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Gäste, Themen und aktuelle Sendetermine im Überblick
An drei Abenden in der Woche greift Markus Lanz mit seinen Gästen aus Politik, Medien und Sport aktuelle Themen auf, die die Menschen bewegen. In der Regel veröffentlicht das ZDF die aktuelle Gästeliste am Nachmittag des Sendetages. Wir geben diese hier bekannt, sobald entsprechende Informationen vorliegen.
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Wann läuft eine neue Folge „Markus Lanz“? Aktuelle Sendetermine
Das sind die Sendezeiten der nächsten Ausgaben von „Markus Lanz“:
- Dienstag, 20.5.2025, 22.45 Uhr
- Mittwoch, 21.5.2025, 23.15 Uhr
- Donnerstag, 22.5.2025, 23 Uhr
(Programmänderungen und abweichende Sendezeiten möglich)
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„Markus Lanz“: Aktuelle Gäste und Themen
Die Gäste der Ausgabe am Dienstag, 20. Mai, wurden noch nicht bekannt gegeben.
Sendezeiten von „Markus Lanz“: Wann läuft eine neue Ausgabe?
Regulär strahlt das ZDF eine neue Ausgabe von „Markus Lanz“ immer dienstags bis donnerstags aus. Sendebeginn ist je nach Programmplanung zwischen 22.45 und 0 Uhr – mitunter aber auch erst nach Mitternacht.
„Markus Lanz“: Livestream und Wiederholungen
Parallel zur Ausstrahlung im Free-TV ist eine neue Folge von „Markus Lanz“ auch als Stream in der ZDF-Mediathek zu sehen. Dort lässt sich die aktuelle Sendung zudem auch zeitversetzt anschauen, ein pünktliches Einschalten zum Sendebeginn ist also nicht nötig.
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Ältere Ausgaben von „Markus Lanz“ stehen in der Mediathek noch Monate nach ihrer Erstausstrahlung zur Verfügung.
Keine Tickets mehr für „Markus Lanz“
Vor Corona wurden „Markus Lanz“-Sendungen vor Publikum aufgezeichnet. Aus Infektionsschutzgründen wurde das während der Pandemie jedoch eingestellt. Dann entschied man sich dazu, die Show dauerhaft ohne Studiogäste fortzuführen. Als Grund nannte Produzent und Chefredakteur Markus Heidemanns, dass sich ohne Publikum die Gesprächssituation zwischen Moderator und den Gästen verbessert habe. „Die Gespräche haben eine viel größere Dichte.“
Wer ist Markus Lanz?
Markus Lanz ist ein Moderator, Journalist und Autor. Lanz wurde am 16. März 1969 in Bruneck in Südtirol (Italien) geboren und wuchs in Geiselsberg auf. Er besuchte eine humanistische Klosterschule und absolvierte 1988 das Abitur in Brixen. Im Anschluss leistete er seinen Wehrdienst beim italienischen Militär. Lanz hat sowohl die deutsche als auch italienische Staatsbürgerschaft.
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Markus Lanz
Quelle: ZDF und Juliane Werner
Markus Lanz‘ journalistische Ausbildung begann klassisch mit einem Volontariat, das er bei Radio Hamburg von 1993 bis 1995 absolvierte. Es folgte eine Anstellung als Nachrichtenredakteur und Moderator bei RTL Nord. Von 1998 bis 2003 arbeitete Lanz als Moderator bei RTL Köln. Bis 2008 war er Redaktionsleiter des RTL-Magazins „Explosiv“.
2008 erfolgte der Wechsel zum ZDF, wo er unter anderem die Kochshow „Lanz kocht“ moderierte. Die Sendung wurde 2012 eingestellt. Ebenfalls seit 2008 moderiert Lanz seine bis heute bekannteste Sendung. Die ZDF-Talkshow „Markus Lanz“ erreichte im Jahr 2019 rund 1,45 Millionen Zuschauer, was einem Marktanteil von 12,3 Prozent entspricht. Im Jahr 2020 schalteten sogar durchschnittlich 1,8 Millionen Menschen ein. In seiner Talkshow spricht Lanz wöchentlich mit Gästen aus Politik, Unterhaltung und Sport über aktuelle Themen, die die Gesellschaft bewegen. Zu den prominentesten Gästen zählten bisher Bill Gates, Tony Blair, Bud Spencer oder Karl Lagerfeld.
Neben seiner Talkshow moderiert Markus Lanz immer wieder verschiedene Sendungen im ZDF und dreht Dokumentationen. Nach dem Rücktritt von Thomas Gottschalk übernahm er von Oktober 2012 bis Dezember 2014 vorübergehend die Moderation von „Wetten, dass …?“.
Markus Lanz hat einen Sohn aus einer früheren Beziehung mit der Moderatorin Birgit Schrowange und zwei Töchter aus der Ehe mit Angela Gessmann. Im Februar 2023 gab Lanz über seinen Anwalt die Trennung bekannt. Neben seiner Fernsehkarriere engagiert er sich als Fotograf und Autor.
Sports
EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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Verfasst von:
dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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