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Kobanê-Jahrestag in Kiel – Religiöses Motiv bei Messerangriff gegen Kurden?
Der 28-jährige Kurde wurde schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt.
Foto: ANF Deutsch
Nach einem Messerangriff auf einen kurdischen Aktivisten am Samstag in Kiel hat nun das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein die polizeilichen Ermittlungen übernommen. Die Behörde prüft, ob die Tat möglicherweise einen »politisch-religiösen Bezug« haben könnte, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft zu »nd«. Seit Montag lägen dazu durch die Vernehmung von Zeug*innen sowie »begleitende Presseberichterstattung« neue Erkenntnisse vor. Diesen werde nun nachgegangen.
Der 28-jährige Kurde war von einem Syrer mit einem Messer niedergestochen und schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt worden. Die Tat ereignete sich am Rande einer Kundgebung zum 10. Jahrestag der Befreiung von Kobanê in der Kieler Innenstadt. Laut ersten Berichten kurdischer Medien soll der 25-jährige Tatverdächtige Sympathisant der Terrormiliz »Islamischer Staat« (IS) sein. Die Polizei wollte dies aber nicht bestätigen.
Beamt*innen hatten den Mann vorläufig festgenommen, nachdem sich dieser selbst gestellt hatte. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wurde er entlassen, gegen ihn wird nun wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Ob der mutmaßliche Täter weiterhin in Freiheit bleibt, ist laut Staatsanwaltschaft nicht ausgemacht: Zwar habe nach einer ersten Bewertung des Bereitschaftsstaatsanwalts kein Haftgrund vorgelegen. »Dies bedeutet nicht, dass es im Rahmen der mit großer Priorität fortzuführenden Ermittlungen nicht auch jederzeit zu einer Neubewertung der dann neuen Tatsachen kommen kann«, so der Sprecher zu »nd«.
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Der Mann war mit einem Begleiter unterwegs, der ebenfalls vom Tatort geflüchtet war. Diesen zweiten Verdächtigen soll eine Gruppe kurdischer Aktivist*innen der Polizei übergeben haben.
Kurdische Organisationen forderten nach der Tat eine gründliche Aufklärung. So warnte etwa die Informationsstelle Antikurdischer Rassismus vor einer Verharmlosung als Streit »zwischen Syrern und einem Türken« und betonte, dass es sich um eine gezielte Provokation durch »radikalisierte Islamisten« gehandelt haben könnte. Die Polizei solle den Vorfall nicht entpolitisieren, da dies antikurdischen Rassismus verschleiere.
Auch das Kieler Kurdistan-Solidaritäts-Komitee äußerte sich zu dem Fall und verlangt einen besseren Schutz für Demonstrationen kurdischer Organisationen und ein Ende von deren Kriminalisierung. Deutschland und die EU sollten ihre Politik gegenüber der Türkei überdenken und die demokratische Selbstverwaltung Nordostsyriens anerkennen. Das Komitee warnt aber auch vor einer rechtspopulistischen Instrumentalisierung des Vorfalls.
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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Verfasst von:
dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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