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Extremismus: Razzien in Sachsen nach Verbot von “Königreich Deutschland”

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Das LKA Sachsen geht gegen das verbotene "Königreich Deutschland" vor. (Archivbild) Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Extremismus
Razzien in Sachsen nach Verbot von “Königreich Deutschland”






Sie erkennen die Bundesrepublik nicht an. In Sachsen durchsucht das LKA nach dem Verbot der Gruppe “Königreich Deutschland” mehrere Objekte.

Nach dem Verbot einer Gruppe sogenannter Reichsbürger und Selbstverwalter, die sich “Königreich Deutschland” nennt, durch das Bundesinnenministerium durchsucht das Landeskriminalamt (LKA) Sachsen seit Dienstagmorgen mehrere Objekte im Freistaat. Betroffen seien Wohn- und Geschäftsräume im Landkreis Mittelsachsen, im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, in Dresden und Leipzig, teilte das LKA mit. 

Die Maßnahmen erfolgen im Auftrag der Landesdirektion Sachsen, die als vereinsrechtliche Vollzugsbehörde zuständig ist. Ziel sei es, Vermögenswerte der verbotenen Organisation zu sichern und Beweismittel für deren verfassungsfeindliche Aktivitäten sicherzustellen. Unterstützt wird das LKA dabei von der Bereitschafts- und Bundespolizei.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte kurz zuvor die Gruppe sogenannter Reichsbürger und Selbstverwalter verboten, die sich “Königreich Deutschland” nennt. Das Verbot untersagt jede weitere Betätigung des Vereins – Verstöße gelten als Straftaten.

Wer sind die “Reichsbürger”?

“Reichsbürger” erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an. Viele von ihnen behaupten, das historische Deutsche Reich bestehe bis heute fort. Sogenannte Reichsbürger erkennen demokratische und rechtsstaatliche Strukturen wie Parlament, Gesetze oder Gerichte nicht an. Steuern, Sozialabgaben oder Bußgelder wollen sie nicht zahlen. Die Szene besteht aus vielen, meist kleineren Gruppierungen. Manche “Reichsbürger” sehen sich als Staatsoberhäupter ihres eigenen kleinen Reiches.

Das “Königreich Deutschland” wurde nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden 2012 in Wittenberg von Peter Fitzek ausgerufen und gilt derzeit als mitgliederstärkste Vereinigung aus dem Spektrum der sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter. Der Verfassungsschutz rechnete der Szene insgesamt im Jahr 2023 rund 25.000 Anhänger zu.

dpa

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Geburtsurkunde oder Führungszeugnis: Falsche Online-Formulare im Umlauf

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Geburtsurkunde oder Führungszeugnis: Falsche Online-Formulare im Umlauf

Früher war vielleicht alles besser, aber vieles sicherlich nicht so schnell und unkompliziert wie heute. Die Geburtsurkunde für das Neugeborene von der Couch aus beantragen? Kein Problem. Den Antrag fürs Führungszeugnis auf Knopfdruck stellen? Dauert nur wenige Sekunden. Vorausgesetzt man landet auf den offiziellen Internetseiten. Doch leider gibt es Anbieter, die aus eigentlich kostenlosen Vorgängen Profit schlagen möchten.

Das sollte man im Hinterkopf haben, wenn man mal eben „Führungszeugnis online beantragen“ ins Feld einer Suchmaschine eingibt. Denn meistens sind diese Dienstleister ganz oben auf Google gelistet, und die offizielle Internetseite kommt erst an zweiter, dritter oder vierter Stelle. Und leider sind beide oft nicht besonders gut voneinander zu unterscheiden. Meistens erwecken die Dienstleister den Eindruck, als würden sie nicht bloß kostenpflichtige Ausfüllhilfen anbieten oder die Dokumente gegen Geld weiterleiten, sondern direkt zu der entsprechenden Behörde gehören. Deshalb muss man genau hinschauen, sonst bleibt man im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen. So gibt es etwa ein Unternehmen mit Sitz in Dubai, das die Seite dein-rundfunkbeitrag.de betreibt. Es heißt „Digitaler Post Service – FZCO“ und verlangt 39,99 Euro dafür, Informationen an den Rundfunkbeitragsservice weiterzuleiten. Oder die SSS-Software Special Service GmbH, die ebenfalls Geld dafür nimmt und gegen die der Verbraucherzentrale Bundesverband sogar eine Sammelklage gestartet hat. Denn das Unternehmen habe nicht deutlich genug auf die Kosten hingewiesen.

