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Etat – Kein Fiasko für den Finanzminister
Beim Protest der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft im Mai: Links Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD), neben ihm Finanzminister Robert Crumbach (BSW)
Foto: dpa/Soeren Stache
SPD und BSW verfügen im Brandenburger Landtag regulär über eine knappe Mehrheit von zwei Stimmen. Mit einer Stimme Mehrheit beschließen die beiden Koalitionsfraktionen am Freitag den Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026. Vorgesehen sind damit Ausgaben in Höhe von 16,8 Milliarden Euro im laufenden Jahr und in Höhe von 17,4 Milliarden Euro im kommenden Jahr. Der BSW-Abgeordnete Sven Hornauf stimmt – man ahnte es vorher – mit den Oppositionsfraktionen CDU und AfD gegen den Haushalt. Hornauf ist nicht damit einverstanden, dass Lehrer künftig pro Woche eine Stunde mehr unterrichten sollen.
»Wir haben in einigen Bereichen ohne größere Auswirkungen gekürzt, um in anderen Bereichen wie Kultur, Wissenschaft und Sport moderate Aufwüchse zu ermöglichen«, versichert Finanzminister Robert Crumbach (BSW).
»Trotz knapper Kassen und einer anhaltenden Wirtschaftskrise ist es uns gelungen, gezielt in Bildung, Gesundheit und Sicherheit zu investieren«, meint der Landtagsabgeordnete Christian Dorst (BSW). »Wir wissen, dass nicht alle Wünsche erfüllt werden konnten. Aber wir stehen zu unserem Versprechen, die Menschen in Brandenburg nicht im Stich zu lassen.«
Grund für Zurückhaltung bei den Ausgaben sind Steuereinnahmen, die nicht so steigen, wie einst gedacht. Der CDU-Abgeordnete Steeven Bretz wirft dem Finanzminister vor, sich mit Rekordschulden »durch die Zeit zu mogeln«. Künftige Generationen müssten jährlich mit 200 bis 300 Millionen Euro Kredite tilgen, kritisiert Bretz. Er hält für besonders bedenklich, dass dieser Schuldenkurs auf absehbare Zeit nicht korrigiert werden könne.
Linke-Landeschef Sebastian Walter bezeichnet Finanzminister Crumbach als »Fiaskominister«. Walter sagt: »Was Fiaskominister Crumbach da abgeliefert und die SPD-BSW-Koalition mit einer hauchdünnen Mehrheit von einer Stimme abgesegnet hat, ist Desaster und finanzpolitisches Kunststück gleichermaßen. Rekordschulden und Rekordkürzungen in einem Haushalt zu vereinen, ist wohl kaum jemandem zuvor so gelungen.« Gespart wird nach Walters Einschätzung vor allem an der Zukunft des Bundeslandes. »In den Schulen werden Lehrerstellen gestrichen. Erzieher*innen, die schon lange jenseits der Belastungsgrenze arbeiten, werden weiter nicht entlastet. Beratungsangebote in allen Bereichen werden massiv zusammengestrichen. Demokratieprojekte werden ganz bewusst in ihrer Existenz gefährdet. Die lautstarken Proteste der Betroffenen, von Gewerkschaften, Sozial- und Berufsverbänden, wurden von der Koalition schlicht ignoriert.« Wer so handelt, meint Walter, »treibt die Menschen den braunen Rattenfängern in die Arme.«
Pech hat die Antidiskriminierungsberatung des Vereins Opferperspektive. Wie in anderen Bundesländern finanziert sie sich auch in Brandenburg zu 90 Prozent aus Bundesmitteln. Nach einer Anschubphase von drei Jahren, die im Januar 2026 ausläuft, sollten die Länder übernehmen, erklärt der Verein. Doch die Koalition habe dafür im Haushalt nun keine Gelder eingeplant. Die Antidiskriminierungsberatung stehe damit zum Jahresende vor dem Aus. »Lediglich ein kleiner Teilbereich – das von der Landesintegrationsbeauftragten geförderte Projekt zur Beratung bei rassistischer Diskriminierung – könnte fortgeführt werden.« Wer wegen seines Geschlechts oder seiner sexuellen Orientierung benachteiligt wird, könnte damit keine Hilfe mehr bekommen.
Das auch für Jugend und Sport zuständige Bildungsministerium darf im laufenden und im kommenden Jahr zusammen rund 3,2 Milliarden Euro ausgeben – so viel wie kein anderes Ressort der Landesregierung. Im laufenden Jahr sind es 180 Millionen Euro mehr als im vergangenen. Zur Wahrheit gehöre aber dazu, dass sich das Personalbudget deutlich reduzieren werde, räumt Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD) ein. »Die Sorgen, die damit verbunden sind, haben uns Eltern, Schüler und Lehrkräfte, Kita-Fachkräfte und Träger auf vielen Wegen mitgeteilt. Wir nehmen sie sehr ernst!« Freiberg versichert, »dass wir auch unter schwierigeren Bedingungen sowohl den Unterricht als zentrale Aufgabe unserer Schulen als auch die erreichten Verbesserungen in der Kita-Betreuung absichern wollen«.
Ab 1. Februar müssen Lehrer pro Woche eine Schulstunde mehr unterrichten. Damit spart sich das Land Brandenburg die Einstellung zusätzlicher Lehrer und erhebliche Summen an Lohnkosten. Die 45 Minuten dauernde Unterrichtsstunde zusätzlich sollen die Lehrer allerdings nicht länger arbeiten. Sie sollen von anderen Tätigkeiten entlastet werden. Damit würde ihre Wochenarbeitszeit nicht steigen, beteuert die Koalition. Wie genau das aussehen soll, ist aber noch nicht abschließend geklärt.
2025 und 2026 wollen SPD und BSW jeweils eine Milliarde Euro neue Schulden machen. Dass sie trotz »Rekordschulden« gleichzeitig Einschnitte bei Bildung, Soziales und Umwelt planen, ist für Grünen-Landeschef Clemens Rostock eine gleich doppelte »Versündigung an der Zukunft«. Das passe überhaupt nicht zu den Versprechungen von SPD und BSW vor der Landtagswahl im September 2024, sagt er.
Zufrieden zeigt sich die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). Sie hatte im vergangenen Jahr knapp 2,6 Millionen Euro vom Land Brandenburg erhalten. Aufgrund gestiegener Tariflöhnen und wegen der Inflation benötigt die Zentrale nach eigenen Berechnungen im laufenden Jahr rund 2,7 Millionen Euro, um den Status quo zu halten. Bewilligt sind ihr jetzt 2,8 Millionen, was ursprünglich so nicht vorgesehen war. »In Zeiten gesellschaftlicher Verunsicherung, hoher Lebenshaltungskosten und steigender Betrugsrisiken stärken wir alle Brandenburgerinnen und Brandenburger mit unabhängiger Beratung, Rechtsdurchsetzung und Information«, sagt VZB-Geschäftsführer Christian A. Rumpke. »Die heute beschlossene Förderung stellt sicher, dass wir diese Arbeit nun fortsetzen können.«
»Rekordschulden und Rekordkürzungen in einem Haushalt zu vereinen, ist wohl kaum jemandem zuvor so gelungen.«
Sebastian Walter Linke-Landesvorsitzender
Beim Protest der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft im Mai: Links Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD), neben ihm Finanzminister Robert Crumbach (BSW)
Foto: dpa/Soeren Stache
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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