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Bundestagswahl – Zitterpartie fürs BSW
Ein Erfolg war das nicht: Spitzenfunktionär*innen des BSW am Sonntagabend auf ihrer Wahlparty im Berliner Kino Kosmos; erste Reihe, v.l.n.r.: die Bundestagsabgeordnete Sevim Dağdelen, Generalsekretär Christian Leye, Ko-Vorsitzende Amira Mohamed Ali, Vizechef Amid Rabieh und Bundesgeschäftsführer Lukas Schön
Foto: Foto: AFP/Ronny Hartmann
Haben sie es nun geschafft oder nicht? Ob das Bündnis Sahra Wagenknecht erstmals mit einer Fraktion in den Bundestag einziehen kann, war am Sonntagabend noch nicht klar. In den Hochrechnungen schwankte das Ergebnis der vor gut einem Jahr von ehemaligen Mitgliedern der Linken gegründeten Partei zwischen 4,7 und fünf Prozent und lag zuletzt nach 21 Uhr bei 4,9 Prozent. Es war also noch nicht klar, ob sie die Fünf-Prozent-Hürde übersprungen hat, anders als bei der FDP, die zuletzt bei 4,4 Prozent lag.
Die ersten Äußerungen von BSW-Gründerin und Namensgeberin Sahra Wagenknecht fielen entsprechend zurückhaltend aus. Sie hatte ihre politische Zukunft an den Einzug in den Bundestag geknüpft. Sie dankte den Unterstützer*innen des BSW auf der Wahlparty im Berliner Kino Kosmos herzlich für einen »tollen Wahlkampf«. Bei »Eiseskälte« hätten sie Infostände betreut und Plakate geklebt.
Zur Berliner Runde in der ARD nach den 20-Uhr-Nachrichten mit den Spitzenkandidat*innen aller Parteien mit Chance auf Einzug in den Bundestag erschien Wagenknecht indes nicht. An ihrer Stelle war die Ko-Vorsitzende der Partei, Amira Mohamed Ali, dabei. Auf die Frage nach der Zukunft Wagenknechts ging sie nicht ein, betonte aber, ein Nichteinzug in den Bundestag sei nicht das Ende der Partei, die im Europaparlament, in drei Landtagen und in zwei Landesregierungen sitze. Man werde »auf jeden Fall weitermachen«.
Zuvor hatte Mohamed Ali bereits im ZDF gesagt, sie gehe »stark davon aus, dass Sahra uns natürlich nicht einfach von der Fahne geht«. Das BSW werde gebraucht, »und wir wollen weiterhin wirken«. Das BSW sei eine wichtige politische Kraft für Frieden und soziale Gerechtigkeit und werde »in jedem Fall« weitermachen.
Nach einem Höhenflug nach der Parteigründung waren die Zustimmungswerte für das BSW in den letzten Wochen deutlich gesunken und schwankten zuletzt zwischen vier und sechs Prozent, Tendenz fallend. Bei der Europawahl im Juni 2024, der ersten Bewährungsprobe nach der Gründung, hatte das BSW aus dem Stand 6,2 Prozent der Stimmen erhalten. Bei den Landtagswahlen in Ostdeutschland fuhr die Partei beeindruckende Ergebnisse ein: In Thüringen wurde sie am 1. September mit 15,8 Prozent drittstärkste Kraft nach CDU und AfD. In Sachsen erhielt sie am selben Tag 11,8 Prozent der Wählerstimmen und in Brandenburg am 22. September 13,5 Prozent.
In Thüringen und Brandenburg ist das BSW inzwischen Teil von Landesregierungen mit CDU und SPD einerseits und mit der SPD von Ministerpräsident Dietmar Woidke in Potsdam andererseits. Gerade die Kompromisse in Sachen Friedenspolitik, die das BSW in Brandenburg machte – unter harscher Disziplinierung von internen Kritikern – könnten indes den Abstieg in den Umfragen eingeläutet haben.
Interessant am BSW-Ergebnis: Gerade von Menschen, denen es wirtschaftlich nicht gut geht, wurde die neue Partei kaum gewählt. 37 Prozent der Wählenden mit »schlechter wirtschaftlicher Situation« entschieden sich laut ARD-Statistik für die extrem rechte AfD. Auf den folgenden Plätzen lagen Union, SPD und Linke, erst danach folgen BSW und Grüne mit je sieben Prozent. In den Umfragen des Instituts Infratest Dimap beurteilten 74 Prozent der BSW-Wählenden ihre persönliche wirtschaftliche Situation als gut.
BSW-Gründerin Wagenknecht hatte ihre Partei neben der Rolle als vermeintlich einzige Friedenspartei stets auch als Anwältin derer beschrieben, die »nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen«.
Auffällig ist, dass das BSW in Sachsen, wo es bei der Landtagswahl drittstärkste Partei geworden war, nun offenbar nur noch unter den »Sonstigen« auftaucht. Im Freistaat kam die AfD bei der Bundestagswahl nach einer Hochrechnung auf mehr als 42 Prozent der Stimmen und damit auf mehr als doppelt so viele wie die CDU (20,8 Prozent). Auf Platz drei folgt in Sachsen Die Linke mit bescheidenen 7,2 Prozent, die SPD mit 7 und FDP und Grüne mit je 3 Prozent.
In den letzten Wochen, in denen Die Linke plötzlich in dem Maße an Zustimmung gewann, in dem das BSW verlor, hatten sich etliche prominente Mitglieder des Bündnisses in den sozialen Medien auffällig intensiv an ihrer Herkunftsorganisation abgearbeitet. So verbreiteten die Bundestagsabgeordnete Sevim Dağdelen und der Europaabgeordnete Fabio De Masi die Behauptung, die Linke spreche sich für Waffenlieferungen an die Ukraine aus und sei keine Friedenspartei mehr. Zuletzt suggerierte Wagenknechts Ehemann Oskar Lafontaine gar, Die Linke werde von Milliardären wie Bill Gates und George Soros unterstützt.
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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