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Ärger wächst in Bad Segeberg
Bad Segeberg. Sollte es als Trost gemeint sein, wäre es allenfalls ein schwacher: Wenn die Nordbahn-Züge auf der Strecke Bad Oldesloe-Bad Segeberg-Neumünster rollten, seien sie äußerst pünktlich, betont Unternehmenssprecherin Kathrin Freist. „Im Juli sind es bisher durchschnittlich 95 Prozent.“ Das erfülle den „Pünktlichkeitszielwert“. Der Haken: Die hochmodernen Akku-Züge rollen leider häufig nicht.
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In Bad Segeberg wächst derweil der Frust über die vielen, oft kurzfristigen Ausfälle. Die SPD-Fraktion wollte in der Stadtvertretung angesichts der anhaltenden Probleme jetzt sogar eine Resolution verabschieden lassen – Titel: „Bad Segeberg braucht eine verlässliche Nordbahn!“.
Dass es am Ende nicht dazu kam, lag weniger an unterschiedlichen Bewertungen der Situation. CDU, Wählergemeinschaft BBS und Grüne glauben schlichtweg nicht, dass eine solche symbolische Aktion tatsächlich irgendetwas bewirken könnte.
SPD Bad Segeberg wünscht sich ein „Signal“ an Nordbahn und Land
Als ein „Signal“ an die Verantwortlichen bei der Nordbahn und beim Land Schleswig-Holstein wollten die Sozialdemokraten ihre Initiative verstanden wissen, hatte Stadtvertreter Alexander Wagner zuvor erklärt. Die Linie RB82 sei die „ÖPNV-Lebensader“ der Stadt. Viele Pendler in Richtung Kiel oder Hamburg nutzten inzwischen lieber das Auto, um auf Nummer sicher zu gehen.
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Nordbahn-Sprecherin Kathrin Freist räumt auf Nachfrage der Redaktion Schwierigkeiten ein. Im Bahnbetrieb müsse zwischen geplanten Fahrplanabweichungen, etwa durch Bauarbeiten, und ungeplanten unterschieden werden. „Dazu zählen Weichenstörungen oder Personen im Gleis.“ In diese Kategorie fielen zudem „hausgemachte Gründe“ für Zugausfälle, wie kurzfristiger Personal- oder Fahrzeugmangel.
„Das war bedauerlicherweise auch in den ersten beiden Juli-Wochen der Fall, wo zeitweise vier Züge nicht einsatzfähig waren, davon ein Fahrzeug mit Unfallschaden nach einer Kollision mit einem Baum, drei mit technischen Störungen, unter anderem des Fahrgastinformationssystems oder der Toiletten.“ Dazu seien kurzfristige Krankmeldungen von Triebfahrzeugführern gekommen, die so schnell nicht hätten abgefedert werden können.
Wenn Züge fehlten, würden Fahrten, die eigentlich mit zwei aneinander gekuppelten Zügen (Fachbegriff: Doppeltraktion) geleistet werden sollen, nur in Einfachtraktion durchgeführt – fielen aber zumindest nicht ganz aus.
Nordbahn hat Akku-Zug aus einem anderen Netz ausgeliehen
Ein wenig Hoffnung gebe es aber: „Anfang Juli konnten wir einen Akku-Zug aus dem anderen Netz zum Einsatz auf der Linie RB82 ausleihen, um den Fahrzeugmangel zu lindern“, erklärt die Nordbahn-Sprecherin. Derzeit habe sich die betriebliche Situation wieder verbessert und stabilisiert.
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Die Linie RB82 ist die ÖPNV-Lebensader der Stadt Bad Segeberg.
Alexander Wagner
SPD-Stadtvertreter
„Auch das schwerbeschädigte Unfallfahrzeug kann nach mehrmonatiger Reparatur beim Hersteller Stadler endlich wieder eingesetzt werden.“ Es gebe nach heutigem Kenntnisstand lediglich Fahrplanabweichungen aufgrund von Baumaßnahmen der Deutschen Bahn. Darauf habe die Nordbahn allerdings keinerlei Einfluss.
„Wie marode das Streckennetz ist, ist allgemein bekannt“, meint Freist. „Die Bautätigkeiten und damit verbundenen Einschränkungen machen auch uns als Eisenbahnverkehrsunternehmen zu schaffen und werden uns leider noch begleiten.“
Vertrag mit der Nah.SH läuft noch bis ins Jahr 2035
Der Verkehrsvertrag der Nordbahn mit der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (Nah.SH) läuft noch zehn Jahre bis 2035. Aus diesem Grund sieht die Bad Segeberger Kommunalpolitik auch das Land als Auftraggeber in der Pflicht. Kiel müsse sicherstellen, so die SPD, dass der Betreiber seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkomme.
„Die Fahrgäste auf der RB82 waren in der jüngeren Vergangenheit stark durch die Bauarbeiten und Infrastrukturprobleme auf der Strecke beeinträchtigt“, bestätigt unterdessen auch Nah.SH-Sprecherin Claudia Kolbeck. Zuletzt hätten die Bauarbeiten an der Travebrücke zu massiven Einschränkungen geführt.
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„Sie hatten Ersatzverkehr zwischen Bad Segeberg und Bad Oldesloe zur Folge, der ursprünglich ab August 2024 nur zwei bis drei Monate dauern sollte, dann bis Weihnachten verlängert wurde und anschließend bis in den März 2025 reichte.“ Das habe vor allem Pendlerinnen und Pendlern einiges abverlangt und zu viel Frust geführt.
Signalstörung führte zu einigen Zugausfällen
Infrastrukturbedingte Probleme habe es auch in den vergangenen Wochen gegeben – etwa eine Signalstörung in Bad Segeberg in dieser Woche, die zu einigen Zugausfällen geführt habe, erklärt die Nah.SH-Sprecherin. „Die jahrzehntelang vernachlässigte Infrastruktur wird nun endlich saniert.“
Dazu nötige Baustellen führten aber natürlich weiterhin zu Einschränkungen im Betrieb und für die Fahrgäste. Zwar werde ein sehr großer Teil der Störungsursachen beseitigt; der Prozess werde aber noch einige Jahre dauern.
Ein verlässlicher Regelbetrieb stellt laut SPD das absolute Minimum dar, solange der dringend benötigte Streckenausbau nicht absehbar sei. Hier fordern die Sozialdemokraten, aufs Tempo zu drücken. Ob die Züge zwischen Neumünster und Bad Oldesloe tatsächlich – wie angekündigt – bis 2030 auf zwei Parallelgleisen fahren, wird zumindest von der Nordbahn stark bezweifelt: Man rechne mit dem Ausbau „nicht vor 2035″.
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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Verfasst von:
dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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