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Die Pflicht zur elektronischen Rechnung – Stuttgart Journal

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Die Pflicht zur elektronischen Rechnung – Stuttgart Journal

Seit dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, elektronische Rechnungen im Geschäftsverkehr zu empfangen und zu verarbeiten. Diese Regelung betrifft insbesondere den B2B-Bereich und zielt darauf ab, die Effizienz von Geschäftsprozessen zu steigern. Auch Unternehmen in Stuttgart müssen sich rechtzeitig auf diese neuen Anforderungen vorbereiten, um gesetzeskonform zu handeln und von den Vorteilen der digitalen Rechnungsstellung zu profitieren.

Die Einführung der elektronischen Rechnungspflicht basiert auf der EU-Richtlinie 2014/55/EU, die die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen fördert. In Deutschland wurde diese Richtlinie durch das E-Rechnungsgesetz und die E-Rechnungsverordnung (ERechV) umgesetzt.

Gemäß § 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) sind Unternehmen verpflichtet, Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format auszustellen, zu übermitteln und zu empfangen, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine einfache PDF-Rechnung per E-Mail gilt nicht als elektronische Rechnung im Sinne der neuen gesetzlichen Vorschriften. Stattdessen müssen Unternehmen standardisierte Formate verwenden, die eine automatische Verarbeitung der Daten ermöglichen.

In Deutschland haben sich zwei Formate für elektronische Rechnungen etabliert:

  • XRechnung: Ein XML-basiertes Datenmodell, das als Standard für elektronische Rechnungen insbesondere im Austausch mit öffentlichen Auftraggebern dient. Es ermöglicht eine rein maschinelle Verarbeitung und erfüllt hohe Anforderungen an Datensicherheit und Transparenz.
  • ZUGFeRD: Ein hybrides Format, das maschinenlesbares XML in menschenlesbare PDF-Dateien einbettet. Es bietet den Vorteil, dass sowohl die optische Darstellung als auch die automatische Verarbeitung der Rechnungsdaten möglich ist.

Die Umstellung auf elektronische Rechnungen bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile:

  • Kostenersparnis: Reduzierung von Druck-, Papier- und Portokosten
  • Effizienzsteigerung: Schnellere Verarbeitung und Archivierung von Rechnungen
  • Fehlerreduktion: Minimierung von Eingabefehlern durch automatisierte Prozesse
  • Nachhaltigkeit: Einsparung von Papier und Schonung von Ressourcen
  • Bessere Nachvollziehbarkeit: Lückenlose Dokumentation und einfachere Steuerprüfungen

In Baden-Württemberg regelt die E-Rechnungsverordnung die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung. Öffentliche Verwaltungen müssen elektronische Rechnungen akzeptieren, und Unternehmen, die mit der Verwaltung in geschäftlicher Beziehung stehen, müssen ebenfalls elektronische Rechnungen ausstellen.

Für Unternehmen in Stuttgart bedeutet dies, dass sie ihre internen Prozesse entsprechend anpassen und sicherstellen müssen, dass sie elektronische Rechnungen in den geforderten Formaten erstellen und empfangen können. Besonders kleinere und mittelständische Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den technischen Anforderungen vertraut machen, um sich rechtzeitig auf die Umstellung vorzubereiten.

Für Unternehmen in Stuttgart und Umgebung sind die folgenden Schritte zur Umsetzung der elektronischen Rechnungsstellung entscheidend:

  • Systemanpassung: Überprüfung und gegebenenfalls Aktualisierung der eigenen IT-Infrastruktur, um elektronische Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD erstellen und empfangen zu können.
  • Schulung von Mitarbeitern: Sensibilisierung und Schulung des Personals im Umgang mit elektronischen Rechnungen und den entsprechenden Prozessen.
  • Anpassung von Geschäftsprozessen: Integration der elektronischen Rechnungsstellung in bestehende Arbeitsabläufe, um eine nahtlose Verarbeitung zu gewährleisten.
  • Rechtskonformität sicherstellen: Überprüfung, ob alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, insbesondere hinsichtlich der Aufbewahrungspflichten und des Datenschutzes.

Die neue Regelung betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die Rechnungen ausstellen oder empfangen. Besonders relevant ist die Pflicht für Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen mit der öffentlichen Verwaltung pflegen. Da jedoch die Digitalisierung von Geschäftsprozessen auch im privaten Sektor immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist es sinnvoll, sich auch ohne direkte gesetzliche Verpflichtung mit der Thematik auseinanderzusetzen.

Unternehmen, die die neuen Vorschriften nicht umsetzen, riskieren Verzögerungen bei Zahlungen und Probleme mit der Steuerprüfung. Zudem können Verstöße gegen die Aufbewahrungspflichten zu empfindlichen Bußgeldern führen. Daher ist es ratsam, die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften so früh wie möglich zu implementieren.

Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung stellt Unternehmen in Stuttgart vor neue Herausforderungen, bietet jedoch auch erhebliche Chancen zur Optimierung von Geschäftsprozessen. Durch die frühzeitige Anpassung an die neuen Anforderungen können Unternehmen nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllen, sondern auch von den vielfältigen Vorteilen der Digitalisierung profitieren. Eine strukturierte Vorbereitung auf die neuen Vorgaben hilft, den Umstellungsprozess effizient und problemlos zu gestalten.

