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HSV: Katterbach erklärt seine Degradierung – Transfer im Winter?

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HSV: Katterbach erklärt seine Degradierung – Transfer im Winter?

Für knapp drei Wochen war Noah Katterbach zur U21 strafversetzt worden, weil er sich zuvor bei den Profis nicht richtig verhalten hatte. Seit Montag ist der Außenverteidiger zurück im Bundesliga-Team. Mit Merlin Polzin ist alles geklärt, und der HSV-Coach ist überzeugt, dass dem 24-Jährigen die „kleine Denkpause gutgetan hat“. Nun hat auch Katterbach selbst noch einmal über alles gesprochen und dabei nicht nur zurück, sondern auch nach vorn geblickt.

„Ich freue mich natürlich, jetzt wieder oben zu trainieren. Ich habe die Jungs vermisst“, erzählt Katterbach, der wie Polzin seine Zeit nach dem Kreuzbandriss als Hauptgrund für sein „Fehlverhalten“ bei den Profis sieht. „Ich habe echt Gas gegeben, dass ich rechtzeitig zur Vorbereitung wieder einsteigen kann. Ich hatte eine komplette Euphorie, wollte angreifen und wurde dann ein bisschen ausgebremst, dass ich nicht mal mehr im Kader war. Im Nachhinein war ich einfach nur etwas enttäuscht, dass es nicht so schnell ging, wie ich mir das vorgestellt hatte.“

Katterbach ließ sich zwar im Training nicht komplett hängen, sondern gab dort wie eigentlich immer weiter Vollgas. „Aber ich bin so ein bisschen in diese negative Haltung gekommen, was eigentlich nicht mein Charakter ist, weil ich Dinge immer positiv annehme“, sagt er und betont: „Ich sehe auch ein, dass das nicht der Weg ist.“

Katterbach kann die HSV-Reaktion nachvollziehen

Dass alles letztlich dazu geführt hat, dass Katterbach bei den Profis für eine Zeit komplett aussortiert wurde, kann er nachvollziehen. Seine Erklärung: „Irgendwann gab es den Punkt, wo ich unzufrieden geworden bin mit meiner Situation. Wir hatten dann, nachdem ich ein bisschen frustriert war und das auch im Training zu sehen war, ein, zwei Gespräche, in denen es Meinungsverschiedenheiten gab. Als Konsequenz ist der Verein dann zu dieser Entscheidung gekommen. Sie haben gesagt: Okay, denk mal ein bisschen nach in der U21. Das hat mir auch wirklich gutgetan.“

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Katterbach hat alles akzeptiert und nach eigenen Aussagen „das Beste“ draus gemacht. Die Zeit bei der U21 hat er unter anderem dafür genutzt, um ordentlich Spielpraxis zu sammeln. Nun will er wieder bei den Profis angreifen, sich dabei aber nicht zu sehr in den Vordergrund stellen. „Merlin hat mir gesagt, dass ich die Chancen wie jeder andere habe, wenn ich Gas gebe, in den Kader zu kommen und auch meine Spielzeit zu bekommen. Das akzeptiere ich so und werde versuchen, mein Bestmögliches zu geben.“

Noah Katterbach bei seinem Einsatz für die U21 des HSV in Emden. IMAGO/Jens Doden

Noah Katterbach
Noah Katterbach bei seinem Einsatz für die U21 des HSV in Emden.

Katterbach: Wird im Winter ein Vereinswechsel ein Thema?

Egal, was in den nächsten Wochen und Monaten passiert, Katterbach will positiv bleiben und nur auf Dinge schauen, die er auch beeinflussen kann. „Ich werde jetzt einfach Gas geben und versuchen, meine Qualität zu zeigen. Fußball ist manchmal schwer, das ist das Geschäft. Und wenn die Entscheidung dann gegen mich fällt, dann kann ich im Endeffekt nichts dagegen machen. Das ist dann nicht meine Entscheidung. Sondern ich kann entscheiden, dass ich morgens positiv wieder aufstehe, mit einem Lächeln im Gesicht herkomme, mit den Jungs Spaß habe.“

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Zum Spaß gehören dann allerdings natürlich auch die Spiele. Sollte es bei den Profis dafür nicht reichen, ist Katterbach bereit, künftig mal wieder für die U21 aufzulaufen. In der Winterpause will er dann ein erstes Fazit ziehen. Sollte das dazu führen, dass er der Meinung ist, dass ein Vereinswechsel die beste Lösung ist, wird er sich damit beschäftigen. Diese Gedanken sind im Moment aber noch weit weg. Katterbach: „Eigentlich ist es schon mein Wunsch hierzubleiben, weil ich mich hier sehr wohlfühle. Aber natürlich: Wenn es an Spielzeit mangelt, muss man schauen, ob man irgendwas verändert.“

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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet

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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet

EU verzögert CO₂-Ziele

Rückschlag für den Klimaschutz

Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.