Ähnliches passiert bei Nachsendeaufträgen, die plötzlich mehr als 100 Euro kosten statt 11,50 Euro pro Monat, oder Führungszeugnissen, für die man 13 Euro zahlen soll, dann aber doch nur eine Anleitung für die Beantragung bekommt.

Das alles klingt zwar erst einmal illegal, ist es aber nicht unbedingt: „Grundsätzlich ist es nicht verboten, dass sich Anbieter zwischenschalten, Ausfüllhilfen gegen Geld anbieten oder die Dokumente an die richtigen Stellen weiterleiten. Sie müssen dabei aber transparent vorgehen und offenlegen, welche Aufgaben sie übernehmen und welche nicht“, sagt Juristin Carolin Semmler von der Verbraucherzentrale NRW. Das haben manche Anbieter nicht getan und wurden abgemahnt. Gegen andere dagegen haben die Verbraucherschützer keinerlei Handhabe, weil sie rechtlich gesehen alles richtig gemacht haben. Und was, wenn man auf die hereingefallen ist und zahlen soll? Dann muss man das wohl oder übel so hinnehmen. „Leider haben Betroffene oft nicht die Möglichkeit, ihr Geld zurückzubekommen. Denn teilweise geben die Anbieter auf ihrer Internetseite schon an, welchen Service sie genau anbieten“, sagt Semmler.

Es gibt aber vorbeugende Maßnahmen, an die man sich halten kann. Zunächst sollte man immer die Internetseiten der zuständigen Städte und Gemeinden checken – meistens werden die Formulare dort direkt angeboten. Wenn ein Suchergebnis bei Ecosia, Bing oder Google mit dem Zusatz „Anzeige“ oder „Werbung“ gekennzeichnet ist, studiert man die Seite am besten sehr genau. Oft handelt es sich um Dienstleister, die dafür gezahlt haben, ganz oben gelistet zu sein. Ganz wichtig: „Wer sich bei einer Internetseite unsicher ist, sollte ins Impressum schauen. Dort wird klar, um welchen Anbieter es sich handelt und ob man an der richtigen Adresse gelandet ist“, sagt Semmler. Sollten Gebühren für einen Service verlangt werden, liest man sich besser ganz genau durch, wofür überhaupt. Außerdem kann es helfen, in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu schauen.

Und was, wenn plötzlich eine Rechnung oder Mahnung ins Haus flattert? Im Zweifelsfall: Von den Verbraucherzentralen beraten lassen. Manchmal kommt es vor, dass gegen eine Vorgabe verstoßen oder das Widerrufsrecht nicht richtig umgesetzt wurde.

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VFK Weddinghofen verliert Abstiegsduell gegen Pelkum

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VFK Weddinghofen verliert Abstiegsduell gegen Pelkum

Tayfun Derecik (r.) und der VfK Weddinghofen haben das Abstiegs-Duell beim FC Pelkum mit 0:3 verloren. © Palschinski

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Der VfK Weddinghofen taumelt nach einer katastrophalen zweiten Halbzeit dem Abstieg entgegen. Das Abstiegsduell gegen den 1. FC Pelkum ging schlussendlich deutlich verloren.

Kreisliga A1 Unna-Hamm
FC Pelkum – VfK Weddinghofen
3:0 (0:0)

„In der ersten Halbzeit haben wir den Kampf noch angenommen und aus meiner Sicht auf diesem katastrophalen Platz noch den besseren Fußball gespielt“, blickte VfK-Trainer Thomas Kramer zurück und stellt dann klar: „In der zweiten Halbzeit haben wir vor allem in den ersten 20 Minuten alles vermissen lassen.“

In der Tat war Weddinghofen zunächst das bessere Team im Duell der beiden Mannschaften, die die Abstiegsplätze belegen. Immer wieder kam der VfK druckvoll nach vorne und verzeichnete durch Daniel Paul und Til Wemmert die ersten Möglichkeiten. Nach einem Eckball wurde es dann unübersichtlich. Der FCP-Torhüter Steven Steinwachs unterlief den Ball und in Flippermanier ging der Ball auf das Tor. Weddinghofen jubelte, aber das Schiedsrichtergespann entschied auf weiterspielen. „Wir hatten diese Riesentorchance und da kann man auch auf Tor entscheiden“, ärgerte sich Kramer.