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Erstmals Afrikanische Schweine­pest in NRW nachgewiesen

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Erstmals Afrikanische Schweine­pest in NRW nachgewiesen

Kadaver im Sauerland gefunden

Erstmals Afrikanische Schweine­pest in NRW nachgewiesen

Düsseldorf. In Nordrhein-Westfalen ist der erste Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen worden. Das zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) habe als Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit das Virus bei einem im Sauerland gefundenen toten Wildschwein bestätigt. Das teilte das NRW-Landwirtschaftsministerium mit. Ein Jäger hatte den Kadaver im Kreis Olpe gefunden.

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Folgen können weitreichend sein

„Oberstes Ziel ist es, eine Ausbreitung des lokalen Falls der ASP im Wildschweinebestand zu verhindern“, teilte Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen (CDU) mit. „Ich appelliere an unsere Landwirtinnen und Landwirte mit Schweinehaltungen, die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Hausschweinebestände vor der ASP gerade jetzt ganz besonders zu beachten“, so die Ministerin weiter.

Ungefährlich für den Menschen

Für Menschen ist die Afrikanische Schweinepest ungefährlich. Gleiches gilt für andere Haus- und Nutztierarten als Schweine. Für Haus- und Wildschweine verläuft jedoch eine Infektion mit dem ASP-Virus fast immer tödlich. Landwirte fürchte eine Ausbreitung der Seuche daher.

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Die ursprünglich in Afrika verbreitete Schweinepest wurde 2014 erstmals in der Europäischen Union nachgewiesen. In Deutschland gab es seit Ausbruch der Seuche 2020 laut Deutschem Jagdverband insgesamt mehrere Tausend bestätigte Funde bei Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.

RND/dpa

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Bald auch in Hamburg: Irrer Hype um den Laden „Cookie Couture“

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Bald auch in Hamburg: Irrer Hype um den Laden „Cookie Couture“

Sie nehmen stundenlange Fahrten auf sich und warten in 50 Meter langen Schlangen – um in einen Keks zu beißen. Der Laden „Cookie Couture“, bisher in Köln und Stuttgart, macht die Influencer verrückt! Am Samstag eröffnet nun auch eine Filiale in Hamburg. Und wieder sollen diverse Influencer-Promis kommen! Was die handtellergroßen Kekse so besonders macht und was die Kunden in der Hansestadt erwartet: Die MOPO hat mit dem Gründer gesprochen.

Riesige, noch warme Kekse. Sie werden bei „Cookie Couture“ vor den Augen der Kunden garniert. Mit verschiedenen kalten Cremes, mit Goldstaub, Kornblumen, Brezelchen oder frischen Früchten. „Unsere Kekse sind sehr ‚instagrammable‘“, sagt Gründer Kilian Wisskirchen zur MOPO. Und meint: Influencer reißen sich darum, Geschmackstest-Videos mit den Keksen bei Social Media zu posten. „Sie filmen auch gerne, wie ihr Cookie hier frisch dekoriert wird“, so Wisskirchen. Einige seien dafür schon extra von Hamburg nach Köln gereist. Mehr als 30 Millionen Views haben die Keks-Videos bei TikTok schon erreicht. Die lange Reise braucht es nun aber nicht mehr für Hamburger Keks-Fans.

Immer samstags würden sich vor den Läden in Köln und Stuttgart mindestens 50 Meter lange Schlangen bilden. „Dann müssen wir leider auch Leute wieder nach Hause schicken. Die Nachfrage ist zu groß. Samstags läuft der Ofen durch.“ Da passt es doch zum (gewollten?) Hype, dass der Laden in Hamburg auch an einem Samstag eröffnet wird. Am 14. Juni ab 13 Uhr geht es los in der Filiale im „Westfield“ im Überseequartier. Die ersten 100 Cookies sind gratis. Ob wohl auch wieder ein paar bekannte Influencer kommen? Beim „Soft Opening“ (also eine nicht öffentliche Eröffnung für Ausgewählte quasi) war zumindest schonmal der Hamburger Food-Influencer Konstantin Hilbert da, der auch ein Video von seinem Besuch machte:

Die Idee für den Cookie-Laden hatten der 29-jährige Kilian Wisskirchen und seine zwei Mitgründer übrigens auf Reisen in die USA. „Dort haben wir Cookies kennengelernt, die innen ganz weich und außen schön knusprig sind“, sagt er. Diese Konsistenz hätten sie mit gutem deutschen Backhandwerk („keine Zusatzstoffe“) und französischer Patisserie (hübsche Deko) verbunden. Alle Cookies werden frisch vor Ort im Laden gebacken.

Und das Start-up aus Köln läuft bestens: 15 weitere Läden sollen in Deutschland noch in diesem Jahr eröffnen. Der im Westfield ist also nur der Anfang. Alle Cookies gibt es auch dort nur zum Mitnehmen.

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Bestseller sei der „Raspberry White Chocolate“-Cookie mit einem Vanille-Frosting, weißer Schokolade, Himbeerpüree und frischen Himbeeren. Aber auch der vegane „Spekulatius“-Keks mit „Lotus“-Krümeln sei der Renner. Kleine Cookies sind ab 2,90 Euro zu haben, große ab 3,90 Euro. Und natürlich gibt es auch einen „Dubai Style Choc“ mit Pistaziencreme und Kadayif. „Instagrammable“, eben.

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Aplerbecker Schlossfehde: Mittelalterspektakel mit freiem Eintritt

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Aplerbecker Schlossfehde: Mittelalterspektakel mit freiem Eintritt

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