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Aktivisten protestieren vor Büro von Außenminister Wadephul

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Aktivisten protestieren vor Büro von Außenminister Wadephul

Rendsburg. Aktivisten der selbsternannten „Turboklimakampfgruppe Kiel“ (TKKG) protestierten am Montag um 7.45 Uhr im Gebäude der Kreisgeschäftsstelle der CDU in Rendsburg. Dort hat auch Außenminister Johann Wadephul sein Wahlkreisbüro – vor Ort war der Spitzenpolitiker am Montag aber nicht. Wadephul weilte zum Antrittsbesuch in der kroatischen Hauptstadt Zagreb. Die TKKG-Mitglieder protestierten in Rendsburg für die Überstellung der in Ungarn inhaftierten Maja T. nach Deutschland.

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Vier vermummte Aktivisten gingen nach Polizeiangaben am Montagmorgen in das Treppenhaus des repräsentativen Geschäftsgebäudes am Paradeplatz. Das Büro von Außenminister Johann Wadephul hätten die Aktivisten aber nicht besetzt. Sie hatten sich im Treppenhaus auf den Stufen vor dem Büro niedergelassen.

Aktion für Maja T.: TKKG-Aktivisten blockieren CDU-Büro in Rendsburg

Nach Gesprächen mit dem Einsatzleiter der Polizei nahmen die Aktivisten ihre Maskierung ab und verließen um kurz nach 9 Uhr das Gebäude, sagte Polizeisprecher Sönke Petersen.

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Vor dem Haus traf das Quartett auf drei weitere Aktivisten, die sich dort mit einer Flagge und Spruchbändern („Bring Back Maja!“) positioniert hatten und Flyer verteilten. „Alles ist friedlich abgelaufen”, sagte Polizeisprecher Petersen.

Johann Wadephul: Personen- und Objektschutz verantwortet das BKA

Die Polizei war am Montagmorgen in Rendsburg mit verhältnismäßig starken Kräften wenige Minuten nach Beginn der Aktion angerückt. Sieben Streifenwagen und weitere Zivilfahrzeuge standen um kurz nach acht Uhr vor dem Gebäude, in dem sich auch weitere Büros von Firmen und Organisationen befinden.

Schade, dass diese Gruppen unsere Offenheit für ihr Spiel missbrauchen.

Helge Dirks

CDU-Kreisgeschäftsführer

CDU-Kreisgeschäftsführer Helge Dirks bedauerte die Aktion der Aktivisten. Das Wahlkreisbüro in Rendsburg sei schließlich offen für alle Bürger, und man wolle sich dort nicht verbarrikadieren. „Schade, dass diese Gruppen unsere Offenheit für ihr Spiel missbrauchen“, sagte Dirks.

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Das Landeskriminalamt (LKA) könne keine Auskünfte darüber erteilen, ob es angesichts Wadephuls politischer Position vor Ort Sicherheitsmaßnahmen gebe, sagte Sprecherin Carola Jeschke.

„Bundesminister Johann Wadephul ist als Schutzperson des BKA eingestuft, sodass generelle Personen- und Objektschutzmaßnahmen in die dortige Zuständigkeit fallen.“

Maja T.: Protest in Rendsburg reiht sich in weitere Aktionen ein

Parallel zu dem Protest vor dem Wadephul-Büro in Rendsburg veröffentlichte die TKKG-Gruppe ein Schreiben. Demnach wolle man auf die „Tatenlosigkeit des Außenministers Wadephul aufmerksam machen“ und sich für die Rücküberführung von Maja T. nach Deutschland einsetzen. Man habe an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Büro des Außenministers ein „schriftliches Gesprächsangebot“ übergeben.

Bereits Mitte Juli hatten Aktivistinnen und Aktivisten von TKKG ein Baugerüst am Kieler Landtag besetzt, um so auf den Fall Maja T. aufmerksam zu machen. Am vergangenen Wochenende baute eine Aktivisten-Gruppe vor dem Außenministerium in Berlin ein Protestcamp auf, „um den Tag der offenen Tür mit Protest zu stören“.

Wadephul will sich für bessere Haftsituation von Maja T. einsetzen

Maja T. steht in Budapest wegen mutmaßlicher Körperverletzungen im Februar 2023 vor Gericht. T. gehört zu einer Gruppe von Beschuldigten, die am dortigen „Tag der Ehre“ – ein Treffen von Neonazis aus ganz Europa – Rechtsextremisten überfallen und schwer verletzt haben sollen.

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T. war im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert worden. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Auslieferung zwar untersagt. Doch die Entscheidung aus Karlsruhe kam zu spät. T. war schon auf dem Weg nach Ungarn.

„Wir sind im Gespräch mit der ungarischen Regierung, um für Maja T. zunächst Verbesserungen in der Haftsituation zu erreichen“, erklärte Außenminister Wadephul kürzlich gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Unsere Bemühungen setzen wir intensiv fort.“

Ungarn habe allerdings auch sein Interesse an eigener Strafverfolgung bekräftigt. „Um das ganz klar zu sagen: Maja T. ist schwersten Vorwürfen ausgesetzt“, sagte der Außenminister. „Auch in Deutschland würde Maja T. daher mit einem Strafverfahren rechnen müssen.“

KN

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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet

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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet

EU verzögert CO₂-Ziele

Rückschlag für den Klimaschutz

Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.

