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FC Bayern München: Kompany verteidigt Díaz nach Chancenwucher beim FCA
Drei Minuten waren in Augsburg gespielt, da hätte es schon 2:0 für den FC Bayern stehen können. Die Betonung liegt auf können. Dem Konjunktiv. Die Verbform, die in der deutschen Grammatik für nicht reale oder nur mögliche Situationen genutzt wird. Denn de facto stand es noch 0:0. “Wenn wir die Torchancen besser nutzen würden, wäre das Spiel schon eher zu gewesen”, nutzte auch Max Eberl in seinem Fazit nach dem 3:2 in Augsburg den Konjunktiv.
Neuer verteidigt schlechte Chancenverwertung
Damit meinte der Sportvorstand vor allem jene Möglichkeiten in der Anfangsphase. Luis Díaz, Bayerns 70-Millionen-Einkauf, ein echter Edeltechniker, verfehlte nach 25 Sekunden aus kurzer Distanz das völlig freie Tor. Kurios: Die Trefferwahrscheinlichkeit wäre mit einem xG-Wert von 0,8 höher als bei einem Elfmeter gewesen. Michael Olise machte es allerdings kurze Zeit später nicht besser.
Unbedrängt schoss der Franzose mit zu wenig Schmackes auf das Gehäuse des FCA. Finn Dahmen, eigentlich schon überwunden, kam so noch an den Ball. Während Eberl den bayerischen Chancenwucher ankreidete, verwies sein Kapitän auf die bisherige Torausbeute des Rekordmeisters. “Nach zwei Spielen in der Bundesliga mit neun Toren dazustehen, ist nicht so schlecht”, so Neuer. Auch spielerisch hatte er nichts auszusetzen.
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Neuer: “Muss einfach sagen, welche Chancen wir herausgespielt haben”
“Man muss einfach sehen, welche Chancen wir uns herausgespielt haben”, hob der Keeper hervor. Klar, damit hat Neuer recht. Man muss sich die zehn Abschlüsse, die der FC Bayern hatte, erst einmal erarbeiten. Allerdings gehört zur Wahrheit auch: Wenn man die am Ende nicht in Tore ummünzt, bringt es beträchtlich wenig. Im Fußball wird bekanntlich in Toren abgerechnet.
Und an jenem Abend hätten es bei deutlich mehr sein können, gar müssen. Wie schon beim 3:2 in Wiesbaden hätte sich das beinahe gerächt. Sandro Wagners Augsburger waren, weil die Abwehr wackelte, in der Schlussphase drauf und dran, den Bayern noch einen Punkt abzuluchsen. “Das sind Dinge, die wir noch verbessern müssen”, kritisierte Eberl. Angesprochen fühlen dürfte sich da allem voran Díaz.

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Kompany verteidigt Díaz für Chancenwucher
Der Kolumbianer avancierte im Laufe der Partie zum Münchner Chancentot. Gerade in der Schlussphase, die Augsburger luden die Münchner zu Kontern ein, spielte er die Überzahlsituationen zu schlampig zu Ende. Dazu kommt: Im Abschluss wirkte Díaz teils zu verkopft, erinnerte damit ein bisschen an Leroy Sané, der einst ähnlich große Probleme bei vermeintlich einfachen Gelegenheiten hatte.
Trotzdem nahm ihn Kompany aus der Schussbahn. “Es ist nicht so, dass es jedes Mal seine Kollegen sind, die alles für ihn vorbereiten”, verteidigte der Belgier den Auftritt des 28-Jährigen: “Er erarbeitet sich viele seiner Chancen selbst, weil er immer aktiv ist. Wie kann man jemandem, der sich immer wieder in Position bringt, vorwerfen, dass er nicht alles trifft?”

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Díaz steht beim FC Bayern bei fünf Scorerpunkten
Ihm ist es wichtiger, dass Díaz “im richtigen Moment ein Tor schießt, anstatt in einem Spiel vier bis fünf Tore und dann fünf Monate nicht mehr”. Und das machte er, wie Olise, gegen den FCA. Damit steht Díaz auch schon bei fünf Scorerpunkten (drei Tore, zwei Vorlagen) im Bayern-Trikot. Doch das irre ist: Es könnten noch deutlich mehr sein. Denn der Ansatz passt. Díaz bringt sich ins Spiel ein, er fordert die Bälle.
Es mangelt ihm eben “nur” an der Chancenverwertung. Denn schon in Wiesbaden hatte er einige Hochkaräter vergeben. Genau wie seine Mitspieler. Spätestens wenn nach der Länderspielpause in der Champions League die Kracher gegen Chelsea, Arsenal und Paris anstehen, sollte dieses Problem behoben sein. Ansonsten könnte es schnell nach hintenlosgehen.
Kompany: “Es wäre ein Problem, wenn die Qualität fehlt”
“Es wäre ein Problem, wenn die Qualität fehlt”, zeigte sich Kompany entspannt. Das sei beim Rekordmeister aber nicht der Fall. Deshalb, so der Bayern-Trainer: “Wir bekommen das hin.” Ob er damit recht behält?
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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