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„Mehr sage ich nicht“: Warum Nagelsmann und dem DFB jetzt Zoff droht
Julian Nagelsmann hat angekündigt, dass er mit dem bestmöglichen Kader das Final-Four-Turnier der Nations League im Sommer bestreiten will.
Der Bundestrainer sagte nach dem Viertelfinalerfolg gegen Italien, dass er bei der Auswahl der Nationalspieler für das Turnier vom 4. bis 8. Juni in München und Stuttgart „keine Rücksicht“ auf die anschließende Klub-Weltmeisterschaft nehmen werde.
Dortmund und der FC Bayern sind bei der Klub-WM dabei
Das erstmals im XXL-Formal mit 32 Mannschaften stattfindende Vereinsturnier findet vom 15. Juni bis 13. Juli in den USA statt. Aus der Bundesliga nehmen der FC Bayern München und Borussia Dortmund teil.
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„Bei einem Turnier kann man keine Rücksicht nehmen“, sagte Nagelsmann. Die Vereinstrainer wüssten, dass er keiner sei, „der die Scheuklappen unten hat“ und auf die Gesundheit der Spieler keine Rücksicht nehme. Aber das Final Four sei eben auch ein Turnier um einen Titelgewinn für die Nationalmannschaft.
Spanien, Portugal und Frankreich warten im Final Four
„Das werden die Spieler auch gerne spielen wollen, weil sie es sich erarbeitet haben“, argumentierte Nagelsmann. Das bestätigten die Nationalspieler um Kapitän Joshua Kimmich auch nach dem 3:3 gegen Italien am Sonntagabend in Dortmund mit Blick auf das imposante Teilnehmerfeld mit Europameister Spanien, dem WM-Zweiten Frankreich und Portugal.

„Die Klub-WM ist eine brutale Belastung. Mehr sage ich dazu nicht“, äußerte Nagelsmann noch zu der Ballung in diesem Sommer. Fast direkt im Anschluss an die Nations-League-Endrunde werden zum Beispiel die Bayern-Spieler zur Klub-WM aufbrechen müssen. Die Münchner bestreiten ihr erstes Gruppenspiel am 15. Juni in Cincinnati gegen Auckland City.
DFB-Talente betroffen: Klub-WM zeitgleich mit der U21-EM
Die Abreise in die USA erfolgt aber schon mehrere Tage zuvor, auch wegen der Anpassung an Klima und Zeitumstellung. Der BVB steigt am 17. Juni gegen Fluminense (Brasilien) ins Turnier ein. Das Turnier dauert knapp einen Monat. Im Juni findet außerdem noch vom 11. bis 28. Juni die U21-EM in der Slowakei statt, für das auch die DFB-Junioren mit einigen Bayern- und BVB-Profis qualifiziert sind. Konflikte zwischen Vereinen und Verbänden sind programmiert. (dpa/vb)
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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Verfasst von:
dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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