahme scharf kritisiert, da es bei den Betroffenen zu großer Verunsicherung führe. Sie würden in den Schreiben unter Druck gesetzt, innerhalb von sieben Tagen zu entscheiden, ob sie »freiwillig« nach Griechenland zurückkehren wollten.
Der Menschenrechtsanwalt Mathias Lehnert attestierte dem Bundesverwaltungsgericht ein »perfides Verständnis von Recht«. Es erkläre mit seinem Urteil: »Ja, der griechische Staat kann nicht für euch sorgen, dass wissen wir – aber ihr könnt Euch ja mal nach Suppenküchen umschauen, und vor allem könnt ihr illegal arbeiten; bitte verstoßt also gegen das Gesetz, dann kommt ihr schon klar.« Die Leipziger Entscheidung werde aufgrund vermehrter Abschiebungen die Lage Schutzbedürftiger in Griechenland nochmals verschärfen, erklärte Lehnert.
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Daniel Aminati: Gemeinsamer TV-Auftritt mit krebskranker Ehefrau

Der TV-Moderator Daniel Aminati (51) war am Sonntag gemeinsam mit seiner Ehefrau Patrice (30) bei der Show “Immer wieder sonntags” zu sehen. Aminati sang seinen Song “Komplizin”, während sie ihn am Klavier begleitete. Der Auftritt im Europa-Park Rust fand trotz ihrer schweren Erkrankung statt.
Das Ehepaar ist seit April 2022 verheiratet, im August 2022 wurde ihre gemeinsame Tochter Charly geboren. Sieben Monate später erhielt Patrice Aminati die Diagnose schwarzer Hautkrebs. Wie die “Bild”-Zeitung berichtet, befindet sie sich mittlerweile in palliativer Behandlung.
“Ich bin jung, habe mein Leben noch vor mir”, sagte Patrice kürzlich der “Bild”-Zeitung. “Ich möchte nicht Abschied nehmen, von nichts und niemandem. Ich lebe so gern.” Daniel Aminati erklärte gegenüber der Zeitung: “Wir entschieden uns für den Weg der Hoffnung, nicht den des Selbstmitleids.” Er glaube weiterhin an ein Wunder.
Auftritt im strömenden Regen
In dem nun im TV aufgeführten Lied heißt es unter anderem: “Egal, was kommt, wir gehen da zusammen durch” und “Seh ich zu dir rüber, weiß ich, wir haben gewonnen.” Der gemeinsame Fernsehauftritt fand bei regnerischem Wetter statt. Während des Songs “Komplizin” regnete es in Strömen.
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Erstmals Afrikanische Schweinepest in NRW nachgewiesen

Kadaver im Sauerland gefunden
Erstmals Afrikanische Schweinepest in NRW nachgewiesen
Düsseldorf. In Nordrhein-Westfalen ist der erste Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen worden. Das zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) habe als Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit das Virus bei einem im Sauerland gefundenen toten Wildschwein bestätigt. Das teilte das NRW-Landwirtschaftsministerium mit. Ein Jäger hatte den Kadaver im Kreis Olpe gefunden.
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Folgen können weitreichend sein
„Oberstes Ziel ist es, eine Ausbreitung des lokalen Falls der ASP im Wildschweinebestand zu verhindern“, teilte Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen (CDU) mit. „Ich appelliere an unsere Landwirtinnen und Landwirte mit Schweinehaltungen, die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Hausschweinebestände vor der ASP gerade jetzt ganz besonders zu beachten“, so die Ministerin weiter.
Ungefährlich für den Menschen
Für Menschen ist die Afrikanische Schweinepest ungefährlich. Gleiches gilt für andere Haus- und Nutztierarten als Schweine. Für Haus- und Wildschweine verläuft jedoch eine Infektion mit dem ASP-Virus fast immer tödlich. Landwirte fürchte eine Ausbreitung der Seuche daher.
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Die ursprünglich in Afrika verbreitete Schweinepest wurde 2014 erstmals in der Europäischen Union nachgewiesen. In Deutschland gab es seit Ausbruch der Seuche 2020 laut Deutschem Jagdverband insgesamt mehrere Tausend bestätigte Funde bei Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.
RND/dpa
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