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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.

Tricksereien bei Klimaprojekten

Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.

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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.

Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab

Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.

Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.

Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.

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Mafia soll die Finger im Spiel gehabt haben: Deutscher Klub um Europapokal betrogen?

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Mafia soll die Finger im Spiel gehabt haben: Deutscher Klub um Europapokal betrogen?

Eine legendäre Partie, bei der es nicht mit rechten Dingen zu sich ging und die auch drei Jahrzehnte später noch immer thematisiert wird. Die Rede ist vom Hinspiel des UEFA-Cup-Finals 1989 zwischen dem VfB Stuttgart und dem SSC Neapel. Vor 36 Jahren gewannen dort die Italiener mit 2:1 und sicherten sich damit später den Titel des Turniers. Doch aus Sicht des VfB hatten nicht nur ein mutmaßlich bestochener Schiedsrichter, sondern vielleicht sogar die Mafia ihre Finger im Spiel.

Die ARD-Dokumentation „Rise and Fall of VfB Stuttgart“ wühlt den Skandal um den damaligen Unparteiischen Gerasimos Germanakos in der ersten Folge noch einmal neu auf. Dort sagte Margit Mayer-Vorfelder, Witwe des Sportfunktionärs und Ex-VfB-Präsident Gerhard Mayer-Vorfelder: „Der war ja bestochen, der Schiedsrichter. Die haben erzählt, dass er ein Haus bekommen hat.“

Bestechungsvorwurf: Handelfmeter und Rückspiel-Sperre

Konkret richten sich die Stuttgarter Vorwürfe an zwei Entscheidungen, die den Ausgang des Endspiels maßgeblich beeinflusst hatten: Zum einen pfiff der griechische Schiri einen Handelfmeter gegen die Schwaben, obwohl Welt-Star Diego Maradona den Ball zuvor deutlich erkennbar selbst mit seiner Hand getroffen hatte. Und zum anderen zeigte er Guido Buchwald eine Gelbe Karte. Buchwald war daraufhin im Rückspiel gesperrt. Kurios daran war, dass Buchwald den Gegner sichtbar nicht berührte.

Allgöwer vermutet einen Eingriff der Mafia

Der ehemalige Stuttgarter Profi äußerte sich zu der Bestrafung: „Diese Ungerechtigkeit, mir die Gelbe Karte zu geben, ich bin wirklich zwei, drei Meter weg gestanden von Careca und der lässt sich fallen. Das war ganz klar, dass er gewusst hat: ,Buchwald steht auf der Liste und muss Gelb bekommen, damit er das Rückspiel nicht machen kann.‘“ Ein solcher Bestechungsvorwurf ist keine Neuigkeit in der Diskussion um das UEFA-Cup-Duell. Doch Karl Allgöwer sprach in der Doku noch einen weiteren Verdacht aus: „In Neapel gibt es ja die eine oder andere Organisation. Die hat da sicher dafür gesorgt, dass der schon richtig pfeift.“


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Diese Woche u.a. mit diesen Themen:

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  • Schanze  &  St. Pauli: Kult-Kneipen schließen – das sind die neuen Macher
  • Große Rätselbeilage: Knobelspaß für jeden Tag
  • 20 Seiten Sport: Was der HSV verbessern muss & was Klub-Legende Ewald Lienen zu St. Pauli sagt
  • 28 Seiten Plan7: Pumuckl ist wieder da, der „Monat der Stadtwirtschaft“ & Virtual Reality-Schau in die Welt der Wikinger

Bereits in der 2012 erschienenen Autobiografie von Gerhard Mayer-Vorfelder „Ein stürmisches Leben“ schrieb dieser: „Erst später kam der Verdacht auf, dass Neapel erreicht hatte, dass der vorgesehene Schiedsrichter ausgetauscht wurde und das Spiel einem griechischen Schiri übertragen wurde. Es war sein letztes Spiel, danach zog er sich in sein Haus zurück, das unmittelbar nach dem Neapel-Spiel aus dem Boden wuchs.“

UEFA-Sperre gegen Germanakos blieb ohne Wirkung

Skurril außerdem: Die UEFA sperrte Germanakos im Nachhinein. Der Schiedsrichter hatte allerdings im Anschluss an das Spiel ohnehin sein Karriereende verkündet, wodurch die Sperre keine tatsächliche Wirkung auf ihn hatte. Mittlerweile ist der Grieche verstorben.

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Letztlich verlor der VfB Stuttgart das Finale um den UEFA-Cup, weil es im Rückspiel bei einem Unentschieden blieb (3:3). Ob der SSC Neapel den Titel nun tatsächlich verdient gewann, wird womöglich für immer unbeantwortet bleiben.

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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen

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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen

Auf dem Papier sind alle gleichberechtigt – in der Praxis gibt es hingegen noch viel Korrekturbedarf. (Symbolbild) © Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

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Verfasst von:
dpa

Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren. 

Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten. 

NRW will vorangehen

Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.

Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft. 

Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.

Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden

Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.

Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.

Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.

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