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AfD-Verbot – Brandenburgs Innenministerin tritt zurück
Freitag, 17.45 Uhr: Innenministerin Katrin Lange (SPD) gibt auf und geht.
Foto: dpa/Michael Bahlo
Brandenburgs Innenministerin Katrin Lange (SPD) ist am Freitag zurückgetreten. Von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) erhielt sie gegen 17.45 Uhr vor laufenden Kameras ihre Entlassungsurkunde. Die beiden Politiker hätten diesen formalen Akt beinahe vergessen und wollten schon gehen, nachdem Katrin Lange eine kurze Erklärung abgab und Woidke anschließend ein paar Worte sagte. Nachfragen wollten sie nicht beantworten, reagierten auch nicht auf die Zurufe von Journalisten, die wissen wollten, wer nun einstweilen das Innenministerium leite.
Zuletzt hatte Lange ihren Rückhalt sogar in der eigenen Partei verloren. Am 6. Mai hatte sie völlig überraschend Verfassungsschutzchef Jörg Müller abgesägt. Begründung: Er habe sie erst am 5. Mai darüber informiert, dass der Geheimdienst den AfD-Landesverband bereits am 14. April vom Verdachtsfall in die Kategorie gesichert rechtsextremistisch hochstufte. Doch an dieser Version gibt es Zweifel.
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»Wir sind der Überzeugung, sollte Ministerin Lange an ihrer bisherigen, unzureichenden Begründung für ihre Entscheidung festhalten, ist es unausweichlich, dass die SPD-Landtagsfraktion ihr das Vertrauen entzieht«, hatte der Juso-Landesvorsitzende Leonel Richy Andicene am Donnerstag erklärt. Die Jusos der Stadt Potsdam waren fast zeitgleich schon einen Schritt weiter gegangen und hatte den Rücktritt der Ministerin gefordert, die wegen ihrer migrations- und innenpolitischen Positionen schon in den vergangenen Monaten massiv Vertrauen verloren habe.
Lange wird verdächtigt, mit der Hochstufung der AfD nicht einverstanden zu sein. Am Freitag sagte sie, die AfD sei »gesichert rechtsextrem«. Doch sie wolle ein Drittel der Wähler in Brandenburg, die früher etwa auch die SPD angekreuzt haben, »nicht abschreiben«. Denn das sei ein »Irrweg«. Sie gehöre jedoch leider mit ihrer Auffassung in der Politik inzwischen zu einer Minderheit. Die Mehrheit sei für »Parteiverbot, Überwachung, Repression und Ausgrenzung« und gebe damit die inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD schon verloren. Das halte sie für falsch, sagte Lange. »Ich lasse mich nicht verbiegen«, bemerkte sie trotzig. Ihr seien die unmöglichsten Dinge unterstellt worden. Grüne und Linke hätten Stimmung gegen sie gemacht. Niederträchtig sei es von den Linken, dass diese eigentlich den Verfassungsschutz abschaffen wollen, aber den Geheimdienst und Jörg Müller nun verteidigten.
Sie habe sich von Jörg Müller hintergangen gefühlt. Die Aktenvermerke dazu geben Lange zufolge nicht den tatsächlichen Ablauf wieder. Der Grünen-Landesvorsitzende Clemens Rostock hatte nur Stunden zuvor mitgeteilt, dass er nun seinerseits Akteneinsicht beantragt habe, die dem Landtagsabgeordneten Rainer Genilke (CDU) schon verwehrt worden sei. Clemens Rostock erklärte: »Standardisierte Abläufe im Ministerium sowie Hinweise darauf, dass Verfassungsschutzbehörden anderer Bundesländer bereits früher informiert waren, legen nahe, dass Frau Lange schon deutlich früher Bescheid wusste.«
Lange begründete am Freitag ihren Rücktritt sichtlich bewegt und den Tränen nahe damit, dass die Koalition mit dem BSW vor großen Herausforderungen stehe und Geschlossenheit brauche. Da wolle sie nicht im Wege stehen. Landtagsabgeordnete wolle sie bleiben und als solche kosntruktiv und kritisch mitarbeiten. Als stellvertretende SPD-Landesvorsitzende werde sie selbstverständlich nicht wieder kandidieren.
»Ich lasse mich nicht verbiegen!«
Katrin Lange Ex-Innenministerin
»Ich habe diese Entscheidung respektiert«, sagte Ministerpräsident Woidke, der zugleich SPD-Landesvorsitzender ist. Er wäre froh gewesen, wenn der Rücktritt nicht notwendig gewesen wäre. Lange diene mit ihrem Rückzug dem Land und stelle ihre persönlichen Interessen dafür zurück. Schließlich sei es lange ihr Traum gewesen, Innenministerin zu sein. Katrin Lange war bis 2019 Innenstaatssekretärin und von da ab bis Ende 2024 Finanzministerin – und nun nicht einmal sechs volle Monate Innenministerin.
»Am Ende musste es so kommen«, reagierte Linke-Landeschef Sebastian Walter gegenüber »nd«. Der Rücktritt sei der einzig richtige Schritt. Walter meinte, nun müsste sich Ministerpräsident Woidke beim entlassenen Verfassungsschutzchef Müller entschuldigen und ihn sofort wieder einsetzen.
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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Verfasst von:
dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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