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Handelskonflikt – Trump-Zölle treffen arme Länder
Der US-Präsident mit seiner neuen Zollliste
Foto: dpa/AP/Mark Schiefelbein
»Trumps gewagtes Spiel«, titelte das US-Finanzportal Bloomberg am Donnerstag. Zuvor hatte der US-Präsident im Rosengarten des Weißen Hauses angekündigt, die Außenhandelspolitik der Vereinigten Staaten weiter zu verschärfen und viele Länder und Regionen pauschal mit höheren Importzöllen zu belegen. Gegenüber 37 Ländern und Regionen sowie den Staaten der Europäischen Union kündigte Trump »reziproke Zölle« von 10 bis 50 Prozent an. Doch auch nach dieser Rede bleiben Fragen offen. So ist unklar, ob diese noch auf den allgemeinen US-Zollsatz draufgeschlagen werden. Dabei sollen die neuen Spielregeln dem Vernehmen nach bereits ab dem 9. April gelten.
Über Europa sagte Präsident Trump: »Sie zocken uns regelrecht ab. Es ist so traurig, das zu sehen. Es ist erbärmlich.« Den Zollsatz, den die Europäische Union auf Importe von US-amerikanischen Waren erhebt, bezifferte Trump auf durchschnittlich 39 Prozent. Er werde den Staaten nur die Hälfte dieser Zölle auferlegen.
»Erschütternd ist der dabei zutage tretende Dilettantismus«, sagt der Bremer Ökonom Rudolf Hickel. Dieser zeige sich beispielsweise in den 39 Prozent. »Diese Zollquote ist wegen der komplizierten Einzelzölle nicht nachvollziehbar.« Und warum, fragt Hickel rhetorisch, verzichte Trump dann auf die Hälfte und verlange einen »reziproken Tarif« von 20 Prozent? Wolle er damit Kompromissbereitschaft signalisieren?
Tatsächlich deutete der 47. Präsident der USA in seiner Rede an, dass die Drohungen und die Umsetzung von Zöllen durch die Regierung in Washington teilweise, wenn nicht sogar größtenteils, ein Verhandlungsmanöver seien. Er erwäge, die Zölle zu senken, wenn andere Länder Handelshemmnisse für US-Exporte abbauen.
Tatsächlich kommt Trumps 39-Prozent-Behauptung durch eine skurrile Berechnung zustande: Der EU-Handelsüberschuss von 235,6 Milliarden Dollar wird geteilt durch die Exporte von 605,8 Milliarden Dollar. Das ergibt 39 Prozent, was aber nichts mit den realen Zöllen zu tun hat. Den tatsächlichen durchschnittlichen EU-Zollsatz auf Importe aus Ländern, die nicht der EU angehören, beziffert die Welthandelsorganisation auf fünf Prozent. Die USA erhoben bisher im Schnitt 3,3 Prozent auf Importe.
Das wirtschaftsliberale Ifo-Institut in München hat versucht, die Folgen der reziproken Zölle zu simulieren – für den Fall, dass die USA Zölle auf Produkte bis auf den Zollsatz erhöhen, der von ihren Handelspartnern tatsächlich auf entsprechende US-Produkte erhoben wird. »Potenziell sind über die Hälfte aller deutschen Exporte in die USA betroffen«, sagt Ifo-Handelsexpertin Lisandra Flach. Die Folgen blieben dennoch überschaubar. Sollte die EU keine Gegenmaßnahmen ergreifen, würden die deutschen Exporte in die USA um weniger als drei Prozent sinken.
Strafzoll für Pinguine
Kein Winkel der Welt ist vor den US-Zollregulierungen mehr sicher. So werden in dem durch Donald Trump vorgezeigten Tableau auch die
Heard- und McDonald-Inseln für ihren Zoll-Protektionismus vermessen. Laut Liste sind zehn Prozent für Exporte fällig, die von dort aus in die USA gehen. Das Außenterritorium Australiens liegt im südlichen Indischen Ozean und wird vor allem von Königspinguinen bewohnt. Die menschliche Einwohnerzahl betägt: null. nd
Das industrienahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) erwartet indes massivere Folgen. Der wirtschaftliche Schaden für die Bundesrepublik könnte nach einer neuen Berechnung über die gesamte vierjährige Amtszeit Trumps kumuliert bis zu rund 200 Milliarden Euro betragen. Angesichts einer Wirtschaftsleistung von etwa 17 Billionen Euro im selben Zeitraum erscheint dies dennoch verkraftbar.
»Erschütternd ist der dabei zutage tretende Dilettantismus.«
Rudolf Hickel Ökonom
Dick im Geschäft mit den USA ist dabei eine eher kleine Anzahl von Unternehmen. So entfällt ein Fünftel der US-Exporte deutscher Firmen auf zehn Konzerne, hat das keynesianisch orientierte Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin ermittelt. Auch der konzerninterne Handel spiele eine entscheidende Rolle: Ein Viertel der Automobilexporte aus Deutschland in die USA erfolgt zwischen Tochterunternehmen gemeinsamer Eigentümer. Diese »Konzentration des Handels« spiegelt ein Muster des Welthandels wider, bei dem eine kleine Anzahl großer »Superstar-Firmen« die internationalen Märkte dominiert, schreibt DIW-Expertin Sonali Chowdhry. Ein harter transatlantischer Zollkonflikt könnte das Bruttoinlandsprodukt Deutschlands langfristig um etwa 0,33 Prozent schrumpfen.
Die irrlichternde Zollpolitik des 78-jährigen Immobilienunternehmers bietet dabei möglicherweise sogar Chancen, heißt es beim Ifo-Institut. Sollte es der EU gelingen, durch Verhandlungen wechselseitige Zölle auf beiden Seiten gleichermaßen abzubauen, hätte dies laut den Ifo-Simulationen positive Effekte. »Wenn die EU mit den USA vollständig reziproke Zölle aushandelt und Trump bereit wäre, Zölle auch entsprechend zu senken, würde die deutsche Wertschöpfung steigen«, sagt Forscherin Flach.
Vor weit größere Probleme könnte Trumps Zollpolitik ökonomisch schwächere Länder stellen, die eine weit geringere Verhandlungsmacht als die Europäische Union besitzen. Tatsächlich werden vor allem arme Länder des globalen Südens mit den höchsten neuen Zöllen belegt. Insbesondere wenn es vielerorts zu entsprechenden Gegenmaßnahmen kommen wird, könnte der Welthandel insgesamt stark beeinträchtigt werden. Rudolf Hickel erwartet, dass das gewagte Handelsspiel dann auch als »Trumpcession« in den Vereinigten Staaten enden könnte – in einer wirtschaftlichen Krise, die auch die Bevölkerung in den USA trifft.
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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