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Drogenbeauftragter warnt vor Opioidkrise in Deutschland
Der neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), hat vor einem Überschwappen der Opioidkrise aus den USA nach Deutschland gewarnt und ein Maßnahmenpaket im Kampf gegen den Missbrauch derartiger Schmerzmittel angekündigt. „Diese Substanzen erreichen auch Deutschland – über das Internet, oft direkt in die Hände von Jugendlichen“, sagte Streeck am Mittwoch in Berlin.
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„Noch haben wir die Chance“
„Ich habe 9 Jahre in den USA gelebt und gesehen, was die Opioidkrise anrichten kann“, betonte er. Es gelte „alles zu tun, um zu verhindern, dass wir bei uns in Deutschland auch nur im Ansatz eine Opioidkrise bekommen, wie wir sie in den USA sehen“, sagte er. „Noch haben wir die Chance gegenzusteuern“, mahnte der Bundestagsabgeordnete, der selbst Mediziner ist. Dazu sei eine „starke Polizeiarbeit“ nötig, mehr Aufklärung und Prävention sowie eine „Suchthilfe, die diesen Namen verdient – auch in Zeiten knapper Kassen“. Zusammen mit anderen Ressorts wolle er einen entsprechenden Maßnahmenplan entwickeln, kündigte er an.
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In den USA sind durch den Missbrauch von opioidhaltigen Schmerzmitteln seit 1999 Hunderttausende Menschen ums Leben gekommen. Auslöser war die massenhafte Verschreibung derartiger Präparate, die abhängig machen.
Kritiker einbeziehen
In der Debatte um die künftige Cannabis-Politik will Streeck den Kritikern der Legalisierung mehr Gehör verschaffen. „Mir ist sehr daran gelegen, die Bedenken von Eltern, Polizisten, Lehrkräften und aus der Medizin besser als es in der Vergangenheit geschehen ist, in die Diskussion über Cannabis einzubeziehen“, sagte er.
„Zu komplex für einfache Antworten“
Es sei bekannt, dass er kein Freund der Cannabis-Politik der Ampel sei. „Aber ich sage auch: Die Aufgabe ist zu komplex für einfache Antworten und es geht mir in erster Linie um evidenzbasierte und wissenschaftlich fundierte Politik“, betonte Streeck. Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, bis zum Herbst die Cannabis-Legalisierung auf wissenschaftlicher Basis überprüfen zu lassen.
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Als weiteren Schwerpunkt seiner Arbeit nannte Streeck den Kampf gegen die Mediensucht von Kindern und Jugendlichen. Der digitale Raum sei bisher „sträflich vernachlässigt worden“, sagte er. Er verwies auf Zahlen der Krankenkasse DAK, nach denen etwa 1,3 Millionen Jugendliche ein riskantes Medienverhalten aufweisen.
„Doch bislang setzen wir diesem Trend kaum etwas entgegen – im Gegenteil: KI macht digitale Angebote noch fesselnder – aber eben auch suchtgefährdender“, betonte er. Um Gegenzusteuern werde er das Gespräch mit Gesundheitsministerin Nina Warken und Bildungsministerin Karin Prien (beide CDU) suchen, kündigte der CDU-Politiker an.
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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Verfasst von:
dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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