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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.

Tricksereien bei Klimaprojekten

Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.

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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.

Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab

Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.

Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.

Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.

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Mafia soll die Finger im Spiel gehabt haben: Deutscher Klub um Europapokal betrogen?

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Mafia soll die Finger im Spiel gehabt haben: Deutscher Klub um Europapokal betrogen?

Eine legendäre Partie, bei der es nicht mit rechten Dingen zu sich ging und die auch drei Jahrzehnte später noch immer thematisiert wird. Die Rede ist vom Hinspiel des UEFA-Cup-Finals 1989 zwischen dem VfB Stuttgart und dem SSC Neapel. Vor 36 Jahren gewannen dort die Italiener mit 2:1 und sicherten sich damit später den Titel des Turniers. Doch aus Sicht des VfB hatten nicht nur ein mutmaßlich bestochener Schiedsrichter, sondern vielleicht sogar die Mafia ihre Finger im Spiel.

Die ARD-Dokumentation „Rise and Fall of VfB Stuttgart“ wühlt den Skandal um den damaligen Unparteiischen Gerasimos Germanakos in der ersten Folge noch einmal neu auf. Dort sagte Margit Mayer-Vorfelder, Witwe des Sportfunktionärs und Ex-VfB-Präsident Gerhard Mayer-Vorfelder: „Der war ja bestochen, der Schiedsrichter. Die haben erzählt, dass er ein Haus bekommen hat.“

Bestechungsvorwurf: Handelfmeter und Rückspiel-Sperre

Konkret richten sich die Stuttgarter Vorwürfe an zwei Entscheidungen, die den Ausgang des Endspiels maßgeblich beeinflusst hatten: Zum einen pfiff der griechische Schiri einen Handelfmeter gegen die Schwaben, obwohl Welt-Star Diego Maradona den Ball zuvor deutlich erkennbar selbst mit seiner Hand getroffen hatte. Und zum anderen zeigte er Guido Buchwald eine Gelbe Karte. Buchwald war daraufhin im Rückspiel gesperrt. Kurios daran war, dass Buchwald den Gegner sichtbar nicht berührte.

Allgöwer vermutet einen Eingriff der Mafia

Der ehemalige Stuttgarter Profi äußerte sich zu der Bestrafung: „Diese Ungerechtigkeit, mir die Gelbe Karte zu geben, ich bin wirklich zwei, drei Meter weg gestanden von Careca und der lässt sich fallen. Das war ganz klar, dass er gewusst hat: ,Buchwald steht auf der Liste und muss Gelb bekommen, damit er das Rückspiel nicht machen kann.‘“ Ein solcher Bestechungsvorwurf ist keine Neuigkeit in der Diskussion um das UEFA-Cup-Duell. Doch Karl Allgöwer sprach in der Doku noch einen weiteren Verdacht aus: „In Neapel gibt es ja die eine oder andere Organisation. Die hat da sicher dafür gesorgt, dass der schon richtig pfeift.“


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Bereits in der 2012 erschienenen Autobiografie von Gerhard Mayer-Vorfelder „Ein stürmisches Leben“ schrieb dieser: „Erst später kam der Verdacht auf, dass Neapel erreicht hatte, dass der vorgesehene Schiedsrichter ausgetauscht wurde und das Spiel einem griechischen Schiri übertragen wurde. Es war sein letztes Spiel, danach zog er sich in sein Haus zurück, das unmittelbar nach dem Neapel-Spiel aus dem Boden wuchs.“

UEFA-Sperre gegen Germanakos blieb ohne Wirkung

Skurril außerdem: Die UEFA sperrte Germanakos im Nachhinein. Der Schiedsrichter hatte allerdings im Anschluss an das Spiel ohnehin sein Karriereende verkündet, wodurch die Sperre keine tatsächliche Wirkung auf ihn hatte. Mittlerweile ist der Grieche verstorben.

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Letztlich verlor der VfB Stuttgart das Finale um den UEFA-Cup, weil es im Rückspiel bei einem Unentschieden blieb (3:3). Ob der SSC Neapel den Titel nun tatsächlich verdient gewann, wird womöglich für immer unbeantwortet bleiben.

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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen

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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen

Auf dem Papier sind alle gleichberechtigt – in der Praxis gibt es hingegen noch viel Korrekturbedarf. (Symbolbild) © Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

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Verfasst von:
dpa

Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren. 

Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten. 

NRW will vorangehen

Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.

Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft. 

Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.

Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden

Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.

Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.

Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.

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