Sports
Champions League – Jens Lehmanns Pariser Trauma
Schiedsrichter Terje Hage (3. v.r.) musste Jens Lehmann (r.) im Champions-League-Finale früh die rote Karte zeigen.
Foto: imago/Ulmer
Ach, Jens Lehmann … Mal fährt er betrunken vom Oktoberfest nach Hause, mal sägt er Dachbalken in Nachbars Garage an. In diesen Tagen wird sein Interesse kolportiert, mit einer Investorengruppe den TSV 1860 München zu übernehmen, und es ist nicht ganz sicher, welche der beiden Seiten mehr zu bedauern ist. Bei all den Skandalen und Skandälchen ist ein wenig in Vergessenheit geraten, dass der Mann auch mal ein ganz formidabler Fußballspieler war.
In England feiern sie ihn bis heute als einen der Invincibles. Jens Lehmann hütete das Tor jener Mannschaft des FC Arsenal, die vor 21 Jahren unbesiegt die Premier League gewann und saisonübergreifend 49 Spiele in Folge ohne Niederlage blieb. Auch im paneuropäischen Fußballzirkus hat er Spuren hinterlassen. Im Mai 2006, nach dem Champions-League-Finale in Paris gegen den FC Barcelona, sprach er den bedeutungsschweren Satz: »Dieses Spiel werde ich mit ins Grab nehmen.«
Zirkus Europa
Foto: Privat
Früher schlicht Pokal der Landesmeister, heute Champions League: ein inszeniertes Spektakel und Gelddruckmaschine des Fußballs. Sven Goldmann blickt auf den kommenden Spieltag.
Am Mittwoch gastiert der Arsenal Football Club wieder in der französischen Hauptstadt. Es geht um den Einzug ins Endspiel der Champions League, was nach dem 0:1 daheim im Hinspiel gegen Paris Saint-Germain schwer genug werden dürfte. Was aber ist diese Bürde schon gegen das Trauma von 2006? Arsenals Invincibles hatten ihren Zenit damals schon überschritten und die Premier League auf Platz vier beendet, 14 Punkte hinter dem neureichen FC Chelsea. In Europa aber reichte es noch einmal zu einem kaum erwarteten Höhenflug. Vor allem dank Jens Lehmann, der seinen Kasten in allen K.-o.-Spielen gegen Real Madrid, Juventus Turin und den FC Villarreal sauber hielt und zum Finale eine Bilanz von über zwölf Stunden ohne Gegentor vorweisen konnte. Er blieb dann auch gegen Barcelona unbezwungen, was allerdings zu einem nicht unwesentlichen Teil daran lag, dass er nur 20 Minuten auf dem Platz stand.
Das Drama von Paris nahm seinen Lauf, als Barças Zeremonienmeister Ronaldinho einen seiner großartigen und ansatzlosen Pässe in den Lauf von Samuel Eto’o spielte. Lehmann warf sich dem Ball entgegen, traf aber knapp außerhalb des Strafraums nur Eto’os Fuß. Den austrudelnden Ball stupste Barças Ludovic Giuly ins leere Tor, aber da hatte Terje Hauge schon in seine Pfeife geblasen. Der norwegische Schiedsrichter entschied auf Freistoß für die Katalanen und Platzverweis für Lehmann. Zehn Londoner gingen zwar kurz vor Ende der ersten Halbzeit durch einen Kopfball von Sol Campbell in Führung. Aber in der Schlussphase legte der eingewechselte Henrik Larsson zweimal auf, was Eto’o und Juliano Belletti für die entscheidenden Tore zum 2:1-Sieg für Barcelona nutzten.
Jens Lehmann schaute schweigend von der Tribüne aus zu und reiste am nächsten Morgen weiter nach Genf ins Trainingslager der deutschen Nationalmannschaft. Es sollte dann doch noch ein schöner Saisonabschluss für ihn werden. Mit einem deutschen Sommermärchen und einem Zettel im Strumpf beim dramatischen Elfmeterschießen gegen Argentinien – aber das ist eine andere Geschichte.
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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Mafia soll die Finger im Spiel gehabt haben: Deutscher Klub um Europapokal betrogen?
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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Verfasst von:
dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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