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Marianne Rosenberg offenbart “Fernsehgarten”-Absprache: “Sonst findet der Auftritt nicht statt”
Die kommende “ZDF-Fernsehgarten”-Ausgabe am 15. Juni ist für Andrea Kiewel (60) eine ganz besondere. Sie feiert am Sonntag ihr 25-jähriges Jubiläum als Moderatorin der Sendung. Wie gewohnt sind viele Schlagerstars und weitere Promis auf dem Mainzer Lerchenberg geladen, um dem TV-Publikum eine spektakuläre Show zu bieten. Auch Sängerin Marianne Rosenberg (70) ist mit von der Partie. Im Interview mit der AZ spricht sie über Details zu ihrem Auftritt und Absprachen hinter den Kulissen.
Marianne Rosenberg packt über “ZDF-Fernsehgarten”-Absprache aus: “Müssen es alle wollen”
Marianne Rosenberg verrät, dass ihr geplanter “ZDF-Fernsehgarten”-Auftritt nach Absprache zwischen drei Parteien zustande gekommen sei: “Wir müssen es schon alle wollen, also das ZDF, Andrea Kiewel und ich. Sonst findet der Auftritt nicht statt.” Damit wird deutlich, dass der Auftritt vorab wohl auch von Kiewel abgesegnet werden muss. Demnach konnte sich die Moderatorin nach 25 Jahren im “Fernsehgarten” wohl ein gewisses Mitspracherecht erkämpfen, was die Gestaltung der Sendung angeht.
Kurz vor “Fernsehgarten”-Auftritt: Marianne Rosenberg schwärmt von Rapper
Zu ihrem Auftritt am kommenden Sonntag erzählt Marianne Rosenberg, dass sie nicht allein auf der Bühne stehen wird. Rapper Eko Fresh (41) werde sie musikalisch unterstützen, während die 70-Jährige ihren Song “Im Namen der Liebe” performt. Der Rap-Star und die Schlagerkönigin – für Rosenberg ist das eine gar nicht so ungewöhnliche Kombination: “Mit Eko hatte ich in den letzten Jahren schon oft verschiedene berufliche Berührungspunkte. Dabei habe ich ihn als einen sehr entspannten und sympathischen Menschen kennengelernt.” Ob das Duo beim “Fernsehgarten”-Publikum punkten kann, wird sich in wenigen Tagen zeigen.
© imago/Horst Galuschka
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Marianne Rosenberg über “Fernsehgarten”-Zukunft von Andrea Kiewel: “Marke geworden”
Was Moderatorin Andrea Kiewel anbelangt, ist sich Marianne Rosenberg sicher: “Sie hat sich einen eigenen Stil erarbeitet und ihr Publikum damit angesprochen. Sie ist eine Marke geworden.” Damit stehe für die “Liebe kann so weh tun”-Interpretin fest, dass die “Fernsehgarten”-Zuschauer auch in Zukunft sicherlich nicht auf “Kiwi” verzichten wollen. Rosenberg betont, die 60-Jährige habe “es verdient, die Sendung […] weiterhin zu moderieren”.

© imago/STAR-MEDIA
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Das Publikum vor Ort und die TV-Zuschauer dürfen gespannt sein, was genau sie am Sonntag erwartet. Klar ist, neben Marianne Rosenberg und Eko Fresh werden auch Sängerin Katja Ebstein (80) und “Let’s Dance”-Juror Joachim Llambi (60) unter den Gästen sein. Zudem kann Andrea Kiewel sicherlich mit zahlreichen Glückwünschen zu ihrem “Fernsehgarten”-Jubiläum rechnen.
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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Verfasst von:
dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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