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Eltern können ihren Kindern Auszeit einrichten
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Verfasst von:
dpa
Tiktok räumt Eltern und Erziehungsberechtigten zusätzliche Möglichkeiten ein, die Nutzung der Video-App durch ihre Kinder individuell einzuschränken. Dabei können die Erwachsenen die Verwendung von Tiktok zu festgelegten Zeiten unterbrechen. Das neue Feature mit dem Namen „Auszeit“ setzt voraus, dass die Beteiligten sich darauf verständigt haben, dass die App-Nutzung des Kindes durch den „begleiteten Modus“ reglementiert wird, den Tiktok als Jugendschutz-Funktion bereits vor fünf Jahren eingeführt hat.
„Begleiteter Modus“ muss aktiviert werden
Dazu müssen sich die Erwachsenen ebenfalls Tiktok auf ihrem Smartphone installieren. Um den begleiteten Modus zu aktivieren, ruft man dann in den Einstellungen „Digital Wellbeing/Privatsphäre“ und „Einstellungen/Begleiteter Modus“ auf. Anschließend wird ein QR-Code angezeigt, den das Kind mit seinem Smartphone scannen muss. So werden die Apps verbunden und das Kind willigt in die Reglementierung der Nutzung ein.
Bislang konnte man nur eine maximale Nutzungszeit von 40, 60, 90 oder 120 Minuten pro Tag festlegen. Mit dem neuen Feature „Auszeit“ können die Familien flexibel festlegen, wann ihre Teenager Pausen einlegen sollten. So könnten Eltern beispielsweise festlegen, dass ihre Teens unter der Woche nur 30 Minuten auf Tiktok verbringen dürfen, am Wochenende jedoch etwas länger.
„Bei Bedarf können Eltern und Erziehungsberechtigte auch einen wiederkehrenden Zeitplan erstellen, der auf das Familienleben zugeschnitten ist“, heißt es in einem Blog-Eintrag von Tiktok. Die Kinder und Jugendlichen können dabei ihre Eltern in der App um Erlaubnis bitten, den Zeitplan anzupassen und die Auszeit temporär aufzuheben. „Ein solcher Schritt erfordert immer die Zustimmung der Eltern.“
Einschlafhilfe ab 22 Uhr
Die neuen Jugendschutzmaßnahmen von Tiktok sollen auch verhindern, dass Kinder und Jugendliche online sind, um Tiktok-Videos zu schauen. Dazu übernimmt eine neue Einschlafhilfe namens „Wind Down“ um 22 Uhr den gesamten Bildschirm und ermutigt die Teenager dazu, den Abend abzuschließen und ihre Aufmerksamkeit auf den Schlaf zu lenken.
Studien hätten gezeigt, dass diese neue Meditationsfunktion den Jugendlichen langfristig dabei helfe, ein ausgeglichenes digitales Nutzungsverhalten zu entwickeln.
Eine harte Grenze setzt Tiktok bei jüngeren Usern im Alter zwischen 13 und 15 Jahren. Sie dürfen in der Nacht keine Nachrichten senden. Außerdem stoppt Tiktok nach 21 Uhr die Zustellung von Push-Benachrichtigungen.
Die neuen Jugendschutzregeln gelten von Dienstag an und werden schrittweise im Netz ausgerollt.
Tiktok stand in der Vergangenheit immer wieder wegen seiner Wirkung auf Kinder und Jugendliche in der Kritik. Die Europäische Kommission hatte im Februar 2024 ein Verfahren gegen die Online-Plattform eröffnet. Dabei soll geprüft werden, ob der Online-Riese genug gegen die Verbreitung illegaler Inhalte vorgeht und etwa beim Jugendschutz und bei der Werbetransparenz gegen EU-Regeln verstößt.
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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