In der zweiten Halbzeit kam der VfK dann kaum noch aus der eigenen Hälfte heraus. Pelkum rannte mit Wucht an, scheiterte jedoch immer wieder an VfK-Keeper Erik Lenschmidt. Plötzlich stand Angelo Müller völlig frei und brachte Pelkum in Führung. Weddinghofen wirkte komplett geschockt und bekam direkt den zweiten Treffer eingeschenkt. David Zukowski hatte ebenfalls viel Platz und sorgte für die Vorentscheidung. In der Folge ergab der VfK sich streckenweise und so fiel auch folgerichtig das dritte Tor durch Thomas Wilczek.

„In der ersten Halbzeit haben wir schlecht gespielt und haben dann erfolgreich umgestellt“, freute sich FCP-Trainer Gregor Aniolczyk und blickt mit einem mulmigen Gefühl voraus: „Wir müssen unsere katastrophale Auswärtsbilanz verbessern. Es wird bis zum letzten Spieltag spannend bleiben.“

„Pelkum hat viel mehr verstanden, worum es geht“, bemängelte Kramer ein Stück weit die Einstellung mancher Spieler, möchte jedoch nicht aufgeben: „Neun Punkte sind zu vergeben und man kennt mich für meinen Optimismus. Dennoch planen wir natürlich in beide Richtungen.“

VfK: Lenschmidt – Paul, Kaya, Gomulka, Gökkaya (86. Senol), Becker, Karabacak, Cagli, Wemmert (57. Akbulut), Civak, ‚Derecik

Tore: 1:0 Müller (56.), 2:0 Zukowski (61.), 3:0 Wilczek (77.)

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Consequences for His Family in Moscow

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Trump Advocates for Death Penalty Reinforcement Amid Biden's Policy Changes

Mon 23rd Dec, 2024

The details surrounding the escape of former Syrian leader Bashar al-Assad to Moscow have emerged, revealing significant aspects of his departure and the situation of his family.

Following the ousting of Assad from power, reports have frequently surfaced regarding his hurried flight to Russia, facilitated by the Russian intelligence services. The Kremlin has confirmed his presence in the Russian capital, prompting further investigations that have unveiled additional information about the circumstances surrounding his exit.

According to recent findings, Assad left Damascus in an armored vehicle provided by Russian authorities, accompanied by his eldest son, Hafis. Upon his arrival in Moscow, it has been reported that his wife, Asma al-Assad, was already in the city, having been there for several weeks to undergo treatment for cancer.

Asma al-Assad’s presence in Moscow was reportedly due to her medical needs, as she had been receiving care while staying with her parents prior to her husband’s arrival. However, recent media reports from Turkish and Arab sources indicate that she has filed for divorce from Assad and is considering relocating to London. Furthermore, it has been suggested that she has applied to a court in Moscow for permission to leave the country, a request that is currently under review.

Asma, born in London in 1975, holds both British and Syrian citizenship. Before her marriage to Assad, she had worked in London and moved to Syria in 2000. The Financial Times has indicated that the couple’s other children have also arrived in Russia, with Asma seeking permission for their exit as well.

In a significant political move, Russian President Vladimir Putin has granted asylum to Assad and his family amidst the ongoing turmoil in Syria, where rebel forces have gained control over the capital. The exact location of the Assads in Moscow remains undisclosed. During a recent press conference, Putin stated his intention to meet with Assad, although no such meeting has occurred since the dictator’s arrival.

Previously, it was reported that Assad had initially hesitated to leave Syria. However, faced with the escalating crisis, he ultimately resolved to flee to Moscow. Throughout this period, he allegedly kept his close associates in the dark regarding his plans for escape.

This unfolding situation highlights not only the precariousness of Assad’s position but also the potential ramifications for his family as they navigate their new reality in Russia.

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